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Nanofreak

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  1. Vielleicht wäre hier die optimalste Lösung, die Euro-Beträge auf ein eigenes Girokonto beim Finanzdienstleister „Tomorrow“ zu überweisen: https://www.tomorrow.one/de-DE/konten/now/ „Tomorrow“ bietet nämlich Konten bei der Solaris-Bank an. Ja, bei der Sache wünsche ich mir auch, dass Kraken hier endlich mal zu Potte kommt.
  2. Nach dieser Auffassung schon. Allerdings sollte man dem Finanzamt fristgemäß bescheid geben, was man wie gemacht hat und die eigene Sicht darlegen und für den Worstcase das Geld für die zu zahlenden Steuern bereithalten.
  3. Für dich wäre auch dieser Faden interessant: Der Ersteller des oben genannten Fadens hatte eine Anfrage vom FA bekommen, dass er alle Veräußerungen seiner Kryptowährungen samt End-Bestände der relevanten Steuerjahre zu übermitteln hat. Am Telefon habe man ihm außerdem mitgeteilt, dass das mit dem letzten Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an bitcoin.de zu tun haben soll. Allerdings könnte sowas auch unabhängig eines solchen Auskunftsersuchen vom FA eingefordert werden, wie es ein Forenmitglied auf der dritten Seite des Threads beschrieben hat.
  4. Danke für die Info. Vorher ging ich immer davon aus, dass bei „verdächtigen“ Geldeingängen sofort das Konto für eine Überprüfung gesperrt wird. Vor Jahren hatte ich mal eine solche Solche Sperre ausgelöst, als ich einen Euro-Betrag im unteren fünfstelligen Bereich von meinem Postbank-Girokonto auf mein Tagesgeldkonto, auch bei der Postbank, überwiesen hatte. Von der Postbank kam weiter nichts und die Sperre wurde ohne weiteres nach einem Tag aufgehoben.
  5. In welchem Zeitfenster? Welche Erfahrungen hast du mit ING DiBa gesammelt?
  6. Korrekt. Keine Nachfragen wurden von ING DiBa gestellt. Es wurden keine Mittelherkunftsnachweise verlangt.
  7. Ich hatte vor kurzem einen fünfstelligen Betrag (um die 35.000€) von Kraken (Clear Junction) auf mein neues Konto bei der ING Diba überwiesen. Dies war meine erste Überweisung auf dieses Konto. Es ging fix und es wurde nichts beanstandet.
  8. Wie ist das gemeint? Ist das etwa ein ungeklärter Sonderfall? Was passiert, wenn man über den Freibetrag von 20.000,00€ kommt? Muss man das dann trotzdem innerhalb der 3 Monatsfrist dem Finanzamt melden? Bekäme man ein Strafverfahren reingedrückt, wenn man den Airdrop dann erst in seiner Einkommenststeuererklärung angibt?
  9. Heißt das, dass man dann zur Bestimmung des Anschaffungspreises den Kurswert der Token zum Zuflusszeitpunkt heranzieht? Wenn ich das richtig verstehe, wird nach diesem Standpunkt, im Falle einer unterjährigen Veräußerung oberhalb des Anschaffungspreises ein steuerbarer Gewinn generiert und, jetzt wird es interessant, unterhalb des Anschaffungspreises ein steuerbarer Verlust erzeugt. Habe ich das so richtig Verstanden? Anschaffungspreis zum Zuflusszeitpunkt kann ja auch 0€ sein, da man eigentlich keine Kosten hatte, was eine Versteuerung des vollen Wertes bei unterjähriger Veräußerung zu Folge hätte. Durch den Zuflusszeitpunkt wird lediglich festgelegt, wann die Token aus dem Airdrop steuerfrei werden.
  10. Jetzt wird es heiß für den Dicken: https://www.cnbc.com/2023/07/31/sec-sues-entrepreneur-over-1-billion-in-unregistered-crypto-sales.html Die amerikanische Börsenaufsicht hat Richard „Heart“ Schuler im Visier und wirft ihm Wertpapierbetrug vor. Das passt ja gut, dass diese Meldung quasi mit der Startwoche der HEX-Doku „„The Highest Of Stakes“ zusammenfällt.
  11. Unter der Randnummer 74 steht im BMF-Schreiben, dass der Zufluss eines Airdrops eine Schenkung ist, wenn dafür keine wirtschaftliche Gegenleistung erbracht wurde, d.h. es kommen die jeweiligen Freibeträge für Schenkungen zur Anwendung. Was in jedem Fall steuerbar wäre, ist die unterjährige Veräußerung der Token, die man aus dem Airdrop erhalten hat. Bei der Veräußerung wird wohl der volle Veräußerungswert besagter Token versteuert (Anschaffungskosten: 0€). Hast du deinen weiter oben erwähnten Standpunkt vor oder (auch) nach der Veröffentlichung des vollendeten BMF-Schreibens vor dem FA vertreten und erläutert? Falls es davor war, ist es weniger überraschend, dass das durchging. Nach der Veröffentlichung wäre interessanter, besonders bzgl. der generellen Steuerfreiheit der Veräußerung.
  12. Ich hebe diesen Thread mal aus der Versenkung, da es vielleicht in Zukunft noch relevant sein kann. Hat das Finanzamt deine Auslegung akzeptiert, nach der Veröffentlichung des BMF-Schreibens zur ertragsrechtlichen Behandlung von Kryptowährungen (10. Mai 2022), oder davor (Kann ja sein, das es vor der Veröffentlichung einen anderen Standpunkt vertreten hätte, als danach)? Warum ist die Veräußerung eines Airdrops, den man ohne Erbringung einer Gegenleistung erhalten hat, für den kein Anschaffungsvorgang vorliegt, nicht steuerbar? Ist es nicht so, dass der volle Wert der Token bei der Veräußerung versteuert wird, wenn dies innerhalb der 1-Jahresfrist geschieht, sprich man Anschaffungskosten von 0€ ansetzt? Könntest bitte hierzu auf Quellen, ggf. auch im BMF-Schreiben, verweisen? MfG
  13. Hatte es bei dir irgendeinen Auslöser gegeben? Hattest du Coins, die steuerfrei waren, veräußert und dann einen ungewöhnlich hohen Fiat betrag auf deinem Konto erhalten?
  14. No shit, Sherlock. Das würde schon mehr Sinn ergeben, ändert aber nichts daran, dass @roemer geschrieben hat, dass sein Bekannter in einem Strafverfahren dazu 24.000 Euro abdrücken musste.
  15. Bei einem hinterzogenen Zufluss von ungefähr 10.000€ würden die 13.600€ an nachzuzahlenden Steuern, inklusive Zinsen, über den Daumen gepeilt, plausibel sein. Die Strafe (in Tagessätzen berechnet) von 24.000€ erscheint mir dennoch hoch genug, um davon auszugehen, dass der Bekannte regelmäßige, monatliche Einkünfte mindestens im höheren, vierstelligen Bereich erhält, und dazu, oder anstelle dessen, vergleichsweise vermögend ist.
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