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gaston5

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  1. Interessanter Artikel - auch wenn ich ihn noch nicht 100% verstanden habe. Aber es hat jemand hinbekommen vor dem (deutschen) FA zu argumentieren, für staking rewards bei inflationärem Token keine Steuer auf selbige rewards zu zahlen. Finde ich spannend! why-i-did-not-pay-taxes-on-staking-rewards-and-why-it-makes-sense
  2. @Andreas_CoinTracking Sind die Infos über euer Team hier eigentlich aktuell? Aus dem Bauch heraus, hätte ich relativ betrachtet mehr Backend Entwickler erwartet.
  3. ja das kannte ich schon, nimmt auch Arbeit ab, war aber trotzdem nur als Zwischenlösung für mich gedacht. Wenn aus der Zwischenlösung allerdings Normalität wird - ist das einfach ein riesiger Zeitfresser. Daher wirklich die Überlegung zu blockpit zu wechseln - die sind was das angeht deutlich weiter, meiner Meinung nach. Leider.
  4. Danke! @Andreas_CoinTracking sag mal wann kommt die COSMOS Integration? Mich wundert das sehr, dass hier nicht mehr Fokus drauf gelegt wird. Muss bisweilen sehr viel händisch einpflegen und überlege nur aus diesem Grund zu einer anderen tracking Platform zu migrieren...
  5. Ich habe meine bisherigen Erklärungen alleine abgegeben, will aber für 2021 auf Grund der längeren Frist (und anderen Gründen) die Erklärung über einen Steuerbearter abgeben. Reicht es aus, wenn ich dies dem FA per Mail mitteile ("ich werde meine Steuererklärung für 2021 von einem SB machen und abgeben lassen - dies wird voraussichtlich Herr/Frau xxx sein.") oder muss das formaler sein?
  6. Wieso? Hast du da evtl. noch Gründe? Ansonsten vielen Dank für deine Antworten!
  7. Hallo. ich habe gerade meine Steuerbescheide für die obigen Jahre bekommen: 2017: - Nachzahlung gute 36000€ - Verspätungszuschlag 500€ - Zinsen 0€ Das kommt ziemlich genau hin, mit dem was ich gerechnet hatte. Verspätungszuschlag und Zinsen waren hier die größte Unbekannte. Ich hatte hier relativ ausführlich beschrieben, dass ich auf Grund einer telefonischen Falschaussage durchs FA davon ausgegangen bin, dass ich keine Steuern zahlen müsse (auf Crypto zu Crypto Gewinne) und deshalb darum gebeten von Zinsforderungen abzusehen. Ich weiß jetzt nicht, ob das geklappt hat, da steht bei Zinsen halt einfach 0, aber eben der Verspätungszuschlag. 2018: - Nachzahlung gute 5000€ - Verspätungszuschlag 825€ - Zinsen 0€ Hier wurde ein Verlustrücktrag aus 2019 nicht berücksichtigt, mit diesem käme ich auf ca. 1200€ Nachzahlung. Zinsen siehe oben?! 2019: - Gutschrift 900€ - Verspätungszuschlag 0€ - Zinsen 0€ Wie bereits geschrieben wurden die Verluste durch Crypto von 2019 nicht mit den Gewinnen durch Crypto von 2018 verrechnet, obwohl ich dies angegeben hatte. Wie würdet ihr in meiner Situation vorgehen? Nachfragen warum die Verluste durch Crypto von 2019 nicht mit den Gewinnen durch Crypto von 2018 verrechnet wurden wieso keine Zinsen, aber Verspätungszuschlag - oder das lieber schlucken um keine schlafenden Hunde zu wecken? Alleine für 2017 wären es mehr als 6000€ Zinsen... Oder können Sie später jederzeit noch die Zinsen nachfordern? Allgemein Einspruch für alle Bescheide einlegen, falls sich in Zukunft die Gesetze/Vorgaben zur Besteuerung von Crytpogewinnen nochmal ändern? Aber dann trotzdem erstmal bezahlen. Ich meine ich habe mal irgend sowas gelesen, dass wenn man einfach nur bezahlt, man später bei Änderungen in den Gesetzen/Vorgaben keine Ansprüche mehr rückwirkend geltend machen kann
  8. Das wäre wirklich ein Ding, wenn sich das bewahrheitet! Hab bisher auch nur den Tweet gesehen, gibt's da vielleicht noch eine zweite Quelle?!
  9. @crasher schau mal hier - da wurde es auch diskutiert!:
  10. @Jokin Danke! Ok, Schenkung ist steuerfrei und Margin Gewinne (einziger insgesamt) unter der Freigrenze. Dann schein ich es ja zu haben... Danke!
  11. Danke euch beiden! 01.01. - 31.12. hatte ich tatsächlich erstmal als Platzhalter eingetragen - dann passt das ja. Könnt ihr mir evtl. auch noch sagen, wo ich - Schenkungen (an mich) - gestohlene Coins - Summe aller Gewinne aus Margin, Derivate, Futures (wollte das unbedingt mal ausprobieren und auch 30€ dabei Gewinn gemacht - hätte ich mir mal klemmen sollen... naja wie vieles andere auch :-) ) eintragen muss (alles im Bereich Crypto)? Danke und einen wunderschönen Nachmittag!
  12. Mich hat es leider total ausgeknockt und das Ganze hat sich nochmal verzögert. Denke ich bin jetzt so weit. Stehe jetzt vor dem ganz pragmatischen Problem, wie ich die Sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG für eine Vielzahl von Trades in Buhl (SJ 2017) eintrage. Also nur den Kaufpreis, den Veräuerungspreis und den dann resultierenden Gewinn. Aber was gebe ich bei Zeitpunkt der Anschaffung und des Verkaufs an? Irgendwo habe ich gelesen, dass man dann einfach siehe Anlage reinschreibt, aber das lässt Steuerweb (buhl) gar nicht zu. Wie macht ihr das, die ebenfalls buhl nutzen?
  13. @Scriper habe genau die gleichen Fragen. Wie hast du es am Ende eingetragen? Weiß es sonst jemand anderes noch? :-)
  14. @Matze2701 wie hast du es am Ende eingereicht und hast du schon was gehört?
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