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gaston5

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Beiträge von gaston5

  1. vor 1 Stunde schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

    Andere Anbieter bieten eine Immigration der Daten an. 

    Ich habe es selbst nicht ausprobiert, nur wahrgenommen. ;o)) 

    das ist richtig - habe auch einmal zu accointing migriert, aber man muss dann doch noch ganz schön viel anpassen. zB kam accointing nicht damit klar, wenn bei Transaktionen zwischen wallets Eingangs- = Ausgangszeit ist (wie es zB bei Terra üblich ist).

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  2. @skunk danke für deine Einschätzungen und Erfahrungen. Davon profitiert hier sicher das ganze Board. Du merkst das ja nicht zum ersten Mal an, dass cointracking keine oder keine guten Fehlerprüfungen hat.

    Nun habe ich leider alles in cointracking aufbereitet und bin soweit damit gut zurecht gekommen - jetzt wieder umziehen... puh!

    Kannst du evtl. näher beschreiben welche Fehler nicht gefunden werden? Also welche Typen von Fehlern?

  3. Danke! ja ok, da werde ich wohl nicht drum herum kommen - dachte ich kann mir die manuelle Arbeit irgendwie sparen. Vor allem das Raussuchen der Transaktionskurse von irgendwelchen Popel-Stablecoinbeträgen :-).

    Aber in Zukunft werde ich einfach nur die größeren Positionen einzelnen swappen und dann vielleicht am Jahresende einmal den ganzen Rest.

  4. vor 6 Stunden schrieb Andreas_CoinTracking:

    @matcoi Wenn das so bleibt, bitte ein Ticket senden.  
    @gaston5 Cosmos Chain ist bestimmt einer der nächsten 5 Chains.

    @PeWi Wir haben dies weiter auf unserer langen Liste. Danke für deine Geduld. Du kannst mittlerweile 20000 Einträge pro Seite anzeigen lassen. 

    Danke für deine Antwort. Ich weiß es ist immer schwierig dies zu beantworten, aber kannst du dies etwas genauer eingrenzen, was "einer der nächsten 5 Chains" zeitlich in etwa heißt?

    Gerade durch die ganze IBC im Cosmos Universum hat man im Zweifel relativ viele Verbindungen dahin.

    Rein aus Interesse, welche anderen 4 sind in den nächsten 5? :) 

  5. Am 11.2.2022 um 16:38 schrieb Fantasy:

    Naja, was hast du auch erwartet? Du hast ja auch schlafende Hunde geweckt... Klar, dass die sich absichern wollen.

     

    Der Satz ist ja schon mal so wie er da steht unsinnig und falsch. Da wird einfach was behauptet ohne näher darauf einzugehen.

    Warum wird hier direkt ein Zusammenhang mit einer Kapitalanlage angenommen?

     

    In der Anlage SO geht es um private Veräußerungsgeschäfte, und da ist auch kein Zusammenhang mit Kapitalanlagen. Diese werden nämlich separat in der Anlage KAP geführt.

    Sag das deinem Makler/Keyuser und wie sie alle da oben heißen und wenn sie ablehnen, lass dir nochmal eine schriftliche Begründung geben. Sag es denen ganz deutlich, es geht um die Anlage SO nicht KAP!

    Ansonsten, wenn die sich blöd stellen -> Anfrage bei ner anderen RS machen und dir die Zusage vor Abschluss geben lassen. Zum Beispiel kannst du bei der DEVK anfragen. Damit habe ich gute Erfahrungen gemacht.

     

    Ja - das mit den schlafenden Hunden denke ich mir mittlerweile auch :-/.

    Aber danke nochmal für deine Hinweise und Gedanken!

     

    • Up 1
  6. Am 11.2.2022 um 17:14 schrieb Jokin:

    Hä?

    Warum fragst du dann jetzt schon nach einer Rechtsschutzversicherung?

