freelunch Geschrieben 2. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2017 Hallo, wenn ich für das Jahr 2017 Steuern auf meinen Bitcoin-/Altcoinhandel zahle und Bitcoin nächstes Jahr angenommen auf 0€ runter geht, muss ich dann trotzdem nächstes Jahr die Steuern für 2017 zahlen, obwohl ich dadurch dann Schulden hätte? Oder kann man das dann irgendwie verrechnen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 2. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2017 Ja, die 2017er Gewinne musst Du versteuern und zukünftige Verluste sind Pech. Verluste kannst Du jedoch in das Folgejahr übertragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freelunch Geschrieben 3. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 Danke schon mal für die Antwort. Wenn ich meine Bitcoins dann nächstes Jahr mit 99% Verlust verkaufen würde (angenommen er geht doch nicht auf 0 runter), würde ich die Steuern aus dem Jahr in dem ich Gewinn gemacht habe dann also wieder bekommen? Um es nochmal verständlicher zu machen was ich meine: Anfang 2017: Für 1000€ BTC gekauft Ende 2017: BTC für 10000€ verkauft Ende 2017: Für 10000€ BTC nach Kursfall neu gekauft 2018: BTC zum ANschaffungspreis von 10000€ sind nur noch 100€ wert und werden verkauft D.h., ich habe einen Verlust von 9900€ den ich im Folgejahr vom Finanzamt dann wiederbekommen würde? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TopsyKrett Geschrieben 3. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 Den Verlust kannst du nur mit anderen Gewinnen aus dem selben Jahr verrechnen, wenn du mehr Verlust gemacht hast als Gewinn ist das dein persönliches Pech. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 3. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2017 (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb freelunch: 2018: BTC zum ANschaffungspreis von 10000€ sind nur noch 100€ wert und werden verkauft D.h., ich habe einen Verlust von 9900€ den ich im Folgejahr vom Finanzamt dann wiederbekommen würde? Nein, Du bekommst nichts zurueck. Edit: Oh, scheinbar gibt es doch einen Verlustruecktrag: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-39196.xhtml?currentModule=home ... also wie gehabt: Direkten Kontakt mit Deinem Finanzbeamten aufnehmen oder ansonsten einen Steuerberater aufsuchen. Bearbeitet 3. Dezember 2017 von Jokin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
freelunch Geschrieben 8. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2017 (bearbeitet) Danke für den Link Jokin. Aber da geht es ja auch nur darum Verluste vorzutragen. Ich habe die Befürchtung, dass ich dieses Jahr in Euro Gewinne gemacht habe, aber nur gleich viele Bitcoin wie am Anfang habe. Das Trading hat also hinsichtlich der Erhöhung der Bitcoin-Anzahl Nichts gebracht. Trotzdem sind jetzt die Euro-Beträge als Steuer angefallen. Ich hoffe Mal, dass es sich nicht um Kalenderjahre handelt, sondern der Zeitpunkt des Coin-Kaufs zählt. Ansonsten müsste ich ja dieses Jahr noch Bitcoins im Wert der gesamten Steuerschuld verkaufen. Verstehe ich es eigentlich richtig, dass wenn es mir darum geht mehr Bitcoin anstatt mehr Euro zu bekommen, es steuerlich am günstigsten ist wenn ich Altcloins nur bei fallendem BTC-Kurs verkaufe? Konrket meine ich das z.B. so: Kauf von 10 Altcoin XY für 1BTC bei BTC-Kurs von 10000€ Verkauf von 10 Altcoin XY für 1.1BTC bei BTC-Kurs von 9000€ Da der BTC-Kurs beim Kauf des Altcoin bei 10000€ war und ich beim Verkauf BTC im Wert von 9900€ bekommen habe, habe ich steuerlich einen Verlust von 100€ gemacht, oder nicht? Ja, der Steuerberater scheint unumgänglich. Bearbeitet 8. Dezember 2017 von freelunch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TopsyKrett Geschrieben 8. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2017 vor 4 Stunden schrieb freelunch: Ja, der Steuerberater scheint unumgänglich. nen gutes Lohnsteuerwebangebot und Cointracking reichen vollkommen aus fürs einreichen. Wenn dann gemeckert wird brauchste eh keinen Steuerberater mehr, sondern nen Anwalt. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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