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Ventilator

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Alle Inhalte von Ventilator

  1. Dümmste Twitter-Persönlichkeit, wo gibt. stETH/ETH ist kein peg, war auch niemals ein peg, genau wie BETH/ETH oder andere Staking-Quittingstoken auch kein Peg sind (BETH ist übrigens konstant bei 0,95). stETH kann folglich genau auf 0,00001 ETH gehen und trotzdem wird man es gegen 1 ETH eintauschen können. Aber bevor das passiert, werden sich die Leute genau aus diesem Grund darauf stürzen. Zur aktuellen Lage: am COVID-Bottom stand ETH/BTC bei 0,02, jetzt bei 0,05. Schlüsse darf jeder selbst ziehen, was nun ein schlechter Hold war. Hab jedenfalls bei $1500 kräftig nachgekauft und werde es auch weiterhin tun.
  2. Oder wenigstens einen zeitgemäßen Scam, siehe NFTs. Dass man anno domini 2022 noch irgendwelche Boomer zu infomercials-mäßigen Präsentationen einlädt, um ihnen irgendwelche Hardware anzudrehen, macht schon betroffen.
  3. Algorand is mMn eines der wenigen Projekte, die den Bärenmarkt überleben und im nächsten Bullenmarkt gut performen werden. Werde mir im Laufe von 2022/23 eine ALGO Position aufbauen.
  4. Ventilator

    Bürgergeld

    Nachdem es mit Krypto nicht geklappt hat, werde ich nun Bürgergeld beziehen.
  5. Ist das sowas wie eine geschlossene Abteilung, wo die Geisteskranken unter sich sein können, weil sie bei Konfrontation mit anderen gewalttätig werden?
  6. Airdrops ohne Gegenleistung dürften bis 20k€ steuerfrei sein, da dies der Freibetrag bei Geschenken von Fremden ist (kein Verwandschaftsverhältnis). Damit dürften die allermeisten Airdrops ohne Gegenleistung abgedeckt sein. Aber eigentlich ist dieser Punkt im BMF-Schreiben Unfug und nicht praktikabel, da a) man weder die Identität des Schenkers kennt noch andere Informationen hat, die zur Erklärung einer Schenkung nötig sind b) es juristisch noch nicht mal ein Schenkungsvorgang ist, bei dem Besitz von Person X auf Person Y übergeht, sondern da minted und verteilt ein smart contract Token, die davor nicht im Besitz des "Schenkers" standen. Niemals lässt sich sowas wie der Uniswap- oder 1inch- oder ENS-Airdrop in das Format der Schenkung zwingen. PS: Hier sagt z.B ein RA, dass anonyme Schenkung nicht möglich ist https://www.frag-einen-anwalt.de/anonyme-Schenkung,-Schenkungssteuer,-Freibetrag--f87074.html
  7. Steuertechnisch sind Gebühren auf z.B Uniswap ganz normale Veräußerungen von ETH zum Marktwert, nicht zum Nullwert Das heißt: Beim dummy-Trade müsstest du also nicht gegen 0.000001 usd tauschen, sondern gegen den echten Marktwert d.h. 0.02 ETH für $40. Das ist wichtig. Beim dummy-Transfer müsstest du also noch einen dummy-Trade auf der Exchange hinzufügen, weil siehe oben. Aber beides sollte eigentlich gehen. Die Dokumentation muss ja nicht schön sein, sondern dein Trading abbilden. Und du hast ja die Gebühren aus einer bestimmten Wallet gezahlt, warum wirst du diesen Umstand dann nicht modellieren dürfen? Bei coin.ink kann ich direkt eintragen, mit welcher Wallet der Trade ausgeführt wird, von dort werden dann auch automatisch die Gebühren gezogen und das andere Depot kommt gar nicht in Verdacht. Keine Ahnung, wie es bei deinem Tool ist. Ich finde coin.ink ja sowieso komplett unterbewertet in der Community, dafür wie clean und intuitiv die wichtige Depottrennung läuft. Kein Vergleich zum überladenen cointracking Krampf oder dem verbuggten accointing.
  8. Wenn z.B. am 1.10.2023 ein Schreiben des BMF die 10-Jahre Haltefristverlängerung wieder einführt, wären dann die jetzt am 14.05.2022 angeschafften und zum Staking genutzten Coins nach dem 1.10.2023 trotzdem steuerfrei veräußerbar? Weil man sich dann auf die zum Anschaffungszeitpunkt geltende Regeln beziehen könnte? Oder dann trotzdem Pech gehabt?
  9. Ist das jetzt final? Ab wann gilt das und können sie es sich in einem Jahr wieder anders überlegen? Oh man, ich habe teilweise so viele Steuern generiert, um Tokens vom Staking zu "resetten"
  10. Hallo zusammen, das FA will von mir -"Berechnung und Belege (Bescheinigungen, Rechnungen, Kontoauszüge)" für meine Veräußerungsgeschäfte von Kryptowährungen sowie -"Nachweise (Bescheinigungen, Rechnungen, Kontoauszüge)" für Sonstige Leistungen -> Staking Ich hatte alles lückenlos dokumentiert und mich nach dem BMF-Schreiben vom Sommer 2021 gerichtet. Es geht um eine niedrige fünfstellige Summe beim Trading und eine niedrige vierstellige Summe beim Staking. Für das Staking habe ich zwecks Dokumentation von Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Ausschüttungen eine Exceltabelle mit den tx-ids für jede Ausschüttung, die ich geclaimed habe. Diese Anschaffungskosten wurden dann in die Transaktionsliste eingearbeitet zum Weitertraden. Getraded habe ich meistens auf Uniswap und nur einmal auf Fiat Ramp-On (bitcoin.de) Meine Frage an euch ist, ob der Steuer-Report von coin.ink ausreicht, oder ob ich auf Blockchain-Ebene dem FA meine wallets schicken sollte. Ich habe nichts zu verbergen, möchte aber trotzdem nur das Notwendigste schicken. Hat jemand von euch schon mit solchen Nachfragen zu tun und wie habt ihr es gehandhabt? Kommt ein Begleitschreiben gut? Ausführlich oder kurz? Danke
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