Chrisb Posted March 22, 2021 Share Posted March 22, 2021 (edited) Servus zusammen, mein Sohn macht jetzt Abi und geht danach studieren. Er hat mich vor gut einem halben Jahr zum Thema Kryptos gebracht, bin mitlerweile froh darüber. Er will sich nun selber einen Account erstellen weil im Moment alles über mich läuft und ich nun mal die Freigrenze von 600 Euro habe. Wie schaut es bei ihm aus, hat er einen höheren Freibetrag ? Danke im Voraus Edited March 22, 2021 by Chrisb Link to comment Share on other sites More sharing options...
FiverrPajeet Posted March 22, 2021 Share Posted March 22, 2021 https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf Die Grundtabelle für 2021 ist vermutlich noch nicht raus, aber für 2020 wären es 9400€ Link to comment Share on other sites More sharing options...
FiverrPajeet Posted March 22, 2021 Share Posted March 22, 2021 (edited) vor 18 Minuten schrieb bjew: warum sollten für ihn andere Regeln gelten als für den Rest? Soll lieber aufpassen, dass er nicht mit den snderen Regeln - wie zB Bafög - in Konflikt kommt Was meinst du? Wenn er kein sonstiges Einkommen hat, ist die 600€ Freigrenze irrelevant und es gilt der Grundfreibetrag von 9744€ für 2021. Edited March 22, 2021 by FiverrPajeet Link to comment Share on other sites More sharing options...
fox42 Posted March 22, 2021 Share Posted March 22, 2021 (edited) Einig sind wir uns denke ich, dass das steuerlich entspannt aussieht. Kindergeld wird haarig: Zitat Wer hat Anspruch auf Kindergeld ab 18? Kindergeld kann auch über den 18. Geburtstag hinaus gezahlt werden, sofern das Kind noch keine absolvierte Berufsausbildung oder ein vollendetes Studium vorzuweisen hat. Befindet sich das Kind nach Abschluss der ersten Berufsausbildung in einer zweiten Ausbildung oder Studium, kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, sofern die Erwerbstätigkeit des Kindes als unschädlich zu bezeichnen ist. Dies gilt, wenn – es sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis handelt – es sich um Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung handelt (Minijob, 450-Euro-Job) – die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Wenn Bafög bezogen wird muss man halt schauen: Zitat Ein Nebenjob in den Ferien oder in der vorlesungsfreien Zeit darf also auch mal mehr einbringen, solange Du insgesamt weniger als 5.400 Euro im Jahr verdienst. Anrechenbarkeit und so weiter muss man auch schauen. Einzelfallsachen Anderes gibts vielleicht auch noch.. Edited March 22, 2021 by fox42 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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