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Frage zu Steuern - Investieren vs. Traden


raffelder

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich habe ein bischen dieses Unterforum durchforstet.

Könnt ihr mir meine folgenden Überlegungen dazu bestätigen bzw. falls nötig wiederlegen?

 

Ausgangslage:

Ich habe eine Summe X in BTC und IOTA investiert.

Die möchte ich langfristig halten.

Die BTC zum investieren habe ich bei Bitstamp gekauft.

Mit der Summe Y möchte ich ein bischen kurzfristiger Traden.

 

Frage zu Steuern:

1. Wenn ich mit der Summe Y weiterhin BTC bei Bitstamp kaufe (mit FIAT) und dann bei einer anderen Börse gegen AltCoins tausche.

-> Wegen FiFo wird meine Summe X  nicht nach einem Jahr steuerfrei.

-> Ich tausche ja quasi BTC von Bitstamp welche wegen FiFo aus Summe X kommen richtig?

 

2. Wenn ich aber die BTC bei einer anderen Börse als Bitstamp kaufe und damit trade (natürlich nicht bei Bitstamp)...

-> Dann greift das FiFo nicht weil jedes Depot/Börse separat betrachtet wird?

 

Danke & Grüße

 

Bearbeitet von raffelder
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1 + 2 sind korrekt.

FIFO wird immer dann angewendet, wenn eine eindeutige Coin-Zuordnung nicht moeglich ist.

Daher ziehe ich von Zeit zu Zeit Bitcoins auf meine Desktop-Wallet in eine eigene frische Adresse und lasse sie dort 12 Monate lang liegen und kann mittels der Blockchain sauber die trennung von meinen Tradingcoins nachweisen.

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vor 3 Minuten schrieb Jokin:

1 + 2 sind korrekt.

FIFO wird immer dann angewendet, wenn eine eindeutige Coin-Zuordnung nicht moeglich ist.

Daher ziehe ich von Zeit zu Zeit Bitcoins auf meine Desktop-Wallet in eine eigene frische Adresse und lasse sie dort 12 Monate lang liegen und kann mittels der Blockchain sauber die trennung von meinen Tradingcoins nachweisen.

Ok danke erstmal.

Das bedeutet....

Ich packe meine Bitcoins aus Summe X auf mein Hardware Wallet.

Die Bitcoins aus Summe Y landen auf einem anderen Wallet.

Dann kann ich anhand des Hardware Wallets beweisen, das die Coins 12 Monate nicht bewegt wurden?.

Dann könnte ich auch theoretisch beide Bitcoin Summen X & Y über eine Börse abwickeln?

Es ist dann eben anhand der Transaction History auf Bistamp für niemanden ersichtlich was genau vorsich geht, aber ich kann es per Hardware Wallet beweisen, wo sich Summe X befindet?

Oder ist dieses Vorgehen nicht empfehlenswert?

 

Sorry für die vielen Fragen :)

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In Electrum lasse ich mir den Reiter "Adressen" anzeigen und habe somit die Kontrolle darueber wann ich welche Coins auf welche Adresse schiebe. Dort gibt es ein Kommentar-Feld, da schreibe ich rein wann und zu welchem Kurs ich die in die Wallet aufgenomen habe.

Diese Daten gleiche ich mit cointracking.info ab damit das alles konsistent ist.

Jeder Adresse hat also nur einen einzigen Input und nach 12 Monaten einen einzigen Output 9naemlich zurueck zur Boerse um die steuerfreien Gewinne zu realisieren).

(ich habe so auch die Moeglichkeit bei sinkenden Kursen innerhalb der zwoelf Monate Verluste zu machen, die fuer die Steuer relevant sind)

Steuern planen = Steuern sparen.

 

Bearbeitet von Jokin
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vor 8 Minuten schrieb raffelder:

Ich packe meine Bitcoins aus Summe X auf mein Hardware Wallet.

Die Bitcoins aus Summe Y landen auf einem anderen Wallet.

