Zum Inhalt springen

rollade164

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    27
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Reputation in der Community

0 Neutral

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

  1. Hallo, mein aktueller Steuerbericht von Cointracking fängt mit den Veräußerungsgewinn und den Anschaffungskosten an, wie wahrscheinlich jeder dort erstellter Bericht. Leider sind die dazu aufgeführten Beträge viel zu hoch. Ich kann mir nicht erklären woher die Summen kommen und was ich machen kann um diese zu ändern. Die dort aufgeführten Beträge sind um ein 8faches höher als meine eigentlichen Trades bzw mein Gesamtumsatz des kompletten Jahres 2021. Kann mir jemand erklären wo ich suchen muss um den Fehler zu beheben? Bin kurz davor zu Accointing zu wechseln, meint ihr dort geht es besser? Ich weiß.. hängt natürlich stark davon ab wie ich das Programm bediene.. Allerdings tauchen bei mir regelmäßig Fehler auf die ich nicht beheben kann und zu denen ich kaum Lösungsansätze bei Cointracking finde. Vielleicht ist die Nutzung bei Accointing einfacher und ihr könnt daher eine Empfehlung aussprechen oder habt Erfahrungen mit beiden Plattformen sammeln können. Gruß
  2. Also wenn ich mir das genauer durchdenke, dann würde ich sogar sagen, das Launchpad bei Binance ist eine Art Sponsoring, da man für eine Gegenleistung etwas erhält
  3. Auf dem Binance Launchpad ist es so, das ich dort Token ablege und dafür dann einen Coin ausgeschüttet bekomme. Auf der Binance Seite ist dies aber als "fundraising" also als eine Spendensammlung angegeben. https://academy.binance.com/en/glossary/initial-exchange-offering Ist der Fall wegen dieser Spendensammlung nicht differenziert zu betrachten und kann somit nicht mit dem Einkommensteuergesetz in Verbindung gebracht werden? Es dürfte ja zu Spenden keine rechtlichen Rahmenbedingungen geben, zumindest laut Winheller und das nur in Verbindung mit Cryptos. https://www.winheller.com/gemeinnuetzigkeitsrecht/spendenrecht-sponsoring/kryptos-spenden-bitcoin.html#:~:text=Von der Finanzverwaltung existieren keine,Kryptowährungen steuerlich zu behandeln sind.
  4. Ein kleiner Zusatz, die Herren von Winheller haben bei diesem Sonderfall auch keine Verlängerung der Haltefrist notiert bzw besprochen, wenn die Seite alle Informationen dazu enthält.. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/ico-initial-coin-offering/initial-exchange-offering.html
  5. Danke erstmal für den Hinweis mit CoinTracking Es würde auch Sinn machen die Haltefrist zu verlängern, wenn ich meine Coins für etwas hergeben würde, womit dann gearbeitet wird oder damit das Netzwerk oder sonst was unterstützt wird. Das ist hier ja garnicht der Fall. Ich habe lediglich die eine Möglichkeit, durch meine Coins, an die Coins von neuen Cryptounternehmen zu kommen. Klar, manchmal kann man diese auch zum Zeitpunkt traden, aber das ist nicht immer der Fall. Was mich hierbei stört, ist das bei der Haltefrist auf 10 Jahre, das Umsatzsteuerreformgesetz von 2008 zum Einsatz kommt bzw als Vergleich herangezogen wird. Die Container Modelle werden dort verliehen und mit diesen wird dann gearbeitet. Bei der Cryptos im Launchpad wird das nicht gemacht. Die werden sozusagen in eine Schale gelegt und nur angeschaut und deswegen finde ich, dass der Fall sich dadurch deutlich abgrenzt. Daher hat das Ganze doch nichts mit Block Rewards, Staking oder Lending zutun und wird auch nicht im neuesten Schreiben des BMF erfasst, weswegen es auch zu keiner Verlängerung der Haltefrist kommen müsste? Oder wo steht allgemein formuliert, wenn Einkünfte generiert werden, wird die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert?
  6. Hallo, mir ist nicht ganz klar wie die Token, die ich zur Verfügung stelle, für das Binance Launchpad, steuerlich behandelt werden. Es handelt sich hierbei wohl um Initial Exchange Offering (IEO), wenn ich das richtig verstehe, dürfte es auch keine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre geben oder? Was mich zudem in meinem Denken stützt, ist das meine Steuersoftware CoinTracking, es nicht mit einer längeren Haltefrist vermerkt. Vielen Dank
  7. Es ist ja kein Einkommen bzw nicht das Haupteinkommen.. Wenn ich am Geldautomaten oder Casino Geld gewinne, führe ich darauf ja auch keine Krankenkassenbeitraege ab.. Evtl hingt der Vergleich aber ich denke so einfach ist es an der Stelle nicht, zumindest hilft Google mir da nicht weiter..
  8. Haben zu, dachte ich Frage mal nach, falls es jmd weiß
  9. Hallo, ich bin selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. Ich mache gerade meine Steuer und weiß das ich meine Krypto Gewinne/Verluste zu meinem Einkommen addieren muss. Bei meiner Krankenkasse TK bin ich mir nicht sicher, was zu meiner Beitragsbemessung hinzugerechnet werden soll. Ich muss wohl Erträge aus Kapitaleinkünften, mit zu der Beitragsberechnung heranziehen. Ich kann aber nichts zu Spekulationsgeschäften finden. Werden diese Eträge beim selbstständigen auch herangezogen zum erechnen des montalichen Beitrages? Beim Sozialversicherungspflichtigen werden die Erträge doch auch nicht herangezogen oder? Viele Grüße
  10. @QQQ Danke für die Videos, ich denke ich muss mich aber mal mit jemanden direkt austauschen. @Serpens66Danke für deinen Erfahrungswert, dieser hat mir besonders geholfen. Streitfälle gibt es zum Glück nicht, ich hoffe diese kommen auch nie vor.
  11. Hallo, ich bin derzeitig auf der Suche nach einem Steuerberater/Rechtsberater, der sich besonders mit der Besteuerung von Kryptos, auskennen sollte. Natürlich bin ich nach meiner ersten Suche direkt auf Winheller gestoßen. Kennt jemand die Preise oder hat Erfahrungen sammeln können? Ein Beratungsgespräch kostet dort 599 €, ich hoffe ich darf dass so offen schreiben. Kann mir jemand sagen wie hoch die Kosten für eine Steuererklärung und etwas Hilfe per Telefon sind? Kennt jemand sonst noch gute Steuerberater? Winheller macht einen sehr soliden Eindruck auf mich, die Youtube Videos sind sehr gut, die Erfahrungsberichte auch. Ich möchte nur noch von euch hören was ihr für Erfahrungen gemacht habt und ob ihr mir zu jemand anderen raten würdet.
  12. Benutzer A hat mit seinem Account, der auch auf ihn zugelassen ist bezahlt, auch mit seinem Geld und wir haben es dann nur auf meine Wallet übertragen. Es wurde auch das Konto von Benutzer A verwendet. Das vermischen ist nur auf der Wallet passiert, vorher und nachher, also beim verkaufen, ist wieder klar der Benutzer A von mir zu unterscheiden. Es ist auch zum Glück in der Zeit vom Kauf und dem Verkauf nichts an Coins hineingeflossen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.