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Jokin

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Beiträge von Jokin

  1. vor 4 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Und jetzt geht es einen Schritt weiter, man kauf eine Immobilie und überweist den Betrag auf das Konto des Verkäufers. Da wird dann die Verkäuferbank nachfragen woher das Geld stammt oder die Käuferbank bevor sie den Betrag überweist?

    Nein, tut sie nicht.

    Es geht um Bareinzahlungen!!

    vor 4 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Aber die Euros auf eine andere Bank zu bekommen die nächste Sache. Was verlangen die denn dort für einen MHN?

    Keinen.

    Es geht um Bareinzahlungen!!

    vor 4 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Und es ist sicherlich ein Unterschied ob du 15.000€ oder 150.000€ handelst.

    Nö.

    Es geht um Bareinzahlungen!!

    vor 1 Stunde schrieb Aktienspekulaant:

    Mir ist noch kein Fall bekannt, dass die Bank des Verkäufers bei einem Immobilienkauf nachfragt, woher das Geld kommt.

    Mir auch nicht.

    Jedoch will das Finanzamt bei mir für jeden Immokauf einen Mittelherkunftsnachweis haben.

    Das sind Walletadressen und damit war das immer fein.

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  2. vor 4 Minuten schrieb jkl:

    dass ich Ihnen zu allen Coins die sie abgefragt haben Screenshots der Käufe bei den jeweiligen Börsen aus dem Jahre Schnee geschickt habe.

    Zumal die sicher nicht prüfen werden ob du für die nächsten Einzahlungen exakt dieselben Screenshots wieder benutzen wirst :D

    ... zumindest ist das bei den Banken so, die wollen bei Einzahlungen ab 10.000 Euro nur sehen woher das Geld kommt. Wenn das aus dem Verkauf eines Autos kommt, kann man mit demselben Grund beliebig oft mehr als 10.000 Euro einzahlen.
    Vollkommen lächerliche Gesetzgebung. Vollkommen am Ziel vorbei reguliert.

  3. vor 8 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Ja o.k. Außer man arbeitet in einer Börse, denn dort müsste man ja einen Herkunftsnachweis vorlegen. Dann sieht man durch die Adresskette welche Adressen einem alle gehören.

    Das bezieht sich nur auf die Herkunft der eingezahlten BTC und nicht auf das gesamte Vermögen.

     

    vor 8 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Aber man sieht das ja gut bei dem Link, dass viele der großen Adressen schon irgendwelchen Walen zugeordnet worden sind wie den ganzen Börsen. Kann man dort auch irgendwie suchen, wie die Adresse z.B. von Bitstamp ist(werden ja auch mehrere haben)?

    Ja, das ist herausfindbar:

    https://www.walletexplorer.com/wallet/Bitstamp.net/addresses

    Und was genau nützt dir diese Information?

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  4. vor 3 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Mir ist nicht klar, wie überhaupt Geldwäsche mit Bitcoin betrieben werden könnte. Was ist da ein realistisches Beispiel?

    Du bist Mitglied eines Drogenkartells und fährst in den Kolumbien-Urlaub. Dort bekommst eine SD-Karte mit den Privatkeys zu 100 Bitcoins.

    Dein Auftrag ist es in Deutschland das Geld zu waschen um Immobilien zu kaufen.

    Früher brauchte es sehr viele Flüge um das Bargeld rüber zu schaffen.

    Das Bargeld wurde dann z.B. bei Friseurbesuchen ausgegeben. Der (kolumbianische!) Friseur hat das Geld als Bareinnahmen verbucht und darauf seine Steuern bezahlt.

    Mit dem nun sauberen Geld kann er Immobilien kaufen.

    Spätestens beim Immobilienkauf muss nachgewiesen werden woher das Kapital stammt.

    Du als Kartellmitglied musst nun die 100 BTC in 4.000.000 Euro wechseln.

    Und genau hier soll es erschwert werden, dass du diese 100 BTC einfach so transferierst.

    Mit Bitcoin ist es noch einfacher als mit Bargeld, du musst nichtmal um die Welt reisen um die Privatekeys zu erhalten.

    Gerade diese Immobilien sind ein großes Problem wie man schon beim Remmoclan öffentlich mitbekommen hat.