Dann kann ich anhand des Hardware Wallets beweisen, das die Coins 12 Monate nicht bewegt wurden?.

Dann könnte ich auch theoretisch beide Bitcoin Summen X & Y über eine Börse abwickeln?

Es ist dann eben anhand der Transaction History auf Bistamp für niemanden ersichtlich was genau vorsich geht, aber ich kann es per Hardware Wallet beweisen, wo sich Summe X befindet?

Ich bin mir nicht ganz sicher, was deine Aussage sein soll. Festzuhalten bleibt, dass es wichtig ist, dass die dein X und Y voneinander trennen kannst. Dies sollte auch dann gelten, wenn du X von deiner "1-Jahres-Wallet" zu einer Börse zum letztlichen Verkauf/Alt-Tausch transferierst.

Meine Aussage stellt keine steuerliche Beratung dar.

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vor 23 Minuten schrieb LaFuDan:

Ich bin mir nicht ganz sicher, was deine Aussage sein soll. Festzuhalten bleibt, dass es wichtig ist, dass die dein X und Y voneinander trennen kannst. Dies sollte auch dann gelten, wenn du X von deiner "1-Jahres-Wallet" zu einer Börse zum letztlichen Verkauf/Alt-Tausch transferierst.

Meine Aussage stellt keine steuerliche Beratung dar.

Die Aussage nochmal zusammengefasst:

Am liebsten möchte ich über Bitstamp mit Bitcoins traden.

Allerdings habe ich bei dieser Börse schon Bitcoins als Anlage gekauft. (also mind. 12 Monate halten)

Jetzt Frage ich mich eben ob es sinnvoll ist über Bitstamp mit Bitcoins  zu traden, wegen FiFo

Stichwort getrennt Wallets als Beweis halte ich schonmal für gut.

 

Achja noch eine weitere Frage.

Tradinggewinne werden mit dem Einkommensteuersatz versteuert richtig?

Reden wir dann von dem Grenzsteuersatz oder dem Durchschnittssteuersatz?

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Das dürfte mE kein Problem darstellen. Du lässt ja nicht alle BTC auf Bitstamp liegen, sondern verschiebst ja deine BTC-Anlage in eine andere Wallet.

vor 15 Minuten schrieb raffelder:

Achja noch eine weitere Frage.

Tradinggewinne werden mit dem Einkommensteuersatz versteuert richtig?

Reden wir dann von dem Grenzsteuersatz oder dem Durchschnittssteuersatz?

--> Bsp.: Dein Einkommen beträgt 20.000 EUR bspw. weil du Arbeitnehmer bist und daraus Einkünfte erzielst. Darauf hast du einen persönlichen ESt-Satz von 15% (fiktiv). Tradinggewinne im Rahmen von Cryptos sind sonstige Einkünfte und erhöhen dein Einkommen. Bei 5.000 EUR Tradinggewinne erhöht sich dein Einkommen also auf 25.000 EUR und dementsprechend dein ESt-Satz auf 20% (fiktiv).

Grenzsteuersatz heißt hier nun, um wieviel erhöht der zusätzlich zu versteuernden Euro (bspw. der 5.000 EUR Tradinggewinne) meinen ESt-Satz und insb. wieviel muss ich von meinem zusätzlich mehr verdienten Euro an Steuer abführen.

Durchschnittssteuersatz ist entweder 15% oder deine 20% - also der gesamte (durchschnittliche) Steuersatz auf dein gesamtes Einkommen (Arbeitgeber und Trading zusammen).

Somit ist es richtig, dass Tradinggewinne mit deinem persönlichen, sich mit jedem Euro verändernden, Einkommensteuersatz belastet werden. Dabei reden wir nur indirekt vom Grenzt- und Durchschnittssteuersatz.

Ich hoffe das hilft, auch wenn es sich hier natürlich nicht um eine steuerliche Beratung handelt. Dazu gibt es ja Steuerberater (kleiner Disclaimer ;-))

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