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Umzug mit Krypto


kryptonaut123

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1 hour ago, kryptonaut123 said:

Was passiert wenn ich Krypto in Deutschland 1 Jahr lang gehalten habe, damit steuerfrei verkaufen könnte, aber nach Österreich ziehe wo es keine Haltefrist gibt. Muss ich dann die Kapitalsteuer bei Verkauf in Österreich zahlen? 

Danke für die Antworten

Es zählt der Moment, wo Du Steuerpflichtig in einem anderen Land bist, soweit ich weiss.

Wenn Du also z.B. ab 1.1.2023 Steuerpflicht in einem anderen Land bist, gelten diese Steuerregeln ab dem Dato für Dich. Hängt von der Höhe ab, evtl. macht es Sinn, etwas mit dem Umzug zu warten. Wenn ich mich richtig erinnere, hat Össterreich die Vermögenssteuer 1993 abgeschafft, das solltest Du auch noch checken, wenn es um höhere Summen geht. Aber wie immer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht -> Steuerberater.

In einigen speziellen Ländern wird gerade eine Exitsteuer von 20-30% bei Umzug diskutiert, aber das zählt hier nicht.

Bearbeitet von Chantal Krüger II
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vor einer Stunde schrieb kryptonaut123:

Was passiert wenn ich Krypto in Deutschland 1 Jahr lang gehalten habe, damit steuerfrei verkaufen könnte, aber nach Österreich ziehe wo es keine Haltefrist gibt. Muss ich dann die Kapitalsteuer bei Verkauf in Österreich zahlen? 

Danke für die Antworten

Es zählt die Gesetzesregelung, die zum Zeitpunkt der Veräußerung gilt.

Ob du irgendwo und irgendwann etwas hättest tun können oder dürfen spielt "erstmal" keine Rolle.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, die du direkt mit einem Steuerberater besprichst.

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vor 1 Stunde schrieb kryptonaut123:

Was passiert wenn ich Krypto in Deutschland 1 Jahr lang gehalten habe, damit steuerfrei verkaufen könnte, aber nach Österreich ziehe wo es keine Haltefrist gibt. Muss ich dann die Kapitalsteuer bei Verkauf in Österreich zahlen? 

Danke für die Antworten

Falls du auch manche schon 2 Jahre hodlst....

Wenn du nachweisen kannst, dass du vor dem 28. Februar 2021 gekauft hast (Stichwort Altbestand) sollte mM keine Steuerpflicht bestehen.

Österreichs bester Krypto-Steuerguide [2022/23]

Zitat

Kryptowährungen, die an oder vor dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, gehören zum Altbestand. Kursgewinne und Krypto-Erträge können in diesem Fall steuerfrei sein. Voraussetzung dafür ist, dass du deine Assets zumindest 1 Jahr (365 Tage) gehalten hast. Davon unabhängig werden deine Transaktionen mit dem progressiven Einkommensteuersatz (gültig bei nicht zinstragenden Krypto-Assets, z.B. Verkauf, Kauf und Tausch mit Kryptowährungen oder auch Mining) bzw. mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert (relevant für zinstragende Krypto-Assets). 


Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 gekauft werden, gehören zum Neubestand.
Ab diesem Tag können Kryptowährungen und -Assets nicht mehr steuerfrei verkauft werden. Es kommt der Sondersteuersatz von 27,5 % zum Zug, wenn Kryptowährungen nach dem 1. März 2022 verkauft werden. Kryptowährungen des Neubestandes (Kaufdatum 1. März 2021 oder später), die vor dem 1. März 2022 verkauft wurden, werden zum progressiven Einkommenssteuersatz (Altbestand) besteuert. Der Kauf von Kryptowährungen hingegen ist und bleibt steuerfrei. 

Einen Steuerberater würde ich trotzdem beiziehen.

Bearbeitet von Stone
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