NufaN Geschrieben 30. März 2021 Teilen Geschrieben 30. März 2021 (bearbeitet) Hallo, ich bin Freelancer und habe aktuell ein Angebot für ein Projekt in einem anderen EU-Land. Mein aktueller Wohnsitz ist in Deutschland. Das Projekt ist von Mai oder Juni bis Ende des Jahres geplant (also 7-8 Monate), somit wäre ich den größeren Teil des Jahres im anderen EU-Land. Ich handle hobbymäßig ab und an mit Kryptowährungen - nicht gewerblich, kein Trader, etc. Für mich stellt sich nun vor allem die Frage, wie das mit der Besteuerung bei Kryptowährungen aussieht. Klare Sache, ich muss mich noch genau informieren, wie das im Zielland besteuert wird, aber worum es mir vor allem geht ist, ob es hier eine klare Trennung gibt, für welchen Teil ich in Deutschland steuerpflichtig bin, und für welchen Teil ich im anderen EU-Land Steuern zahlen muss. Nach meinem Verständnis wäre es so, dass ich bis zum Stichtag (sagen wir mal 30. April) für alle Gewinne, die ich mit Kryptos realisiert habe, in Deutschland steuerpflichtig bin (bei Überschreitung der Freigrenze). Wenn ich dann im anderen EU-Land wohne, dann zahle ich ab dem Stichtag (also 1. Mai) für jede Transaktion, die gewinnbringend ist, dort entsprechend die Steuer auf den Gewinn. Stimmt meine Annahme, dass der Zeitpunkt einer gewinnbringenden Transaktion festlegt, in welchem Land ich die Steuer zahlen muss? Danke für eure Antworten. Bearbeitet 30. März 2021 von NufaN Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 30. März 2021 Teilen Geschrieben 30. März 2021 So einfach ist es wohl nicht. Zunächst musst du deinen Wohnsitz hier aufgeben. https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2019/05/07/unbeschraenkte-steuerpflicht-bei-wohnsitz-im-inland-trotz-lebensmittelpunkts-im-ausland/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NufaN Geschrieben 30. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 30. März 2021 vor 1 Stunde schrieb Crusader: So einfach ist es wohl nicht. Zunächst musst du deinen Wohnsitz hier aufgeben. https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2019/05/07/unbeschraenkte-steuerpflicht-bei-wohnsitz-im-inland-trotz-lebensmittelpunkts-im-ausland/ Das ist kein Problem, das wäre ohnehin der Plan gewesen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cryptoGER Geschrieben 30. März 2021 Teilen Geschrieben 30. März 2021 vor 36 Minuten schrieb bjew: es kommt einmal auf den Schwerpunkt an, auf die Anzahl der Tage (>183) und noch ein paar andere Randbedingungen. Unbedingt Steuerberater konsultieren. Wie wird das mit den Tagen kontrolliert bzw wie kann man das nachweisen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 30. März 2021 Teilen Geschrieben 30. März 2021 Keine Ahnung. Vielleicht per Tracker auf dein Handy? Dann gibt es noch deine Daten zur Ein-/Ausreise. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
o0dy Geschrieben 30. März 2021 Teilen Geschrieben 30. März 2021 (bearbeitet) vor 48 Minuten schrieb cryptoGER: Wie wird das mit den Tagen kontrolliert bzw wie kann man das nachweisen? In dem Fall von TE, wird er sicher ein paar Unterlagen, Rechnungen über den Zeitraum bekommen. Aber am ende gilt wie bei jedem Steuerthema, du musst die Wahrheit sagen. Bearbeitet 30. März 2021 von o0dy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NufaN Geschrieben 31. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2021 Danke für eure Infos. Glaub ich lass das mit den Kryptos, bevor ich da mehr an Steuern und für Steuerberater zahle als ich damit überhaupt Gewinn mache 😁 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NufaN Geschrieben 31. März 2021 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2021 vor 1 Stunde schrieb bjew: ne, das war nicht das Ziel. Du solltest dich auf jeden Fall kundig machen. Vereinbare mit einem StB doch einfach mal einen Beratungstermin bezgl. der Auslandssache und lass dann die Frage wg Cryptos mit einfließen, soweit das nicht schon mit geklärt ist. Das Honorar sollte da überschaubar sein. Pauschal kann man nur sagen , dass dem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, in dem du >183 Tage bist, dass Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen sind und dass du im Inland beschränkt steuerpflichtig eingestuft bist. Danke bjew, das werde ich so machen 👍 Spannend wird es ja auch vor allem dann, wenn ich vielleicht auch noch auf Urlaub fahre, weil es dann keinen Staat gäbe, wo ich mich >183 Tage aufhalten würde. Mal sehen, was der StB dazu meint. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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