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Gewerbe notwendig?


bleenk

Empfohlene Beiträge

Ich habe im letzten Monat laut cointracking ca 50 einzeltransaktionen auf 3 verschiedenen börsen getätigt und alle coin in Euro umgewandelt. Der Gewinn beträgt laut cointracking 5000 Euro. Ich habe nicht vor jemals wieder kryptowährung zu kaufen. 

Ich dachte das wird als privates veräußerungsgeschäft gehandhabt aber überall hört man was anderes. Einige erzählen was von 20 einzeltransaktionen pro Monat und wenn man diese Grenze überschreitet könnte es angeblich gewerblich eingestuft werden und reden was von bafin Lizenz. 

 

Ich mach mir jetzt ernsthaft sorgen und habe seit Wochen kaum geschlafen vor lauter Sorgen. 

Macht ihr das privat oder gewerblich? Muss ich mir Sorgen machen? 

Bevor ich coin gekauft hatte hab ich mich informiert und es war immer die Rede davon dass es ein privates veräußerungsgeschäft ist. 

Ich wäre unendlich dankbar für Antworten 

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  • 2 Wochen später...

Aus meiner - bescheidenen - Sicht heraus, sollte diese Konstellation keinen gewerblichen Charakter aufweisen.

Du hast "wenige Male" gehandelt und die "25 Einzeltransaktionen" gelten im "Monatsdurchschnitt" ((so die Bafin im Merkblatt zu Bitcoins). Wenn du 100 Einzeltransaktionen im Jahr hast, bist du bei 100Transaktionen/12Monate = 8.33 Transaktionen/Monat. 

Also entspannt bleiben. 

Ansonsten steht in dem anderen Thread noch was zum Thema ;)

Beste Grüße

Peter

Bearbeitet von cocoahead
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Es ist ja ein kurzer zeitraum, wenn du tatsàchlich nicht weiter tradest wird da nix passieren.

in der steuererklärung gibst du ja nur die gesamtsumme an, nicht die zahl der transaktionen.

der FA beamte hat keine zeit bei so geringer summe das im einzelnen nachzuprüfen und wird es durchwinken.

 

tipp. Du kannst jederzeit zu deinem zuständigen finanzamt gehen und mit deinem sachbearbeiter sprechen und nachfragen.

steuerberatung darf der nicht machen, aber zb genau solche fragen darf er dir beantworten. Und dieser service ist kostenlos!

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Auch in diesem Fall ist es mal wieder super einfach :-)

... man stelle sich mal vor, der gewerbliche Handel hätte den Vorteil Verluste aus dem Trading mit anderen Einkommensarten zu verrechnen. 

Ja, das geht dann.

Somit kann es Fälle geben bei denen Trader gewerblich sein "wollen" - und oh Wunder, wurde ihnen dies vom Finanzamt nicht anerkannt, da ihre eigene Vermögensverwaltung ihr reines Privatvergnügen ist:

http://www.rumas.de/finanzen/trading/beruf-trader/private-vermoegensverwaltung/private-vermoegensverwaltung-oder-gewerblicher-wertpapierhandel.html

... also bleibt mal locker und entspannt Euch.

Ruft Euer Finanzamt an und fragt nicht wie Ihr die Gewerblichkeit vermeiden könnt sondern dreht den Spieß um und fragt welche Voraussetzungen für ein Gewerbe erfüllt sein müssen.

Ich hab das getan - solange ich nur auf Börsen / Marktplätzen kaufe und verkaufe und dies ausschließlich auf eigene Rechnung und nie im Auftrag von Dritten mache, ist und bleibt das privat.
Die Anzahl der Trades ist dabei unerheblich. Bei Kraken zum Beispiel wird eine Order in viele Einzeltrades zerlegt und dann biste ratzfatz bei Hunderten von Trades am Tag.

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Am 1/20/2018 um 02:24 schrieb Jokin:

Ich hab das getan - solange ich nur auf Börsen / Marktplätzen kaufe und verkaufe und dies ausschließlich auf eigene Rechnung und nie im Auftrag von Dritten mache, ist und bleibt das privat.
Die Anzahl der Trades ist dabei unerheblich. Bei Kraken zum Beispiel wird eine Order in viele Einzeltrades zerlegt und dann biste ratzfatz bei Hunderten von Trades am Tag.

Bist du dir da ganz sicher? Das wäre super :)

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vor einer Stunde schrieb Jokin:

Vertraue niemanden, frag selber beim Finanzamt nach. Und wenn sie es nicht wissen, dann lass es klaeren.

Das Finanzamt konnte mir leider gar nicht weiterhelfen und die kamen mir total Ratlos vor. Die Dame kannte auch die Regelung mit der Haltedauer von einem Jahr nicht. Aber sie sagte, sie dachte das würde nicht mehr gelten für alles.

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Daher schrieb ich: "dann lass es klaeren"

Ich hatte dazu an mein Finanzamt meine Steuerunterlagen einfach mal per eMail an das Sammelpostfach geschickt und darum gebeten zu klaeren ob diese Unterlagen zur Steuererklaerung ausreichend sind .. da war dann die Anlage SO und der Steuerreport von cointracking drin und meine eigene Aufstellung aus Eigenkapital und Jahresendbestand inkl. allen Wallets.

... das Zeug ging dann wohl durchs ganze Haus bis sich jemand bereit erklaerte sich der Thematik anzunehmen, bzw. den Auftrag dazu bekam. Ich sprach mit dem guten Mann in regelmaessigen Abstaenden, wir vereinbarten telefonische Folgetermine und er klaerte derweil mit der oberen Finanzdirektion, ich hatte dadurch Kontakt zur Steuerfahndung und mit denen ein sehr langes Gespraech gefuehrt.

Ich gebe mich auch nicht damit zufrieden, dass diejenigen, die die Arbeit machen muessen zu doof fuer ihre Arbeit sind - die sollen sich dann entsprechend schlau machen bevor meine Steuererklaerung auf deren Tisch liegt und sie dann vollkommene Fehlentscheidungen treffen.

Ich hab nun also meinen Ansprechpartner bei meinem Finanzamt und den nenne ich namentlich in meinen Unterlagen, dass das mit ihm vorab abgestimmt ist - ich hatte zusaetzlich die Aufgabe bekommen in meinen Unterlagen nachzuweisen, dass cointracking.info korrekte Gewinnermittlungen vornimmt.

... da kann man sich an den Kopf fassen wozu das sein soll, aber ich bin froh, denn genau dadurch baue ich eine "Beziehung" zum Finanzamt auf.

Und da werden sich schon wieder viele Leser hier an den Kopf packen wozu eine Beziehung super sein sollte - aber genau diese schuetzt mich vor Fehlentscheidungen des Finanzamtes.

Dennoch ist mir bereits heute klar, dass die Steuerfahndung bei mir klingeln wird und sich meine Unterlagen durchschauen wird - kein Problem, das ist alles auf einem USB-Stick und den koennen sie dann haben und fertig ist die Laube.
(uebrigens ist die Steuerfahndung bereits super gut informiert ueber ICOs, MLM-Systeme und der Cryptowelt an sich ...)

  • Thanks 3
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