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Nicht nachvollziehbare Zahlausgänge & gekaufte Ware ohne Nachweis


Lichtblick

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Hallo Coinforum,

ich stehe vor dem Problem, dass ich mehrere Zahlungsausgänge einer meiner Bitcoin- und meiner Monero-Wallets nicht nachvollziehen kann. Ist es möglich diese Ausgänge einfach zu versteuern, ggf. mit Sicherheitszuschlag?

Weiterhin habe ich vor einem Jahr mit Bitcoins einen Trezor erworben, war jedoch dumm genug keinen Nachweis aufzubewaren. Alles was ich habe ist die Hardware-Wallet selbst und das Shipping-Label der Zusendung von Satoshilabs. Ich habe mir überlegt, dass ich dazu einfach den aktuellen (deutlich teureren) Preis nehme und, als Referenz für das Kaufjahr, das Shipping-Label. Allerdings habe ich starke Zweifel, ob das Finanzamt sich darauf einlässt.

Mit Freude erwarte ich eure Ratschläge.

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vor einer Stunde schrieb Lichtblick:

ich stehe vor dem Problem, dass ich mehrere Zahlungsausgänge einer meiner Bitcoin- und meiner Monero-Wallets nicht nachvollziehen kann. Ist es möglich diese Ausgänge einfach zu versteuern, ggf. mit Sicherheitszuschlag?

Ermittle den BTC-Kurs an dem Tag. Der muss nichtmal genau sein, jedoch plausibel - bestenfalls ist das der Kurs von Cointracking oder einer anderen Steuersoftware. 

vor einer Stunde schrieb Lichtblick:

Weiterhin habe ich vor einem Jahr mit Bitcoins einen Trezor erworben, war jedoch dumm genug keinen Nachweis aufzubewaren. Alles was ich habe ist die Hardware-Wallet selbst und das Shipping-Label der Zusendung von Satoshilabs. Ich habe mir überlegt, dass ich dazu einfach den aktuellen (deutlich teureren) Preis nehme und, als Referenz für das Kaufjahr, das Shipping-Label. Allerdings habe ich starke Zweifel, ob das Finanzamt sich darauf einlässt.

Frag eine Rechnungskopie bei Satoshilabs an.

Ansonsten gilt die "Belegfreie Einkommensteuererklärung", kannst die Anschaffung also angeben und wenn nach Belegen gefragt wird, dann hast du zumindest den Zahlungsnachweis von deinem Bankkonto, Paypal oder sonstiges.

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Danke für deine Hilfe, @Jokin

2 hours ago, Jokin said:

Ermittle den BTC-Kurs an dem Tag. Der muss nichtmal genau sein, jedoch plausibel - bestenfalls ist das der Kurs von Cointracking oder einer anderen Steuersoftware.

Wenn man auch die Zahlungsausgänge versteuern darf, dann ist das eine gute Sache. Ich lese, dass du dich auf Bitcoin beziehst. Könnte es bei Monero kompliziert werden, da die Transaktion (eigentlich) nicht zu verfolgen sind und dadurch das Finanzamt das ganze etwas kritischer sieht?

Würde es für die Versteuerung der ausgehenden Transaktionen in Ordnung gehen, wenn ich dazu eine eigene Wallet in Accointing erstelle, obwohl ich die Coins nicht mehr habe? Soweit ich das erkennen konnte, ist es möglich nur eingehende Transaktionen zu versteuern, indem man diese als "Einkommen" klassifiziert.

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vor 2 Stunden schrieb Lichtblick:

Könnte es bei Monero kompliziert werden, da die Transaktion (eigentlich) nicht zu verfolgen sind und dadurch das Finanzamt das ganze etwas kritischer sieht?

Wenn deine gemachten Angaben plausibel sind und es keinen Anhaltspunkt gibt diese Angaben zu bezweifeln, was soll da passieren? Da muss ja erstmal jemand kommen und das Gegenteil "behaupten" und dafür zumindest "Anhaltspunkte" vorlegen. 

