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Neuer ERC-20 token contract - alte Coins wertlos, Airdrop neuer Coins


sharequest

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Hallo zusammen,

ich halte seit einer Weile $WEAPON-Coins. Letzte Woche wurde der ERC-20 Contract umgestellt, was zur Folge hatte, dass die Coins unter einer neuen Contract-Adresse als Airdrop auf die Wallets verteilt wurden.

Die Coins auf der alten Contract-Adresse sind damit wertlos, aber weiterhin in meinem Wallet.

Meine Frage ist nun, wie gehe ich steuerlich damit um?

Angenommen, ich sende die alten Token auf eine Burner-Adresse. Kann ich das dann als Verlust geltend machen? 

Und wie ist der Airdrop zu behandeln? Die Frage stellt sich mir auch vor dem Hintergrund, ob ich den Coin staken sollte. Den alten Coin hatte ich Ende letzten Jahres gekauft. Die 1-Jahresfrist wäre also noch nicht herum gewesen.

Hat jemand eine Idee bzw. weiß von ähnlichen Konstellationen? Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar.

Beste Grüße

Sven

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vor 6 Stunden schrieb sharequest:

Meine Frage ist nun, wie gehe ich steuerlich damit um?

Du veräußerst die Coins einfach.

Verkauf sie an deinen Kumpel, der dir das Paket für'n Euro abkauft.

vor 6 Stunden schrieb sharequest:

Und wie ist der Airdrop zu behandeln?

Das sind "Einkünfte" deren Wert du ermittelst und plausibel darlegst.

 

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Ich denke, es ändert sich grundsätzlich nichts zu vorher.

Du besitzt noch genau dieselbe Anzahl an Coins, die noch genau denselben Wert haben wie vorher. Verlust oder Gewinn hast du ja dabei ja keinen. Ob der contract der diese nun repräsentiert jetzt ein anderer ist, spielt dabei keine Rolle.

Wenn du einen Euro in einen anderen tauscht hast du theoretisch einen «neuen» Euro, aber immer noch ein Euro.

Zumindest nehme ich mal an (oder hoffe zumindest), dass der AirDrop einfach die Distribution des «neuen» Tokens ist, 1:1 an die vorhandenen Accounts.  Dabei ist das nur eine technische Notwendigkeit und kein wirklicher AirDrop so als Geschenk, auch wenn es so benannt wird.

Gruss

 

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Danke für die Rückmeldungen!

vor 44 Minuten schrieb Jokin:

Du veräußerst die Coins einfach.

Verkauf sie an deinen Kumpel, der dir das Paket für'n Euro abkauft.

Macht es denn einen Unterschied, ob ich die Coins an einen Kumpel verkaufe oder an eine Burner-Adresse sende?

vor 2 Minuten schrieb Octagon:

Ich denke, es ändert sich grundsätzlich nichts zu vorher.

Du besitzt noch genau dieselbe Anzahl an Coins, die noch genau denselben Wert haben wie vorher. Verlust oder Gewinn hast du ja dabei ja keinen. Ob der contract der diese nun repräsentiert jetzt ein anderer ist, spielt dabei keine Rolle.

Wenn du einen Euro in einen anderen tauscht hast du theoretisch einen «neuen» Euro, aber immer noch ein Euro.

Zumindest nehme ich mal an (oder hoffe zumindest), dass der AirDrop einfach die Distribution des «neuen» Tokens ist, 1:1 an die vorhandenen Accounts.  Dabei ist das nur eine technische Notwendigkeit und kein wirklicher AirDrop so als Geschenk, auch wenn es so benannt wird.

Gruss

 

Ja, denke auch. Das ist auf jeden Fall das Logischste. Ich hatte gehofft, ein Steuersparmodell draus machen zu können :D

Wenn es zugunsten des Finanzamts ist, ist denen ja auch egal, ob es nur eine technische Änderung ist. Spontan fallen mir Aktiensplits verschiedener amerikanischer Unternehmen ein.

Ok, also wenn ich steuerlich auf der "sicheren" Seite sein möchte, dann halte ich am besten das volle Jahr (+1 Tag) und kann mir dann überlegen, ob ich ggf. die Coins stake. Nach Ablauf der Spekulationsfrist dürfte das ja kein Problem mehr sein. Die Staking-Erträge fallen in ETH an und werden auch nicht "restaked" oder dergleichen.

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vor 17 Minuten schrieb sharequest:

Macht es denn einen Unterschied, ob ich die Coins an einen Kumpel verkaufe oder an eine Burner-Adresse sende?

Ja, denn das eine ist eine "Veräußerung" und das andere nur eine "Transaktion".

Das ist dann eher wie ein "Verlust" (im Sinne von "weg geschmissen")  zu werten, also steuerlich nicht relevant.

vor 19 Minuten schrieb sharequest:

Wenn es zugunsten des Finanzamts ist, ist denen ja auch egal, ob es nur eine technische Änderung ist. Spontan fallen mir Aktiensplits verschiedener amerikanischer Unternehmen ein.