    Ok, ich bin da total ahnungslos - das geb ich zu. In all den Jahren habe ich nicht einen Fall gehabt, den ich per Rechtsschutzversicherung klären musste.

    Das mag aber auch daran liegen, dass ich rechtlich stets auf der "eindeutigen" Seite agiere und mich von Grauzonen fern halte. Wenn ich Mist gebaut hatte, hab ich bisher immer eine Einigung erzielt - auch ohne Anwalt. 

    Gleiches gilt für meine Einkommensteuer. Ich kläre im Vorfeld ab was wie zu tun ist und agiere dann in diesem Bereich.

    Kann ich nur empfehlen - spart viel Rennerei.

     

    Bin ich bei dir - absolut.

    Habe nur vor einem Jahr eine mittelgroße Position ins Staking gegeben (wie viele unwissend, dass sich die Haltefrist hier vermutlich verlängert - bzw. sogar noch Rücksprache beim FA gehalten, aber die hatten natürlich keinen Plan und haben mir telefonisch gesagt, dass sie nicht wüssten, warum da irgendwas anderes sein sollte - haha...) und der Token ging dann ziemlich ab.

    Könnte ihn nun aber nach BMF erst in ca. 9 Jahren steuerfrei verkaufen. Ich weiß es ist unwahrscheinlich, aber wenn eine Klage gegen Steuerbescheid (mit Standpunkt, dass Haltefrist 1Jahr) auch nur 5% Erfolg hat und dies sogar noch über eine RS abgedeckt wäre, würde ich den Weg vermutlich probieren... 

  7. Zitat

    ich habe den Fall noch einmal mit den Key-Account der ARAG klären lassen und folgende Rückmeldung erhalten:

     

    „Sehr geehrter Herr xxx,,

     

    gern habe ich Ihr Anliegen mit unserem Rechtsservice geklärt.

     

    Bei dem Kauf, Verkauf und der Versteuerung von Kryptowährungen besteht ein ursächlicher Zusammenhang mit einer Kapitalanlage. Hier greift der Risikoausschluss § 3 Abs. 2 f):

     

    In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:

     

    Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen.

    Als Kapitalanlagen gelten nicht:

    • Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch;

    • Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen;

    • sowie

    aa) Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,

    bb) Sparverträge,

    cc) Lebens- und Rentenversicherungen, auch fondgebundene Versicherungen dieser Art,

    dd) Geldanlagen aus vermögenswirksamen Leistungen oder in steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten.

     

    Private Steuerangelegenheiten, die keinen Zusammenhang mit einer Kapitalanlage haben, sind im Steuer-RS mitversichert. Bitte beachte, dass dies keine generelle Zusage darstellt, sondern immer noch der Einzelfall bei Schadenmeldung geprüft werden muss.“

     

    Hier sind Kryptoanlagen noch nicht im Bedingungswerk angekommen. Auch aus unserer Sachabteilung habe ich keine andere Information erhalten. Es wird aber wohl jeder Einzelfall dann geprüft.

    Dies hatte ich nach Rückfrage an meinen Makler als Antwort bekommen. Dieser hatte sich nochmals bei der ARAG erkundigt.

    Was tun? Bei der Arag bleiben und im Fall der Fälle hoffen (oder klagen), dass sie es übernehmen oder doch lieber zu einer anderen Gesellschaft wechseln?

    • Thanks 1
  8. vor 15 Stunden schrieb Aktienspekulaant:

    Dürfte nichts mehr helfen. Denn bei der Rechtschutversicherung gibt es ja gewöhnlich Wartezeiten von 3(?) Monaten oder so. Und wenn der Rechtsfall schon eingetreten ist, sprich der Steuerbescheid schon vorliegt, gegen den Du gerichtlich vorgehen willst, dann nutzt die neue Versicherung nichts mehr. Meiner Meinung nach geht nur die ARG, aber da vorsichtig und freundlich formulieren.