Natürlich wird man einen bestimmten Clan, der schon öfters auffällig geworden ist, anders betrachten als Lieschen Müller, die immer brav ihre Einkommen angegeben hat.

vor 2 Stunden schrieb Lichtblick:

Würde es für die Versteuerung der ausgehenden Transaktionen in Ordnung gehen, wenn ich dazu eine eigene Wallet in Accointing erstelle, obwohl ich die Coins nicht mehr habe? Soweit ich das erkennen konnte, ist es möglich nur eingehende Transaktionen zu versteuern, indem man diese als "Einkommen" klassifiziert.

Wozu?

"Eingehende Transaktionen" sind keine "Anschaffungen" und "ausgehende Transaktionen" sind auch keine "Veräußerungen".

Wenn du etwas von deiner Wallet aus bezahlst, dann ist das eine "Veräußerung" der Coins. Wenn die dazu verwendeten Coins weniger als ein Jahr zuvor angeschafft wurden, dann setzt du als "Veräußerungspreis" den aktuellen Tageskurs an. Dadurch ergibt sich ein Gewinn/Verlust.

Sind die Coins bereits vor mehr als einem Jahr angeschafft worden, dann setzt du als "Veräußerungspreis" den damaligen Anschaffungkurs an. Es ergibt sich dadurch automatisch kein steuerrelevanter Gewinn/Verlust.

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@Jokin

Das ganze mache ich im Rahmen einer Selbstanzeige. In diesem Forum habe ich gelesen, dass die Möglichkeit bestehen könnte, Coinbeträge, deren Ursprung nicht nachvollziehbar ist, einfach voll zu besteuern. Wenn ich bei der Ware, die ich mit Kryptowährung bezahlt habe, nur die Rechnung besitze, aber weder einen Blockchain-Nachweis vom Ursprung, noch vom Zufluss der Coins, so sehe ich keine andere mögliche Vorgehensweise, als den Kaufpreis der Ware zu besteuern. Die Frage ist, wie ich den Sachverhalt mit der Steuersoftware auf eine Weise angebe, die das Finanzamt auch akzeptiert. Mein Gedanke hier ist es, eine Wallet in Accointing anzulegen, mit einem Zufluss des Coinbetrags, der den Wert der Ware entspricht und einem Ausfluss der ganzen Coins an den Händler zum (fast) selben Zeitpunkt. Im Anschreiben kann ich das Finanzamt dann auf den Umstand hinweisen, wenn dies nötig ist.

Nun stehe ich auch vor dem Problem, dass ich auch ein paar ausgehene Transaktionen habe, von denen ich nicht mehr weiß, warum ich diese getätigt habe. Deshalb bin ich auf den Gedanken gekommen auch solche ausgehenden Beträge zur Sicherheit voll zu besteuern.

Anmerkung zum Thread-Titel: "Zahlausgänge" ist wohl zu speziell, besser wäre wohl die allgemeinere bezeichnung "ausgehende Transaktionen".

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On 8/23/2021 at 6:12 PM, Jokin said:

Wenn du etwas von deiner Wallet aus bezahlst, dann ist das eine "Veräußerung" der Coins. Wenn die dazu verwendeten Coins weniger als ein Jahr zuvor angeschafft wurden, dann setzt du als "Veräußerungspreis" den aktuellen Tageskurs an. Dadurch ergibt sich ein Gewinn/Verlust.

Sind die Coins bereits vor mehr als einem Jahr angeschafft worden, dann setzt du als "Veräußerungspreis" den damaligen Anschaffungkurs an. Es ergibt sich dadurch automatisch kein steuerrelevanter Gewinn/Verlust.

Da liegt das Problem: Ich weiß nicht wann ich die Coins angeschafft habe, weil ich keinen Zugang zur Wallet oder zur Transaktionshistorie habe. Ich habe nur die Rechnung der Ware, weiter nichts. Insofern weiß ich nicht auf welche Lösung sich das Finanzamt einlassen wird, wenn es denn überhaupt eine Lösung gibt.

Sorry für Doppel-Post.

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