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Staking Rewards anzusetzender Wert


coinshooter

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Ich würde mich freuen, wenn jemand meine steuerliche Einordnung beurteilen könnte.

Angenommen ich bekomme 100 Coins als Reward. Diese sind ja zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. Welchen Wert muss ich hier ansetzen - Ist es richtig, dass ich den aktuellen Kurswert bei Zuteilung verwenden muss? Eine Gegenrechnung von Verkaufsgebühren (die ja aber nicht real anfallen) von 1 Coin dürfte ich hier nicht durchführen, oder?

Wenn ich nun die 100 Reward Coins für 6 Monate halte und mit Verlust verkaufe (hier darf ich den 1 Coin Verkaufsgebühr ja berücksichtigen) so darf ich diese Verluste aber nicht durch die Einnahmen bei der Reward Zuteilung gegenrechnen (nur gegen andere Gewinne anderer Käufe/Coins), da sich die beiden Sachen in unterschiedlichen Finanztöpfen befinden. Richtig so?

 

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vor 2 Stunden schrieb coinshooter:

Welchen Wert muss ich hier ansetzen - Ist es richtig, dass ich den aktuellen Kurswert bei Zuteilung verwenden muss?

Richtig.

vor 2 Stunden schrieb coinshooter:

Eine Gegenrechnung von Verkaufsgebühren (die ja aber nicht real anfallen) von 1 Coin dürfte ich hier nicht durchführen, oder?

Wenn dir Stakingrewards zufließen, dann kann es keine Verkaufsgebühren geben.

vor 2 Stunden schrieb coinshooter:

Wenn ich nun die 100 Reward Coins für 6 Monate halte und mit Verlust verkaufe (hier darf ich den 1 Coin Verkaufsgebühr ja berücksichtigen) so darf ich diese Verluste aber nicht durch die Einnahmen bei der Reward Zuteilung gegenrechnen (nur gegen andere Gewinne anderer Käufe/Coins), da sich die beiden Sachen in unterschiedlichen Finanztöpfen befinden. Richtig so?

Richtig.

Stakingrewards kommen in die Anlage SO bei "Leistungen" rein.

Veräußerungserträge kommen in die Anlage SO bei "private Veräußerungsgeschäfte" rein.

Verluste aus den Veräußerungsgeschäften kannst du in Folgejahre vortragen, jedoch nicht mit anderen Einkünften verrechnen.

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Vielen Dank.

Dann lag ich ja leider richtig. Hatte gehofft ich liege bei den Gebühren falsch :( So zahlt man ja dann für den Erhalt der Staking Rewards insgesamt mehr Steuern, als man normalerweise für "Leistungen" zahlt ( 100-100*Steuersatz in % -1 vs. 99 - 99*Steuersatz in %)

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Angenommen ich habe einen Steuersatz von 45% und die Auszahlungsgebühr beträgt 1 Coin, dann erhalte ich bei einem Reward von 100 Coins 54 Coins (100-Steuer-Gebühr). Dies bedeutet, dass meinem Nettoertrag Abgaben in Höhe von 46% zugrunde liegen. Hätte ich die Möglichkeit die Kosten virtuell anzusetzen, dann würde ich von den 100 Coins zunächst auch 45 Coins als Steuer zahlen müssen. Könnte die 1 Coin Gebühr aber gegenrechnen und würde 0,45 Coins an Steuer gutgeschrieben bekommen, sodass ich auf meinen Einnahmen von 99 Coins schlussendlich 44,55 Coins an Steuern zahlen müsste.

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vor 3 Stunden schrieb coinshooter:

Eine Gegenrechnung von Verkaufsgebühren (die ja aber nicht real anfallen) von 1 Coin dürfte ich hier nicht durchführen, oder?

"Verkaufsgebühren"

vor 3 Minuten schrieb coinshooter:

Angenommen ich habe einen Steuersatz von 45% und die Auszahlungsgebühr beträgt 1 Coin

"Auszahlungsgebühr"

 

Das sind zwei komplett verschiedene Dinge, die du nicht vermischen darfst.

Die Auszahlungsgebühr gehört direkt zu den Einnahmen, denn ohne die Auszahlungsgebühr könntest du die Einnahmen nicht auszahlen lassen.

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Bin jetzt etwas verwirrt. Sprich ich kann die Gebühr von 1 Coin dann doch ansetzen? Also alle Kosten die erforderlich wären, den Betrag wieder auf mein Konto zu bekommen? Hier wären ja einerseits die Verkaufsgebühren Coin/Eur und dann die Auszahlungsgebühren Börse Bankkonto relevant. 

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vor 1 Stunde schrieb coinshooter:

Bin jetzt etwas verwirrt. Sprich ich kann die Gebühr von 1 Coin dann doch ansetzen? Also alle Kosten die erforderlich wären, den Betrag wieder auf mein Konto zu bekommen? Hier wären ja einerseits die Verkaufsgebühren Coin/Eur und dann die Auszahlungsgebühren Börse Bankkonto relevant. 

Oh man.

Nein.

Deine Einkünfte sind die Rewards.

Sind die in deinem Besitz, ist das deine Einnahme.

Diese Einnahme gegen etwas anderes einzutauschen ist ein davon losgelöster separater Vorgang!

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