    Um das nochmal klarzustellen. Steuerbescheid liegt noch nicht vor! Geht vermutlich auch erst um den in 23 für das Jahr 22, im Zweifel noch um den in 22 für 21, aber selbst da wäre ja noch genug Zeit.

  9. Hallo,

    ich habe momentan eine bei der ARAG und wollte wissen, inwiefern eine mögliche Klage im Bereich Anfechtung Steuerbescheid bei Kryptowährungen versichert wäre. Die Antwort war eher ernüchternd:

    Zitat

    gemäß den Bedingungen der ARAG Versicherung im Premium Tarif sind in Deinem Vertrag Kapitalanlagen bis zu max. 50.000 EUR versichert.

    Hier der Ausschnitt aus den Bedingungen:
    Kapitalanlagegeschäfte
    Für die versicherten Personen gilt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privaten Kapitalanlagegeschäften mit einem Anlagewert je Anlage von maximal 50.000 Euro der allgemeine Risikoausschluss gemäß § 3 Abs. (2f) ARB nicht. Bei einem höheren Anlagewert besteht lediglich anteiliger Kostenschutz im Verhältnis der Maximaldeckung zum konkreten Anlagewert.

    Es ist also gedeckelt.

    Hat jemand eine Empfehlung für eine Rechtsschutzversicherung, die hier mehr abdeckt?

     

    Viele Grüße!

  10. Bezüglich a)

    Also ich bin nicht sicher, ob ich verstanden habe wie der Weg innerhalb von DE wäre?

    • Coins sind noch innerhalb der Haltefrist
    • Coins werden von Privatperson (mir) and GbR (die nur aus mir besteht) übertragen
    • Aus der GbR, die nun die coins besitzt, wird eine GmBH
      • wie kann dies innerhalb der Haltefrist steuerfrei geschehen?

     

    Bezüglich b)

    -> nochmal mit einem Steuerberater gesprochen

    Das funktioniert dann, wenn ich erst ins Ausland xyz (als Privatperson zusammen mit meinen coins) auswandere, dort unbeschränkt steuerpflichtig werde, eine Firma gründe und meine coins nach dann Ausland xyz Steuergesetzen in die Firma übertrage. Deutschland ist an dieser Stelle dann einfach raus ( es sei denn irgendeine Exit Tax greift noch - dass muss man natürlich ausschließen).

    • Thanks 1
  11. Hallo,

    ich will hier nicht darauf eingehen, ob ein Crypto Unternehmen im Allgemeinen Sinn macht um dort zu Holden, Traden oder zu Staken.

    Mich würde interessieren ob man Coins, die man bereits besitzt, innerhalb der Haltefrist steuerfrei in ein neu gegründetes Unternehmen einbringen/übertragen kann? Ich habe hier von Steuerberatern zum Teil widersprüchliche Aussagen erhalten und bin etwas ratlos.

    a) in ein deutsches Unternehmen (zB GmbH)

    b) in ein ausländisches Unternehmen (zB Ltd)

    Ich weiß nicht ob a) und b) hier einen Unterschied machen würde?

    edit: vorgestern noch einmal mit einem Agenten/Berater gesprochen die Auslandsgründungen begleiten und b) ist wohl ohne Probleme Gang und Gebe. Kann das jemand bestätigen?

  12. Hi,

    In 2017 habe ich das Trading Paar MLN/ETH gehandelt (swing trading). Das Paar hatte zu dem Zeitpunkt eher geringe Liquidität und ich konnte eine Zeit lang ganz gut meinen ETH stack vergrößern (bis MLN dann irgendwann massiv an wert verloren hat und sich die Sache erledigt hatte). Würde ich heute auch nie wieder machen, aber damals war man nun mal noch ein bisschen naiv.

    Wie auch immer - ich habe relativ kurz hintereinander gehandelt, also immer ein steuerrelevantes Event. Nun wird ja - um den dann jeweiligen Gewinn/Verlust in EUR angeben zu können - ein EUR Wert für jeweils ETH/MLN zu Grunde gelegt. Hier würde mich interessieren in welcher Auflösung? Der damalige Tageskurs oder der tatsächliche Preis zum genauen Zeitpunkt der Transaktion?

