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JohnnyFlash

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  1. Das lässt sich einfach dahersagen und ist tatsächlich auch der Weg, der noch am ehesten zum Erfolg führen würde. ABER: cointracking, accointing etc. (ich habe sie alle ausprobiert) sind zwar brauchbar, wenn es um simples buy and hold und um gängige Coins geht. Aber sobald man nur ein bisschen in die Tiefen des DeFi einsteigt, ist man auf sich allein gestellt. Selbst wenn man sich über Wochen oder gar Monate in Vollzeit damit beschäftigen würde, die nicht oder fehlerhaft erkannten Transaktionen händisch nachzutragen (soweit das überhaupt möglich ist, weil man zB den Kurs von bestimmten Pool-Token zum jeweiligen Stichtag nicht mehr rekonstruieren kann), würde man keine fehlerfreie Steuererklärung erzeugen können. Davon, dass sich zB von Binance die Daten nicht vollständig / brauchbar exportieren lassen, will ich hier gar nicht anfangen. Ich stehe momentan vor dem selben Problem und bin unschlüssig, was ich tun soll. Grundsätzlich würde ich gerne die geschuldete Steuer zahlen, aber habe Angst vor einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, wenn denen Lücken / Unstimmigkeiten in der Steuererklärung auffallen sollten. Schlimmstenfalls drückt man mir dann eine Steuerschätzung rein, die deutlich höher ausfällt als meine tatsächlich Steuerschuld und die ich aus den vorgenannten Gründen nicht widerlegen könnte. Außerdem sind ca. 90% meiner Gewinne steuerfrei, da über 1J Haltedauer. Diese Gewinne würde ich ungerne einem solchen Risiko aussetzen. Momentan überlege ich, die Steuererklärung so hinzubasteln / zu vereinfachen, dass sie einigermaßen plausibel und der Höhe nach im Ergebnis richtig ist, wenn auch in den Details falsch. Ich habe zB allein >500 Transaktionen auf Polygon gemacht, größtenteils yield-farming. Hier könnte man einfach die Differenz zwischen dem auf Polygon eingezahlten USDT-Betrag und dem nach Abschluss des Farmings wieder abgehobenen USDT-Betrages angeben und als einen Vorgang besteuern. Gar keine Steuererklärung abzugeben ist eigentlich keine Option. Blockchain-Adressen sind dank KYC meistens nachverfolgbar. Und selbst bei dem Schneckentempo, in dem digitale Innovationen in Deutschland eingeführt werden, dürften die 15 Jahre Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen sein, wenn dem Finanzamt ein Tool zur Verfügung stehen wird, in das es nur die einem Steuerzahler zuzuordnenden Walletadressen eingeben muss, um mit einem Klick die Steuerschuld der letzten Jahre zu überprüfen und diese mit den abgegebenen Steuererklärungen abzugleichen. Je nach Höhe der Gewinne kann man natürlich auch ein full-service-paket bei cointracking buchen (https://cointracking.info/full_service/ ), aber bei Stundensätzen von 180 bzw. 320 EUR (die Höhe ist durchaus angemessen und marktüblich) kommen schnell Beratungskosten zusammen, die die Gewinne auffressen können. Wenn diese nicht gerade sechs- oder siebenstellig ausgefallen sind, kann das unwirtschaftlich werden.
  2. Meiner Meinung nach ändert der Erhalt der Token in Tranchen nichts an der Eigenschaft als Airdrop. Werde ich bei meinen Spark Token jedenfalls so deklarieren.
