Zum Inhalt springen

Kleingewerbetreibende EÜR Staking.


micro1

Empfohlene Beiträge

Gibt es jemand der für Mining bzw Staking ein Kleingewerbe angemeldet hat und eine EÜR erstellt. Ich würde mich gerne mal mit jemanden austauschen. 
 

meine Frage ist ob die die Coins die initial verwendet werden ins Betriebsvermögen übergehen oder nur die Erträge. Und vor allem wie das Gebucht wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb micro1:

Gibt es jemand der für Mining bzw Staking ein Kleingewerbe angemeldet hat und eine EÜR erstellt. Ich würde mich gerne mal mit jemanden austauschen.

Hast du mehr als 22500€ Jahresgewinn erwirtschaftet? Ich bin da weit drunter und deklariere das einfach als Liebhaberei. Begründung ist durchaus etwas umfangreicher und von jeweiligen Coin abhängig. Aktuell fällt mir aber nicht ein Staking Coin ein bei dem ich über die nächsten Jahre mit Gewinnen rechnen würde. Ich plane eher auf 6 Monate und kaum länger. Solange das so ist bleibe ich bei Liebhaberei. Meine Kosten setze ich natürlich trotzdem ab.

vor 6 Stunden schrieb micro1:

meine Frage ist ob die die Coins die initial verwendet werden ins Betriebsvermögen übergehen oder nur die Erträge. Und vor allem wie das Gebucht wird.

Ich habe bereits einmal eine GBR mit 2 Partnern betrieben. Ich hatte damals initial etwas BTC und ETH im Werte von wenigen Hundert Euro in die GBR eingebracht um die anfallenden Transaktionsgebühren begleichen zu können. Nach 2-3 Jahren haben wir die GBR aufgelöst und ich habe den Rest an mich ausgezahlt. Gebucht wurde das als Privateinlage und Privatentnahme.

Bist du dir im Klaren, dass alles was deine Gewerbe an Betriebsvermögen hat nicht mehr Steuerfrei verkauft werden kann? Die Steuerfreiheit nach einem Jahr gilt nur für privates Vermögen und nicht für Betriebsvermögen. Sollte mich das Finanzamt jemals darum bitten ein Gewerbe anzumelden werde ich darauf bestehen die Coin nicht von meinem privaten Wallet umzubuchen und mir notfalls einen Steuerberater suchen um mit dem meine Optionen durch zu gehen. Im Notfall stelle ich das Staking komplett ein. Nimm ETH als Beispiel. 32 ETH braucht man und 3% Rendite bekommt man. Einmal den Kurs verdoppelt bedeutet dann je nach Steuersatz, dass man mal eben 25% abdrücken darf aber nur 3% bekommt. Das ist ein denkbar schlechter Deal. Bei solchen Summen wäre dann der Steuerberater gefragt.

Bearbeitet von skunk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb skunk:

Hast du mehr als 22500€ Jahresgewinn erwirtschaftet? Ich bin da weit drunter und deklariere das einfach als Liebhaberei. Begründung ist durchaus etwas umfangreicher und von jeweiligen Coin abhängig. Aktuell fällt mir aber nicht ein Staking Coin ein bei dem ich über die nächsten Jahre mit Gewinnen rechnen würde. Ich plane eher auf 6 Monate und kaum länger. Solange das so ist bleibe ich bei Liebhaberei. Meine Kosten setze ich natürlich trotzdem ab.

Ich habe bereits einmal eine GBR mit 2 Partnern betrieben. Ich hatte damals initial etwas BTC und ETH im Werte von wenigen Hundert Euro in die GBR eingebracht um die anfallenden Transaktionsgebühren begleichen zu können. Nach 2-3 Jahren haben wir die GBR aufgelöst und ich habe den Rest an mich ausgezahlt. Gebucht wurde das als Privateinlage und Privatentnahme.

Bist du dir im Klaren, dass alles was deine Gewerbe an Betriebsvermögen hat nicht mehr Steuerfrei verkauft werden kann? Die Steuerfreiheit nach einem Jahr gilt nur für privates Vermögen und nicht für Betriebsvermögen. Sollte mich das Finanzamt jemals darum bitten ein Gewerbe anzumelden werde ich darauf bestehen die Coin nicht von meinem privaten Wallet umzubuchen und mir notfalls einen Steuerberater suchen um mit dem meine Optionen durch zu gehen. Im Notfall stelle ich das Staking komplett ein. Nimm ETH als Beispiel. 32 ETH braucht man und 3% Rendite bekommt man. Einmal den Kurs verdoppelt bedeutet dann je nach Steuersatz, dass man mal eben 25% abdrücken darf aber nur 3% bekommt. Das ist ein denkbar schlechter Deal. Bei solchen Summen wäre dann der Steuerberater gefragt.

Nein ich habe nicht mehr als 22500 Jahresgewinn. Da ich Tezos Baker bin und ein paar Einahmen mit Storj Coins habe, habe ich erst mal nach dem BMF schreiben ein Gewerbe angemeldet.

 

>>Bist du dir im Klaren, dass alles was deine Gewerbe an Betriebsvermögen hat nicht mehr Steuerfrei verkauft werden kann?

Ja weiß ich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 32 Minuten schrieb micro1:

@skunk Kannst du mir Beispielhaft erläutern wie die Privateinalge von Krypto genau  gebucht hast bitte.

Also wie du Sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen gebucht hast.

Das hat mein Steuerberater damals gemacht. Ich habe die Coins aus meinem Privatvermögen raus gebucht. Auf meiner Seite standen sie als Ausgang drin. Wenn ich das selber machen müsste dann würde ich sie Testweise als Ausgabe buchen und mir mal ansehen wie mein Steuerreport dann aussieht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb skunk:

Das hat mein Steuerberater damals gemacht. Ich habe die Coins aus meinem Privatvermögen raus gebucht. Auf meiner Seite standen sie als Ausgang drin. Wenn ich das selber machen müsste dann würde ich sie Testweise als Ausgabe buchen und mir mal ansehen wie mein Steuerreport dann aussieht.

Ja das hat mir auch der Cointracking Support gesagt. Dann werden die Privat versteuert. Und im Gewerbe kann ich sie als Steuerfree Einahme im Cointracking verbuchen.

 

Ich werde aber jetzt doch erst mal versuchen das Gewerbe rückwirkend abzumelden und meine Forging Einnahmen als Sonstige Leistungen zu verstreuern wir passives Staking.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.