whynodd Geschrieben 15. April 2013 Teilen Geschrieben 15. April 2013 Hallo, Ich habe eine Überweisung aus Österreich erhalten. Im Verwendungszweck steht Folgendes: XXXX+YYYYYY AWV-MELDEPFLICHT BEACHTEN HOTLINE BUNDESBANK. (0800) 1234-111 Wobei "XXXX" eine mir unbekannte Buchstabenkombination ist, "YYYYYY" ist der Code, der laut bitcoin.de eigentlich ganz alleine im Verwendungszweck stehen sollte und den Rest brauche ich bei dem Betrag, um den es geht, wohl nicht beachten. Mich macht XXXX stutzig. Kann ich den Verkauf meiner Bitcoins hiermit abschließen oder ist wegen den XXXX etwas nicht richtig? Schließlich sollen die Käufer nur den "YYYYYY"-Code als Verwendungszweck eintragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
herrrotwein Geschrieben 15. April 2013 Teilen Geschrieben 15. April 2013 Also wenn du den korrekten Betrag vom genannten Käufer mit dem richtigen Verwendungszweck erhalten hast, kannst du dir schon ziemlich sicher sein, dass du den Kauf abschliessen kannst Was den Zusatz AMV anbetrifft, schau mal hier: http://www.blog.datenwachschutz.de/2009/03/awv-meldepflicht-beachten-auf-dem-kontoauszug/ Die Nummer vor dem Verwendungszweck würde ich persönlich ignorieren. Achte nur mal drauf, bei Auslandsüberweisungen (also nicht SEPA) können meines WIssens nach (aber nur gefährliches Halbwissen) Kosten für den Empfänger entstehen. Hoffe, das hilft dir weiter. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
whynodd Geschrieben 15. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. April 2013 Vielen Dank Dann bin ich beruhigt und schließe das jetzt ab, damit der Käufer mit seinen Coins spielen darf. Gebühren dürften keine anfallen, war SEPA. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
netpit Geschrieben 18. April 2013 Teilen Geschrieben 18. April 2013 Hi, schaut mal hier: http://www.helpster.de/awv-meldepflicht-beachten-das-wird-darunter-verstanden_148930#zur-anleitung ! Cu netpit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bituser Geschrieben 18. April 2013 Teilen Geschrieben 18. April 2013 (bearbeitet) Lass mich raten, du hast ein DKB-Konto. Die DKB ergänzt bei Überweisungen aus dem Ausland den Verwendungszweck um die eben genannten Zeilen. Relevant wird diese Meldepflicht bei der deutschen Bundesbank aber - wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe - bei Beträgen jenseits der 10.000,- Euro. --edit-- Und um das obige Raten noch weiterzuführen: Das von dir genannte XXXX steht für "SVWZ", stimmts? Das steht bei einer jeden eingehenden SEPA-Überweisung (bei der DKB) und bedeutet weiter nichts das wirklich relevant wäre wenn man auf den Verwendungszweck abzielt. Bearbeitet 18. April 2013 von bituser Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
whynodd Geschrieben 18. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 18. April 2013 hey bituser, SVWZ, genau das ist es. Was fällt der Bank eigentlich ein, einfach so Überweisungszwecke zu manipulieren DKB, nee. Bin bei einer Sparkasse. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bituser Geschrieben 18. April 2013 Teilen Geschrieben 18. April 2013 Da wird ja nichts manipuliert sondern das ist einfach so. Der Verwendungszweck den der Absener angegeben hat ist ja auch bei dir vollständig angeführt. Damit passt die Sache auch schon wieder ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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