    Und sorry, ich bin absolut nicht rassistisch, wer jedoch mit offenen Augen schaut wie Friseursalons aus dem Boden sprießen, die kaum Kundschaft haben ... da würde ich gern mal einen Woche lang Kunden zählen lassen und die dazu gehörigen gebuchten Bareinnahmen prüfen wollen.

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  5. vor 3 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Es geht ja um den Transfer von Bitcoin zu einer Börse. Kann eine Börse dann auch Unterlagen von der Börse, wo man die Bitcoin gekauft bevor man sie auf seine Hardware-Wallet gesendet hatte, anfordern für ihren Mittelherkunftsnachwei?

    Natürlich "können" sie nach beliebigen Unterlagen fragen.

     

  6. vor 3 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Könnte man dann nicht einfach den 1 BTC aus 2021 welcher sich auf der HWW befindet auf eine andere HWW transferieren und man hätte Depottrennung?

    Das geht auch mit derselben HWW.

    vor 3 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Dann wurden jedoch beide BTC in einer Transaction(eine transaction-id) auf EINE neue Segwit-Adresse auf der HWW gesendet. Wurden somit die Depots zusammengelegt?

    Richtig, damit sind die Depots logischerweise nicht mehr getrennt.

    Da Bitcoinadresssen gratis sind, sollte man für jede Transaktion von einer Börse auf die eigene Wallet jeweils neue Adressen benutzen.

    Und Change-Adressen sollten tunlichst vermieden werden.

    Wenn ich etwas mit Bitcoin bezahle, dann transferiere ich das von Börsen und nicht von meiner Wallet.

    Somit bleiben meine Walletadressen unbekannt.

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  7. Wenn man 13,8 Mrd. Euro in seiner Geldbörse hat, geht man damit sehr bewusst um.

    Auch gut gefüllte Bitcoinadressen versucht man eher zu verstecken als zu veröffentlichen.

    https://bitinfocharts.com/top-100-richest-bitcoin-addresses.html -> ich würde zusehen, nicht mein ganzes Guthaben auf zu wenigen Adressen verteilt zu haben.

    vor 3 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Aber zumindest ein Börsenmitarbeiter wüsste bei Umwandlung in Fiat, wer der User mit dieser Adresse ist.

    Die Börse weiß das ohnehin, denn KYC-Regeln lassen nichts anderes zu.

     

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  8. vor 12 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Gilt denn immer Fifo?

    Nein, FIFO gilt nur für Coins, die nicht eindeutig zugeordnet werden können.

    vor 12 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Wenn ich jetzt 1 BTC aus 2019 habe und 1 BTC aus 2021 (beides auf meiner hardwarewallet) und dann im Jahr 2024 1 BTC zum verkauf an eine Börse sende. Habe ich dann den aus 2019 gesendet oder den aus 2021? Sind ja eh beider steuerfrei. Aber ich kann doch einfach behaupten, es wäre der aus 2021 gewesen. Der aus 2019 liegt noch in meinem Depot(Hardwarewallet).

    Hier kannst du eine eindeutige Zuordnung vornehmen und darfst FIFO nicht anwenden.

    Es gilt die standardmäßige Depottrennung.

  9. vor 11 Stunden schrieb o0Julia0o:

    Aber zählt nicht vielmehr der heutige Gegenwert? Die sehen - "oha, da hat Jemand 200.000€" - die machen wir fertig.

    Nein, NOCHMAL: Es geht um die Anzahl der Bitcoin.

    Wenn du heute 200.000 Euro auf ein Bankkonto überweist, das aus dem Verkauf von 5 Bitcoin kommt, dann gibst du an, dass du im Jahr 2014 5 Bitcoin zum Preis von 1.000 Euro gekauft hattest und gut ist. Diese Info stecken die in ihre Unterlagen und haben damit die gesetzlichen Auflagen erfüllt.

     

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  10. vor 16 Minuten schrieb Aktienspekulaant:

    Wenn Du die BTC verkaufst, musst Du erst mal keine Steuern zahlen, denn Du hast die BTC ja nicht "gekauft". Es entsteht somit kein "Veräusserungsgewinn"

    Das ist falsch.

    Natürlich hat er die Bitcoin angeschafft. Datum und Euro-Kurs zum Datum sind bekannt, bzw. jederzeit (auch zukünftig) bei blockchair.com + x-rates.com abrufbar.

    Bei einer späteren Veräußerung innerhalb von 12 Monaten ist der Gewinn aus einer Kurssteigerung zu ermitteln und u.U. steuerrelevant.

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