Bei einem Aktiensplit erhältst du das Vielfache von Aktien zu jeweils dem Kehrwert an Wert.

10-fache Anzahl, dafür ist jede Aktie nur noch 1/10 wert -> also nicht vergleichbar.

vor 21 Minuten schrieb sharequest:

Nach Ablauf der Spekulationsfrist dürfte das ja kein Problem mehr sein.

Das ist noch nicht final geklärt.

vor 21 Minuten schrieb sharequest:

Die Staking-Erträge fallen in ETH an und werden auch nicht "restaked" oder dergleichen.

Ach ja, das Übliche wohl ...

... wenn du die ETH auszahlen lassen willst, musst du dann erstmal irre hohe Gebühren zahlen.

Typischer Beschiss.

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Danke dir für die ausführliche Rückmeldung!

vor 4 Minuten schrieb Jokin:

Ja, denn das eine ist eine "Veräußerung" und das andere nur eine "Transaktion".

Das ist dann eher wie ein "Verlust" (im Sinne von "weg geschmissen")  zu werten, also steuerlich nicht relevant.

Ich hätte es eher wie eine Ausbuchung gesehen. Ähnlich wie bei wertlosen Aktien.

Ab wann wird aus einer Transaktion eine Veräußerung? Muss ich zwingend einen Gegenwert dafür erhalten (z. B. 1 EUR)?

Hab da noch den ein oder anderen illiquiden NFT, den ich ganz gern als Verlust gegenrechen würde 😅

vor 8 Minuten schrieb Jokin:

Bei einem Aktiensplit erhältst du das Vielfache von Aktien zu jeweils dem Kehrwert an Wert.

10-fache Anzahl, dafür ist jede Aktie nur noch 1/10 wert -> also nicht vergleichbar.

Naja, ein typischer Aktiensplit ist eigentlich steuerneutral. In der Vergangenheit gab es aber Konstellationen, wo es Probleme mit dem Finanzamt gab. Hier waren dann technische/formale Feinheiten entscheidend, die ich auch mal für mich geltend machen wollte :D 

Ist aber gar nicht so wichtig. Ich schlafe lieber ruhig, als mich mit sowas in Gefahr zu bringen.  

vor 21 Minuten schrieb Jokin:

Das ist noch nicht final geklärt.

Ok, dann warte ich im Zweifel lieber noch etwas ab. 

vor 22 Minuten schrieb Jokin:

Ach ja, das Übliche wohl ...

... wenn du die ETH auszahlen lassen willst, musst du dann erstmal irre hohe Gebühren zahlen.

Typischer Beschiss.

Da $WEAPON ein ERC-20 Token ist, spielt es mit Blick auf die Transaktionskosten keine Rolle, ob ich nun ETH oder WEAPON erhalte. Dass Transaktionskosten sowohl beim Staken als auch beim Claimen anfallen, ist mir bewusst. Warum ist das Beschiss?

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vor 16 Stunden schrieb sharequest:

Ab wann wird aus einer Transaktion eine Veräußerung? Muss ich zwingend einen Gegenwert dafür erhalten (z. B. 1 EUR)?

Das könnte eine Grauzone sein.

Wenn etwas an einen neuen definierten Besitzer übergibst, würde ich sagen. Dieb und Mülltonne zählen nicht als neue Besitzer.

(Eigentümer/Besitzer muss man auch unterscheiden ... -> Steuerberater)

vor 16 Stunden schrieb sharequest:

Warum ist das Beschiss?

Stell dir grundsätzlich die Frage: "Woher kommt der Mehrwert?"

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vor 18 Stunden schrieb Jokin:

Das könnte eine Grauzone sein.

Wenn etwas an einen neuen definierten Besitzer übergibst, würde ich sagen. Dieb und Mülltonne zählen nicht als neue Besitzer.

(Eigentümer/Besitzer muss man auch unterscheiden ... -> Steuerberater)

Ok, da schaue ich nochmal genauer nach. Aber wie du schon gesagt hast, wäre es im Zweifel ja kein Problem, das an einen Bekannten für 1 EUR zu verkaufen.

vor 18 Stunden schrieb Jokin:

Stell dir grundsätzlich die Frage: "Woher kommt der Mehrwert?"

Die Transaktionskosten sind zumindest mal kein Mehrwert für die Spieleentwickler von Megaweapon. Das geht alles an die Miner.

Ich setze darauf, dass das Spiel ein Erfolg wird - Spaß macht, es viele spielen wollen und man dabei Geld/ETH verdienen kann. Grundsätzlich finde ich den play2earn-Bereich einfach sehr spannend. Ist natürlich extrem riskant, da das Spiel noch nicht mal draußen ist. Ist ja aber auch nur ein kleiner Teil meines Portfolios. 

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