Longbreath Geschrieben 1. Januar 2023 Teilen Geschrieben 1. Januar 2023 Hat sich hier schon jemand darüber informiert wie zukünftig und auch für 22 die Besteuerung von Einkünften aus PV Anlagen bis 30 KW aussieht? Ich verstehe das so, das die Erträge steuerfrei sind. Nur ob dies auch für bestehende Anlagen gilt hab ich nicht herausgefunden? Ist einer von euch tiefer in der Thematik ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 1. Januar 2023 Teilen Geschrieben 1. Januar 2023 Um welche Steuer gehts dir konkret? Einkommenssteuer? Umsatzsteuer (weil gewerblich angemelet wegen Erstattung USt)? Einkommenssteuer -> Steuerfrei (ab 2022) Umsatzsteuer: Wenn Gewerbe angemeldet, muss auf Eigenverbrauch weiterhin USt entrichtet werden. Das bleibt. Nach 5 Jahren kannst du aber dann "wechseln". https://www.finanzverwaltung.nrw.de/photovoltaikanlage-und-das-finanzamt https://www.steuertipps.de/lp/steuern-photovoltaikanlage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Longbreath Geschrieben 1. Januar 2023 Autor Teilen Geschrieben 1. Januar 2023 Einkommenssteuer. das bedeutet anstatt sagen wir 20000 brutto die ich von ner PV Anlage bisher bekommen hab sind es zukünftig 20000 Netto ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 1. Januar 2023 Teilen Geschrieben 1. Januar 2023 vor 51 Minuten schrieb Longbreath: Nur ob dies auch für bestehende Anlagen gilt hab ich nicht herausgefunden? Google "einkommensteuer pv anlage": https://www.finanzverwaltung.nrw.de/photovoltaikanlage-und-das-finanzamt Ich hab noch nie Einkommensteuer für meine PV-Anlage bezahlt, das hab ich alles über die AfA und andere laufende Kostenbeteiligungen weggerechnet. Nach nun ca. 8 Jahren wurde mir "Liebhaberei" unterstellt und ich darf nun keine EÜR mehr einreichen - auch ok 🙂 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 1. Januar 2023 Teilen Geschrieben 1. Januar 2023 vor 1 Minute schrieb Jokin: Ich hab noch nie Einkommensteuer für meine PV-Anlage bezahlt, das hab ich alles über die AfA und andere laufende Kostenbeteiligungen weggerechnet. Nach nun ca. 8 Jahren wurde mir "Liebhaberei" unterstellt und ich darf nun keine EÜR mehr einreichen - auch ok 🙂 Und genau das ist ja der perfekte Ablauf, Anlage quasi komplett abgesetzt und jetzt raus aus der Steuer. Yes! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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