Chrisb Geschrieben 22. März 2021 Teilen Geschrieben 22. März 2021 (bearbeitet) Servus zusammen, mein Sohn macht jetzt Abi und geht danach studieren. Er hat mich vor gut einem halben Jahr zum Thema Kryptos gebracht, bin mitlerweile froh darüber. Er will sich nun selber einen Account erstellen weil im Moment alles über mich läuft und ich nun mal die Freigrenze von 600 Euro habe. Wie schaut es bei ihm aus, hat er einen höheren Freibetrag ? Danke im Voraus Bearbeitet 22. März 2021 von Chrisb Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiverrPajeet Geschrieben 22. März 2021 Teilen Geschrieben 22. März 2021 https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2020.pdf Die Grundtabelle für 2021 ist vermutlich noch nicht raus, aber für 2020 wären es 9400€ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiverrPajeet Geschrieben 22. März 2021 Teilen Geschrieben 22. März 2021 (bearbeitet) vor 18 Minuten schrieb bjew: warum sollten für ihn andere Regeln gelten als für den Rest? Soll lieber aufpassen, dass er nicht mit den snderen Regeln - wie zB Bafög - in Konflikt kommt Was meinst du? Wenn er kein sonstiges Einkommen hat, ist die 600€ Freigrenze irrelevant und es gilt der Grundfreibetrag von 9744€ für 2021. Bearbeitet 22. März 2021 von FiverrPajeet Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fox42 Geschrieben 22. März 2021 Teilen Geschrieben 22. März 2021 (bearbeitet) Einig sind wir uns denke ich, dass das steuerlich entspannt aussieht. Kindergeld wird haarig: Zitat Wer hat Anspruch auf Kindergeld ab 18? Kindergeld kann auch über den 18. Geburtstag hinaus gezahlt werden, sofern das Kind noch keine absolvierte Berufsausbildung oder ein vollendetes Studium vorzuweisen hat. Befindet sich das Kind nach Abschluss der ersten Berufsausbildung in einer zweiten Ausbildung oder Studium, kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, sofern die Erwerbstätigkeit des Kindes als unschädlich zu bezeichnen ist. Dies gilt, wenn – es sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis handelt – es sich um Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung handelt (Minijob, 450-Euro-Job) – die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Wenn Bafög bezogen wird muss man halt schauen: Zitat Ein Nebenjob in den Ferien oder in der vorlesungsfreien Zeit darf also auch mal mehr einbringen, solange Du insgesamt weniger als 5.400 Euro im Jahr verdienst. Anrechenbarkeit und so weiter muss man auch schauen. Einzelfallsachen Anderes gibts vielleicht auch noch.. Bearbeitet 22. März 2021 von fox42 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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