Longbreath Posted January 1 Share Posted January 1 Hat sich hier schon jemand darüber informiert wie zukünftig und auch für 22 die Besteuerung von Einkünften aus PV Anlagen bis 30 KW aussieht? Ich verstehe das so, das die Erträge steuerfrei sind. Nur ob dies auch für bestehende Anlagen gilt hab ich nicht herausgefunden? Ist einer von euch tiefer in der Thematik ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
cryptonix Posted January 1 Share Posted January 1 Um welche Steuer gehts dir konkret? Einkommenssteuer? Umsatzsteuer (weil gewerblich angemelet wegen Erstattung USt)? Einkommenssteuer -> Steuerfrei (ab 2022) Umsatzsteuer: Wenn Gewerbe angemeldet, muss auf Eigenverbrauch weiterhin USt entrichtet werden. Das bleibt. Nach 5 Jahren kannst du aber dann "wechseln". https://www.finanzverwaltung.nrw.de/photovoltaikanlage-und-das-finanzamt https://www.steuertipps.de/lp/steuern-photovoltaikanlage 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Longbreath Posted January 1 Author Share Posted January 1 Einkommenssteuer. das bedeutet anstatt sagen wir 20000 brutto die ich von ner PV Anlage bisher bekommen hab sind es zukünftig 20000 Netto ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted January 1 Share Posted January 1 vor 51 Minuten schrieb Longbreath: Nur ob dies auch für bestehende Anlagen gilt hab ich nicht herausgefunden? Google "einkommensteuer pv anlage": https://www.finanzverwaltung.nrw.de/photovoltaikanlage-und-das-finanzamt Ich hab noch nie Einkommensteuer für meine PV-Anlage bezahlt, das hab ich alles über die AfA und andere laufende Kostenbeteiligungen weggerechnet. Nach nun ca. 8 Jahren wurde mir "Liebhaberei" unterstellt und ich darf nun keine EÜR mehr einreichen - auch ok 🙂 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
cryptonix Posted January 1 Share Posted January 1 vor 1 Minute schrieb Jokin: Ich hab noch nie Einkommensteuer für meine PV-Anlage bezahlt, das hab ich alles über die AfA und andere laufende Kostenbeteiligungen weggerechnet. Nach nun ca. 8 Jahren wurde mir "Liebhaberei" unterstellt und ich darf nun keine EÜR mehr einreichen - auch ok 🙂 Und genau das ist ja der perfekte Ablauf, Anlage quasi komplett abgesetzt und jetzt raus aus der Steuer. Yes! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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