Zum Inhalt springen

BitCoins Altcoins und Steuern?


bleenk

Empfohlene Beiträge

Muss man Steuern bezahlen, wenn man bitcoin als reines Zahlungsmittel nutzt?

Oder fallen Steuern nur dann an, wenn man die Bitcoins in Euro umwandelt?

Und wie verhält es sich z.b. wenn man in Altcoins investiert und in Bitcoins umwandelt, um die Bitcoins dann als reines Zahlungsmittel zu verwenden? Werden da Steuern fällig. Zählt das dann als Handel oder muss man wirklich nur dann Steuern zahlen wenn man die Bitcoins in Euro tauscht?

Also was ich wissen will. Wenn ich jetzt Altcoins und Bitcoins wild untereinander rumtausche und alles am Ende in Bitcoins umwandle um es als reines zahlungsmittel zu verwenden, muss ich dann ne erklärung beim finanzamt abgeben oder ist das nur dann der fall, wenn ich die bitcoins in euro umtausche?

Ich hatte ja gar keine ahnung, wie kompliziert das mit den Steuern ist. Wie soll man da was nachweisen, wenn man schon wie wild hin und her getauscht hat von börse zu börse? Wollte das nur wissen, bevor ich mich ins verderben stürze.






Bearbeitet von bleenk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das sind zwei Themen, die Du da ansprichst.

1. Zahlungsmittel versus Spekulationsobjekt

2. Coin zu Coin Tausch und Steuerpflicht

zu 1. findest Du viele Informationen im Internet wenn Du das mit einem Dollar-Konto vergleichst. Du kannst ein Dollar-Konto haben um auf die Kursveränderungen der Devisen zu spekulieren -> Gewinne sind Einkommensteuerpflichtig. Oder Du kannst ein Dollar-Konto haben um Rechnungen im Ausland zu begleichen oder weil Du oft in die USA fliegst dann dort alles von dem Konto bezahlen.

Beide Arten unterscheiden sich recht einfach:

a ) Von Spekulationszielen kann man ausgehen, wenn Du auf das Konto draufbuchst und abbuchst und das in ähnlicher Höhe und in der Regel die Transaktionen mit Deinem eigenen Euro-Konto stattfinden

b ) Von Zahlungsmittelzielen kann man ausgehen, wenn die Buchungen in der Regel als Einbahnstraße laufen, also nur von Deinem Euro-Konto auf das Dollarkonto.

Für Bitcoins bedeutet das: Wenn Du immer nur Bitcoins kaufst und sie dann für Kaffee, Friseur, Autos oder Häuser ausgibst, dann wirst Du wohl um die Steuern auf die Kursgewinne drumrum kommen (ohne Gewähr!), aber das musst Du dann schon wirklich sehr glaubhaft vermitteln können.

 

zu 2. ist es noch einfacher: Es heißt, dass Gewinne aus dem Veräußerungsgeschäft versteuert werden. Dabei meint der Begriff "Veräußerung" eben jene Bestandsverringerung ... ob Du für Deine veräußerten Bitcoins Euro, Ether oder Muscheln bekommen hast, ist dabei egal - es wird der Tauschkurs grundsätzlich in Euro umgerechnet und anhand des Anschaffungspreises der Gewinn ermittelt. (anhand des Anschaffungszeitpunktes lässt sich ermitteln ob der Gewinn steuerfrei ist)

  • Love it 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank für deine Antwort.

Und wie sieht es mit Gewerbe aus? Muss man ein Gewerbe anmelden, wenn man langzeitig (mindestens ein Jahr) in Bitcoins/Altcoins investiert und sie haltet?

Die einen sagen, man muss ein Gewerbe anmelden, die anderen sagen, man muss keins anmelden?
Muss man die Altcoins erst dann versteuern, wenn man sie verkauft hat? Oder muss man sie jedes Jahr in der STeuererklärung angeben, wenn man die Coins z.b. 2-3 JAhre lang hält?



Habt ihr ein Gewerbe angemeldet?

Bearbeitet von bleenk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitcointrading wird als "Privates Veraeusserungsgeschaeft" versteuert. Daher sehe ich keinen Grund ein Gewerbe anzumelden. Wenn Du zudem einen Arbeitgeber hast, dann sollte das nicht noetig sein.

vor 47 Minuten schrieb bleenk:

Muss man die Altcoins erst dann versteuern, wenn man sie verkauft hat?

Ja, denn nur bei einer "Veraeusserung" laesst sich auch ein Gewinn ermitteln - anders geht das nicht.

vor 48 Minuten schrieb bleenk:

Oder muss man sie jedes Jahr in der STeuererklärung angeben, wenn man die Coins z.b. 2-3 JAhre lang hält?

Nein, so eine Vermoegensaufstellung muss man nicht einreichen, ist in der Anlage SO auch nicht gefordert.

Sollte jedoch mal die Steuerfahndung vor der Tuer stehen, ist so eine Vermoegensaufstellung der Vorjahre sicher hilfreich.

  • Love it 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine letzte Frage. Wenn man die Coins länger als 1 Jahr hält, sind die ja steuerfrei.

Wie ist das aber, wenn ich z.b. Cardano Coins kaufe und diese 1 Jahr lang halte. Die kann man ja nicht direkt in Euro auszahlen lassen auf Bittrex. Die muss man ja erst wieder in Bitcoin umtauschen.

WEnn ich jetzt z.b. Cardano 1 JAhr lang gehalten habe, sie in Bitcoin umtausche, muss ich diese Bitcoins wiederrum ein Jahr lang halten, damit das wieder steuerfrei wird? Oder kann ich die Cardano in Bitcoin tauschen und dann sofort wieder in Euro. Bleibt das dann steuerfrei?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei jeder "Veraeusserung" (Tausch in Euro oder in anderen Coin oder in Muscheln) wird der Gewinn seit der Anschaffung ermittelt und anhand der Haltezeit ermittelt ob steuerfrei oder nicht.

Wenn Du also Cardano nach einem Jahr "veraeusserst", dann ist der Gewinn daraus steuerfrei.

Erwirbst Du fuer Deine Cardano Bitcoins, dann wird bei dessen Veraessuerung erneut der Gewinn ermittelt und anhand der Haltezeit der Bitcoins festgestellt ob der Gewinn steuerfrei ist oder nicht.

... das Prinzip ist immer dasselbe und sehr einfach.

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.