kryptonaut123 Geschrieben 22. Januar 2023 Teilen Geschrieben 22. Januar 2023 Was passiert wenn ich Krypto in Deutschland 1 Jahr lang gehalten habe, damit steuerfrei verkaufen könnte, aber nach Österreich ziehe wo es keine Haltefrist gibt. Muss ich dann die Kapitalsteuer bei Verkauf in Österreich zahlen? Danke für die Antworten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 22. Januar 2023 Teilen Geschrieben 22. Januar 2023 vor einer Stunde schrieb kryptonaut123: Was passiert wenn ich Krypto in Deutschland 1 Jahr lang gehalten habe, damit steuerfrei verkaufen könnte, aber nach Österreich ziehe wo es keine Haltefrist gibt. Muss ich dann die Kapitalsteuer bei Verkauf in Österreich zahlen? Danke für die Antworten Es zählt die Gesetzesregelung, die zum Zeitpunkt der Veräußerung gilt. Ob du irgendwo und irgendwann etwas hättest tun können oder dürfen spielt "erstmal" keine Rolle. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, die du direkt mit einem Steuerberater besprichst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stone Geschrieben 22. Januar 2023 Teilen Geschrieben 22. Januar 2023 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb kryptonaut123: Was passiert wenn ich Krypto in Deutschland 1 Jahr lang gehalten habe, damit steuerfrei verkaufen könnte, aber nach Österreich ziehe wo es keine Haltefrist gibt. Muss ich dann die Kapitalsteuer bei Verkauf in Österreich zahlen? Danke für die Antworten Falls du auch manche schon 2 Jahre hodlst.... Wenn du nachweisen kannst, dass du vor dem 28. Februar 2021 gekauft hast (Stichwort Altbestand) sollte mM keine Steuerpflicht bestehen. Österreichs bester Krypto-Steuerguide [2022/23] Zitat Kryptowährungen, die an oder vor dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, gehören zum Altbestand. Kursgewinne und Krypto-Erträge können in diesem Fall steuerfrei sein. Voraussetzung dafür ist, dass du deine Assets zumindest 1 Jahr (365 Tage) gehalten hast. Davon unabhängig werden deine Transaktionen mit dem progressiven Einkommensteuersatz (gültig bei nicht zinstragenden Krypto-Assets, z.B. Verkauf, Kauf und Tausch mit Kryptowährungen oder auch Mining) bzw. mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert (relevant für zinstragende Krypto-Assets). Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 gekauft werden, gehören zum Neubestand. Ab diesem Tag können Kryptowährungen und -Assets nicht mehr steuerfrei verkauft werden. Es kommt der Sondersteuersatz von 27,5 % zum Zug, wenn Kryptowährungen nach dem 1. März 2022 verkauft werden. Kryptowährungen des Neubestandes (Kaufdatum 1. März 2021 oder später), die vor dem 1. März 2022 verkauft wurden, werden zum progressiven Einkommenssteuersatz (Altbestand) besteuert. Der Kauf von Kryptowährungen hingegen ist und bleibt steuerfrei. Einen Steuerberater würde ich trotzdem beiziehen. Bearbeitet 22. Januar 2023 von Stone Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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