Sauerland Geschrieben 29. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 29. Dezember 2020 Hallo liebe Crypto-Freunde, ein manueller Airdrop ist meines Wissens nach steuerpflichtig. Wie ist allerdings vorzugehen, wenn ein Teil dieses Airdrops mit einem Lockup versehen ist? Folgendes Beispiel 1 hierzu: 10% des Airdrops werden an meine Adresse versandt und sind ohne Lockup 90% des Airdrops werden ebenfalls an meine Adresse versandt. Diese Token sind jedoch gesperrt so dass ich diese nicht ausgeben kann. Über x Jahre hinweg wird alle x Monate ein Teil des Airdrops entsperrt so dass zum Ende der Laufzeit 100% der Token vollständig zur Verfügung stehen Die 10% versteuere ich ganz normal als steuerpflichtige sonstige Leistung. Doch wie gehe ich mit den restlichen 90% vor? Müssen diese mit Eingang in meiner Wallet versteuert werden? Oder versteuere ich diese erst in demjenigen Jahr, in welchem die Tokens entsperrt wurden? Anschließend habe ich noch eine weitere Frage, Beispiel 2: Der Airdrop wird vor dem Start des Mainnets zu ICO-Preisen ausgelobt 10% des Airdrops werden pünktlich zum Launch des Mainnets zum ICO-Preis versandt 90% werden nach x Monaten versandt, die Kryptowährung wird zu diesem Zeitpunkt bereits bei verschiedenen Exchanges gehandelt Versteuere ich hier 100% des Airdrops zum ICO-Preis oder nur die 10% zum ICO-Preis und die restlichen 90% zum jeweiligen Kurs bei der Auszahlung? Vielen Dank an alle die sich den Fall durchgelesen haben und ein noch größeres Danke an alle die mir mit Ihrem Wissen und Ratschlägen zur Seite stehen. Lasst das Jahr entspannt ausklingen und rutscht gut ins Neue! Grüne Kerzen und Gesundheit für euch alle! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 Entweder ist es ein Airdrop, also kostenlos. Oder es ist ein Kauf. Einen Airdrop zum ICO-Preis zu kaufen ist kein Airdrop. Sondern ein Kauf. Und wenn 90 Prozent der erhaltenen Coins "grlockt" sind, dann hast du sie garnicht bekommen. Denn hättest du sie bekommen dann wären sie in deiner eigenen Wallet und du könntest damit machen was du willst. Aber du brauchst dir sowieso keine Gedanken machen. Dieses Konstrukt ist so absurd das es vermutlich Scam ist. Dein Geld ist da eh weg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nordschwabe Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 Nach bestem Wissen, keine Steuerberatung: klassischer Airdrop = Schenkung anzeigepflichtig aber steuerfrei 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sauerland Geschrieben 30. Dezember 2020 Autor Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 Vielen Dank für euren Input! Zitat Aber du brauchst dir sowieso keine Gedanken machen. Dieses Konstrukt ist so absurd das es vermutlich Scam ist. Dein Geld ist da eh weg Keine Sorge, ich habe nichts gekauft. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coiner1337 Geschrieben 30. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2020 vor 7 Stunden schrieb Nordschwabe: Nach bestem Wissen, keine Steuerberatung: klassischer Airdrop = Schenkung anzeigepflichtig aber steuerfrei Man muss Airdrops dem Finanzamt melden, weil es eine Schenkung ist? Das höre ich zum ersten Mal. Klingt aber für mich durchaus plausibel. Hast du Quellen dazu? Ich finde so auf die schnelle nichts hinsichtlich Meldepflicht und Airdrop. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nordschwabe Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 vor 9 Stunden schrieb Coiner1337: Man muss Airdrops dem Finanzamt melden, weil es eine Schenkung ist? Das höre ich zum ersten Mal. Klingt aber für mich durchaus plausibel. Hast du Quellen dazu? Ich finde so auf die schnelle nichts hinsichtlich Meldepflicht und Airdrop. Klaro 😉 https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundestag.de/resource/blob/704904/16d8ee9f5216e150cb012b65906cd0c7/WD-4-054-20-pdf-data.pdf&ved=2ahUKEwjZ68CI7fftAhUDx4UKHVY9AeQQFjAJegQICRAB&usg=AOvVaw1jGhWHQr_mfGlLWb_E-pfB 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coiner1337 Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 Danke dir, interessantes Papier. Interessant, dass beim Hardfork keine Anzeigepflicht beim FA zu gelten scheint. So verstehe ich es jedenfalls als Laie. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 31. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 31. Dezember 2020 Coins die man bei einem Airdrop erhält sind nicht zu versteuern weil es keine Anschaffung gibt. Eine Anschaffung ist z.b. Kaufen. Oder Tauschen. Auch ein Tausch gegen Soziales Geld in Form von Likes, Bewertungen und anderer Tätigkeiten die man bei vielen Airdrops vornehmen muss. Das ist dann ein manueller Airdrop. Man muss manuell etwas dafür tun. Auch ein Airdrop den man erhält weil man eine andere Kryptowährung besitzt gehört dazu. Ein Airdrop den man einfach so bekommt ist aber nicht zu versteuern. Das ist ein automatischer Airdrop. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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