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FIFO bei teilweise gestaketen Coins


daffyduck488

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

rund um das steuerliche Reizthema Staking hätte ich eine Frage dazu, wie Ihr folgende Konstellation vor dem Hintergrund der gängigen FIFO Methode betrachten würdet. Es geht um die zeitliche Abfolge von Coins die man "ausparkt" in den Stake bzw. parallel dazu kauft und verkauft als normale Anlage mit 1 Jahr Frist.


(fiktives Beispiel, die Gretchenfragen sind fett markiert)


A Januar 2020: Kauf von 100 $UNI in Wallet
B Mai 2020: Kauf von weiteren 100 $UNI in Wallet -> Weiterleitung an Stake (10J. Spekulationsfrist)
C August 2020: Kauf von weiteren 200 $UNI in Wallet (Wallet 200 + 100 in Stake)

2023: Verkauf von 100 $UNI (wahrscheinlich nach FIFO steuerfrei da Coins aus Kauf A)
2024: Verkauf von 100 $UNI - Was ist hiermit? Stumpf nach FIFO wären die Coins aus Kauf B dran, die mit einer Spekulationsfrist von 10J versehen sind. Ganz offensichtlich handelt es sich hier natürlich um Coins aus Kauf C - die anderen Coins hängen ja noch im Stake fest und sind gar nicht im Wallet. Zahle ich auf die Veräußerung steuern?


2025: Staking hat aus den 100 $UNI 184 $UNI gemacht -> Unstaking aufs Wallet, hier sind nun 284 $UNI (Rest aus Kauf C + Kauf B mit Belohnung)

2026: Verkauf von 100 $UNI - Nach FIFO verkaufe ich hier Coins aus Kauf B die gestaked waren und muss steuern bezahlen innerhalb der 10 Jahre. Wenn ich aber den Zuflusszeitraum von Kauf C und dem Unstaking betrachte, ist natürlich Kauf C vor dem Unstaking auf meinem Wallet eingetroffen und Kauf C wäre first (etwas krude zu erklären, ich hoffe es ist trotzdem verstehbar). Wie wird hier versteuert? Blickt hier in der Praxis überhaupt irgendjemand durch, wenn ich es wahrscheinlich selbst schon trotz Doktorarbeit in Etherscan nicht mehr tue?

 

Ich freue mich über Eure Meinung und sage schon im Voraus danke, falls Ihr bis hier gelesen habt.

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Ich bin kein Experte in der Materie. Aber ich stehe vor einer sehr ähnlichen Frage bei meiner aktuellen Steuererklärung. Daher hier mal meine Vorstellung der Sache:

On 7/12/2021 at 7:16 PM, daffyduck488 said:

C August 2020: Kauf von weiteren 200 $UNI in Wallet (Wallet 200 + 100 in Stake)

Deine Wallet sollte jetzt 300 UNI enthalten?

On 7/12/2021 at 7:16 PM, daffyduck488 said:

2024: Verkauf von 100 $UNI
[...]
2026: Verkauf von 100 $UNI

Wenn ich den Entwurf den Finanzministeriums Rz. 50 richtig verstehe sind diese steuerfrei veräußerbar.

Quote

[...]verlängert sich für einen Teil der Einheiten der virtuellen Währung die Veräußerungsfrist [...], während es für den anderen Teil der Einheiten einer virtuellen Währung bei der Veräußerungsfrist von einem Jahr [...] bleibt, gilt der Teil der Einheiten einer virtuellen Währung als zuerst veräußert, bei dem die Veräußerungsfrist bereits abgelaufen ist.

Du hast insgesamt 300 UNI welche ab August 2021 bereits steuerfrei veräußerbar sind, diese gelten dann auch als zuerst veräußert.

Ich würde diese Formulierung im obigen Schreiben (gewagter weise!) so interpretieren, dass Staking/Lending/etc. die Coins mit einem fiktiven Kaufdatum versieht, welches dann die Sortierung in deiner FIFO Queue vorgibt.
Z.B. hättest du nach "C August 2020" folgende Queue:

  • 100 Uni Kaufdatum 01/2020
  • 100 Uni Kaufdatum 08/2020
  • 100 Uni Kaufdatum 05/2029

Da mir Unklar ist "welche" Coins ins Staking gehen alternativ auch :

  • 100 Uni Kaufdatum 05/2020
  • 100 Uni Kaufdatum 08/2020
  • 100 Uni Kaufdatum 01/2029

Statt des fiktiven Kaufdatums kann man natürlich auch das Datum des Endes der Veräußerungsfrist hernehmen, dann halt 1 Jahr später.

Wie gesagt, ich bin kein Experte. Über Input würde ich mich auch freuen!

Bearbeitet von finanzkarpfen
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Am 12.7.2021 um 19:16 schrieb daffyduck488:

Hallo zusammen,

rund um das steuerliche Reizthema Staking hätte ich eine Frage dazu, wie Ihr folgende Konstellation vor dem Hintergrund der gängigen FIFO Methode betrachten würdet. Es geht um die zeitliche Abfolge von Coins die man "ausparkt" in den Stake bzw. parallel dazu kauft und verkauft als normale Anlage mit 1 Jahr Frist.


(fiktives Beispiel, die Gretchenfragen sind fett markiert)


A Januar 2020: Kauf von 100 $UNI in Wallet
B Mai 2020: Kauf von weiteren 100 $UNI in Wallet -> Weiterleitung an Stake (10J. Spekulationsfrist)
C August 2020: Kauf von weiteren 200 $UNI in Wallet (Wallet 200 + 100 in Stake)

2023: Verkauf von 100 $UNI (wahrscheinlich nach FIFO steuerfrei da Coins aus Kauf A)
2024: Verkauf von 100 $UNI - Was ist hiermit? Stumpf nach FIFO wären die Coins aus Kauf B dran, die mit einer Spekulationsfrist von 10J versehen sind. Ganz offensichtlich handelt es sich hier natürlich um Coins aus Kauf C - die anderen Coins hängen ja noch im Stake fest und sind gar nicht im Wallet. Zahle ich auf die Veräußerung steuern?


2025: Staking hat aus den 100 $UNI 184 $UNI gemacht -> Unstaking aufs Wallet, hier sind nun 284 $UNI (Rest aus Kauf C + Kauf B mit Belohnung)

2026: Verkauf von 100 $UNI - Nach FIFO verkaufe ich hier Coins aus Kauf B die gestaked waren und muss steuern bezahlen innerhalb der 10 Jahre. Wenn ich aber den Zuflusszeitraum von Kauf C und dem Unstaking betrachte, ist natürlich Kauf C vor dem Unstaking auf meinem Wallet eingetroffen und Kauf C wäre first (etwas krude zu erklären, ich hoffe es ist trotzdem verstehbar). Wie wird hier versteuert? Blickt hier in der Praxis überhaupt irgendjemand durch, wenn ich es wahrscheinlich selbst schon trotz Doktorarbeit in Etherscan nicht mehr tue?

 

Ich freue mich über Eure Meinung und sage schon im Voraus danke, falls Ihr bis hier gelesen habt.

Die Coins die deine Wallet zum Staking verlassen haben zählen nicht wenn es um fifo der Coins geht die noch in der Wallet sind, wegen Wallet Trennung. 

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