rollade164 Geschrieben 20. August 2021 Teilen Geschrieben 20. August 2021 Hallo, leider ist folgendes passiert, Benutzer A hat Coins gekauft, diese habe ich für ihn verwahrt. Der Grund dafür liegt darin, Benutzer A hat absolut kein technisches Know How und ich habe ihm empfohlen, die Coins nicht auf einer Börse liegen zu lassen. Also habe ich seine Coins auf meine Wallet transferiert und beim Verkauf die Trennung meiner und seiner Coins, strikt eingehalten. Das Ganze ist auch von den Börsen her und der Wallet anhand der Adresse nachzuvollziehen. Es war einfach ein doofer Fehler, wie soll ich jetzt aber vorgehen? Im Regelfall verlangt das Finanzamt ja auch keine Walletadressen, sondern nur einfache Listen mit den Kauf- und Verkaufsdaten. Selbst wenn der Fiskus nach diesen fragt, könnte man alles nachvollziehen, ich frage mich nur wie es rechtlich bei sowas aussieht.. Eigentlich dürfte ja nicht viel passieren oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mahatma Geschrieben 20. August 2021 Teilen Geschrieben 20. August 2021 Hast Du die Coins gekauft, oder Benutzer A? Also, hat Benutzer A einen Account an der Börse, hat mit seinem Geld bezahlt, und erst danach auf deine Wallet transferiert? Oder hat er dir Geld gegeben und du hast für ihn eingekauft? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rollade164 Geschrieben 20. August 2021 Autor Teilen Geschrieben 20. August 2021 (bearbeitet) Benutzer A hat mit seinem Account, der auch auf ihn zugelassen ist bezahlt, auch mit seinem Geld und wir haben es dann nur auf meine Wallet übertragen. Es wurde auch das Konto von Benutzer A verwendet. Das vermischen ist nur auf der Wallet passiert, vorher und nachher, also beim verkaufen, ist wieder klar der Benutzer A von mir zu unterscheiden. Es ist auch zum Glück in der Zeit vom Kauf und dem Verkauf nichts an Coins hineingeflossen. Bearbeitet 20. August 2021 von rollade164 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mahatma Geschrieben 20. August 2021 Teilen Geschrieben 20. August 2021 Hm, bin kein Steuerberater, aber meiner subjektiven Meinung nach sollte das kein Problem sein, wenn alles sauber dokumentiert ist. 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
QQQ Geschrieben 20. August 2021 Teilen Geschrieben 20. August 2021 (bearbeitet) Wenn es auf getrennten Adressen gespeichert wurde ist es überhaupt kein Problem. Da du ihm zb. auch einfach die privatekeys geben kannst, und er sich das dann auf seine Selbstverwaltete Wallet übertragen könnte. Auch sonst wäre es kein Problem einfach bei Nachfragen sagen was Sache war. Eine Adresse ist im Prinzip immer eine einzelne Einheit, bestehend aus Privatkey + Adresse. Die definition 'Wallet' ist steuertechnisch irrelevant. Bearbeitet 20. August 2021 von QQQ 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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