  13. Am 25.11.2021 um 10:01 schrieb Andreas_CoinTracking:

    @gaston5 Bitte sende uns ein Ticket/E-Mail mit einem Screenshot und Accountname. Danke. 

    Hi, ich glaube hier gab es jetzt ein Missverständnis. Es geht nicht explizit um meinen Account. Ich wollte einfach nur wissen ob die Information über 'Veräußerungsgewinn /-verlust innerhalb/außerhalb der 1-jährigen Haltefrist' schon irgendwo in der Cointracking Oberfläche zu finden ist je Steuerjahr? Praktisch wäre zB in der Übersichtstabelle über die einzelnen reports oder dann im jeweiligen Bereich 'Load report'.

  14. Am 9.3.2021 um 10:52 schrieb Andreas_CoinTracking:

    @gaston5

    Die Frage ist, ob sie wirklich auf der Börse ungewandelt werden. Wenn ja und Kraken sendet diese Transaktion derzeit nicht via API, dann muss man den Tausch wie bei einem Swap eintragen als Trade. Dann startet natürlich die Haltefrist neu.
    Als Workaround könntest du eine weitere imaginäre Börse "Kraken Staking" erstellen. Dorthin werden die zum Staking bereitgestellten ETH nur verschoben und zwar mit einer Auszahlung von Kraken (Trade Gruppe auch "Staking" wg. der 10 Jahre Haltefrist!) und eine Einzahlung auf "Kraken Staking" (Trade Gruppe auch "Staking"). Mit dieser Tradegruppe wird bei allen transferierten ETH die 10 Jahresfrist aktiviert. Nun trägst du auf Kraken Staking die ETH2 als Einnahme ein. 

    Info zu den 10 Jahre Einstellungen auf unserer "realisierte Gewinne Seite". 

    Long-Term nach 10 Jahren für Staking Einnahmen:
    In einigen Ländern werden zinsbringende Coins aus dem Staking erst nach 10 Jahren steuerfrei oder steuerermäßigt.
    Mit dieser Funktion werden zinsbringende Staking Coins auf ein Long-Term von 10 Jahren verlängert. Eine Einzahlung und eine Auszahlung mit der Trade-Gruppe 'Staking' ist notwendig, um die Coins zu markieren und die Funktion zu aktivieren.

     

    Hi,

    also ich habe mir nochmal alles angesehen und die trades, sowie Ein- und Auszahlungen passen bei mir.

    Kann es sein, dass ihr die ETH / ETH2 Thematik bei Kraken noch nicht 100% konsistent innerhalb von den verschieden Ansichten in CT umgesetzt habt?

    Bei "Realisierte und unrealisierte Gewinne" werden z.B. ETH und ETH2 offenbar einfach in einen Topf geworfen (jedenfalls stimmt die Summe aus ETH und ETH2 meiner coins mit dieser Zahl dort überein).

    Bei "Short & Long Report / Steuerfreie oder steuerlich begünstigte Coins" ist dies in der Ansicht ohne Depottrennung offenbar auch der Fall. Bei der Auswahl "Alle Transaktionen (inkl. Depotrennung)" werden die ursprünglich fürs Staking zur Verfügung gestellten ETH (die ja dann direkt ETH2 werden) allerdings gar nicht mehr angezeigt. Hier tauchen lediglich die ETH2 aus den Staking Rewards auf. Kann es sein, dass hier von 10 Jahren Haltefrist ausgegangen wird, obwohl dieses deaktiviert ist?

    Hinweis: bei allen Ansichten habe ich "Long-Term nach 10 Jahren für Staking Einnahmen" nicht aktiviert, da dies bei mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zutrifft (bei coins, die ich stake, verlängert sich die Haltefrist also nicht auf 10 Jahre, sondern bleibt bei einem Jahr).

    Viele Grüße!

     

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