Zum Inhalt springen

Rechnungen ausstellen in Kryptowährung | Krypto nur im Privatvermögen steuerfrei?


Kryptokompass34

Empfohlene Beiträge

Hallo,

folgende Annahmen würde ich gerne zur Diskussion stellen:

Wenn ein Kunde Rechnungen in Kryptowährungen (z.B. Bitcoin oder Ethereum) bezahlt ist dies möglich, solange der Rechnungsbetrag korrekt in Euro umgerechnet wird?

Bei Sitz des Kunden außerhalb der EU wird keine Umsatzsteuer fällig?

Die Einnahmen aus Krypotwährungen werden normal versteuert?

Unterliegen die Kryptowährungen als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auch der Spekulationsfrist von einem Jahr oder länger, da Betriebsvermögen? 

Können die Einnahmen aus Kryptowährungen durch bezahlte Dienstleistungen in das Privatvermögen zurückgeführt werden und bleiben die Gewinne dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei?

Danke für jeden Input!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du brauchst nen Steuerberater..

Am 11.5.2023 um 20:42 schrieb Kryptokompass34:

Unterliegen die Kryptowährungen als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auch der Spekulationsfrist von einem Jahr oder länger, da Betriebsvermögen? 

Kursgewinne im Privatvermögen können steuerfrei sein. Einkommen aus anderen Quellen - z.B. Bezahlung von Dienstleistungen usw. - ist natürlich nicht steuerfrei. Egal ob privat oder gewerblich.

Am 11.5.2023 um 20:42 schrieb Kryptokompass34:

Können die Einnahmen aus Kryptowährungen durch bezahlte Dienstleistungen in das Privatvermögen zurückgeführt werden und bleiben die Gewinne dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei?

Müsste ja möglich sein, wenn du Privatentnahmen oder wie auch immer das geht machst. Wenn das klar privat ist, haste die Regelungen für Privatleute. Musst halt schauen, welchen Anschaffungskurs da nehmen musst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 11.5.2023 um 20:42 schrieb Kryptokompass34:

Wenn ein Kunde Rechnungen in Kryptowährungen (z.B. Bitcoin oder Ethereum) bezahlt ist dies möglich, solange der Rechnungsbetrag korrekt in Euro umgerechnet wird?

Ja

Am 11.5.2023 um 20:42 schrieb Kryptokompass34:

Die Einnahmen aus Krypotwährungen werden normal versteuert?

Derartige Einnahmen hast du nicht. Auf die Rechnung wolltest du eben noch einen Euro Betrag schreiben ;) 

Am 11.5.2023 um 20:42 schrieb Kryptokompass34:

Unterliegen die Kryptowährungen als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auch der Spekulationsfrist von einem Jahr oder länger, da Betriebsvermögen?

Nur Privatvermögen kann nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Die Coins die sich im Betriebsvermögen befinden kannst du auch nach 10 Jahren nicht steuerfrei verkaufen. -> Mittels Privatentnahme die Coins einmal vom Betriebsvermögen in dein privates Vermögen umbuchen.

Am 11.5.2023 um 20:42 schrieb Kryptokompass34:

Können die Einnahmen aus Kryptowährungen durch bezahlte Dienstleistungen in das Privatvermögen zurückgeführt werden und bleiben die Gewinne dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei?

Das klingt abenteuerlich. Dein Betriebsvermögen gehört dem Betrieb. Damit kannst du nicht einfach privat einkaufen gehen. Frag besser einen Steuerberater was erlaubt ist und was nicht. Einfach mal mit dem Betriebsvermögen den nächsten Urlaub finanzieren könnte problematisch werden....

Bearbeitet von skunk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 5/14/2023 at 2:39 AM, skunk said:

Das klingt abenteuerlich. Dein Betriebsvermögen gehört dem Betrieb. Damit kannst du nicht einfach privat einkaufen gehen. Frag besser einen Steuerberater was erlaubt ist und was nicht. Einfach mal mit dem Betriebsvermögen den nächsten Urlaub finanzieren könnte problematisch werden....

Ist es eigentlich nicht, nur eine Frage der Buchführung.

1. Es ist richtig, dass Geld im Betrieb dem Betrieb gehört. Einfach Geld rausnehmen geht schon in Richtung Unterschlagung.

2. Es kann jederzeit Geld aus dem Betrieb nehmen, entweder als Lohn oder Kosten, z.B. wenn er was ausgelegt z.B. Dienstreise etc. hat.

3. Das muss ordentlich verbucht und Steuern verbucht werden. Auch muss die Rechnung den Gesetzen entsprechen.

 

On 5/11/2023 at 8:42 PM, Kryptokompass34 said:

Bei Sitz des Kunden außerhalb der EU wird keine Umsatzsteuer fällig?

Die Aussage ist als solches falsch, wenn z.B. der Kunde eine Privatperson ist. Habe ich auch gerade gelernt. Es kommt auf das Land an und welche Seite Steuer abführen muss. Aber fällig wird diese.

Beispiel : Du bist eine Privatperson auf Island und kaufst Architektendiensleitung in Deutschland ein. Ein Isländischer Architekt kann dann nicht mehr mithalten, weil er allen durch die Steuer schon teurer ist. Dies wäre dann eine Wettbewerbsverzerrung. Deswegen muss der Deutsche Architekt Steuern abführen. Da gibt es nun Datenbanken, Gesetze und ist alles geregelt. Bei anderen Ländern mag es anders sein, aber eine Seite zahlt Steuern ! --> Steuerberater, so ganz habe ich das auch nicht verstanden. Es gibt auch Unterschiede zwischen B2B und B2C.

 

Bearbeitet von Chantal Krüger II
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 14.5.2023 um 02:39 schrieb skunk:

Nur Privatvermögen kann nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden.

Nur nochmal, um sicher zu gehen, weil es sich beim OP so anhört.

Steuerfrei sind bei Privatvermögen dann aber nur die Kursgewinne. Wenn man Kryptos als Gegenleistung für zB eine Dienstleistung erhält, bleibt dieser Wert steuerpflichtig. Egal ob im Unternehmen, freiberuflich oder privat.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.