  3. mE läge hier ein Erzielen von Einkünften vor, das zur 10-jährigen Haltefrist führen würde. Die xToken erhälst du ja quasi nur als Quittung für das Einzahlen in den Vault, die dem Inhaber Anspruch auf einen Anteil an dem Vault einräumt. Ich nehme an, du spielst auf https://xtoken.market/ an. Das Projekt finde ich schon seit längerem spannend. Ich habe in diesem Thread schon einmal die Frage aufgeworfen, wie es denn wäre, wenn man die xToken durch einen Swap erworben hätte und nach einem Jahr verkauft:
  4. Ich warte mit dem Claimen immer auf einen möglichst günstigen Kurs.
  5. Da gibt es auch andere Stimmen: https://www.youtube.com/watch?v=kHEjGku-ai8&t=430s
  6. BTC ist natürlich offensichtlich. Mir geht es aber eher darum, hier weitere Coins zu besprechen und eine Sammlung von (unter Inflationsgesichspunkten) guten und schlechten Investitionen zu erarbeiten. Polkadot hat z.B. knapp 10% yearly inflation und keinen supply cap. Bei 1Inch sind weniger als 10% der Coins im circulating supply. niedrige Inflation: BTC hohe Inflation: DOT 1inch
  7. Bekanntlich unterscheiden sich die meisten Coins/Token in der Inflationsrate. So sind beispielsweise Cardano und Polkadot stark inflationär, da ständig neue Coins ausgegeben werden. Einen Inflationsausgleich bietet insbesondere das Staking. Am Beispiel Cardano zeigt sich, dass Staking 6,43 % pro Jahr bringt, die adjusted rewards aber nur 1,59 % betragen (Quelle: https://www.stakingrewards.com/earn/cardano). Jeder, der kein Staking betreibt, verliert also jedes Jahr Geld. In diesem Artikel wird erklärt, weshalb von solchen inflationären Coins gerade der Fiskus profitiert: https://medium.com/@bendavenport/a-stake-to-the-heart-57fcd8ec323b Wenn man nun aus steuerlichen Gründen Staking und inflationäre Coins meiden möchte: Welche Coins sind eurer Meinung nach gut geeignet und welche weniger gut?
  8. Nein, das funktioniert anders. Man erhält keine zusätzlichen Token, sondern der Wert des Tokens steigt entsprechend der Verzinsung des unterliegenden Assets. Beispiel: 1 USDC bei Compound für 1 Jahr zu 5% verzinst lässt den Wert eines cUSDC von 1 $ auf 1.05 $ steigen. Das wird natürlich noch interessanter, wenn man keine Stablecoins sondern zB ETH nimmt.
  9. Bei der weiteren Recherche bin ich auf https://xtoken.market gestoßen, deren Ziel gerade die Emission von interest bearing token ist. In einem Medium Artikel zu xINCH heißt es sogar:
  10. Das Urteil das BVerfG ist nicht auf die Frage der Haltefrist von Kryptowährungen nach § 23 EStG übertragbar. Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zu Grunde, bei dem es zu einer Gesetzesänderung nach Asset-Erwerb gekommen war. Hier ging es um Vertrauensschutz in Bezug auf die alte Rechtslage.
  11. Soweit ich sehen konnte, wurde diese durchaus spannende Frage hier noch nicht thematisiert: Welche Haltefrist gilt für sogenannte "interest bearing token" (zB cTokens von Compound https://compound.finance/docs/ctokens), die man nicht im Zuge eines Lending- oder Stakingvorgangs vom Protokoll erhält, sondern direkt (zB bei Uniswap) erwirbt und später wieder veräußert? Könnte man so möglicherweise § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG (Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre bei Staking/Lending) umgehen? Denn ich erziele ja keine Einkünfte aus dem Asset (zB cDAI), sondern der Wert des Assets erhöht sich aufgrund der kumulierten Einkünfte des Basisassets. Zur Erläuterung zu interest bearing token: http://defipicks.com/2020/01/20/interest-bearing-tokens-zaps-and-smart-contract-money-legos/ Man muss allerdings genau darauf achten, um welche Art von Token es sich handelt. So steigen zB aToken von AAVE im Unterschied zu cToken in der Anzahl und nicht im Wert, sodass § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG für aToken greifen dürfte. Zum Unterschied: https://edge.app/blog/interest-bearing-tokens-in-edge-atokens-ctokens/ Weitere Beispiele: xSushi stETH aETHc
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