Daniel_ Posted January 8, 2018 Share Posted January 8, 2018 (edited) Hallo zusammen, nachdem ich auf meine letzte Frage leider keine Antwort erhalten habe dachte ich mir ich versuche es mit einer komplett anderen Frage erneut, vielleicht habe ich dieses mal ja etwas mehr Glück. Die Frage ist dieses mal auch wesentlich einfacher. Angenommen wir haben folgendes Beispiel: 01.12.2017 12:00 Uhr: Kauf von einem CoinX im Werte von 1000€ 01.01.2018 00:00 Uhr: CoinX hat einen Wert von 2000€ 01.02.2018 12:00Uhr: Verkauf von einem CoinX im Werte von 3000€ Der Gewinn ist einfach zu errechnen und beträgt 2000€ (3000€ - 1000€). Doch für welches Jahr ist der Gewinn steuerpflichtig? Es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten: 1) 1000€ im Jahr 2017 und 1000€ im Jahr 2018 2) 2000€ im Jahr 2018 Im Prinzip bin ich mir eigentlich ziemlich sicher die richtige Antwort zu kennen, möchte aber bewusst meine Vermutung nicht nennen um die Antworten nicht zu beeinflussen. Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße, Daniel Edited January 8, 2018 by Daniel_ Link to comment Share on other sites More sharing options...
hasilein Posted January 8, 2018 Share Posted January 8, 2018 Es zählt der Verkaufszeitpunkt. Du hast den Gewinn erst in 2018 realisiert, es sind 2.000 EUR in 2018 zu versteuern. Welche Werte CoinX zwischen Kauf und Verkauf angenommen hat, spielt keine Rolle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Daniel_ Posted January 9, 2018 Author Share Posted January 9, 2018 Danke für die Antwort, sie deckt sich genau mit meiner Vermutung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted January 9, 2018 Share Posted January 9, 2018 ... muss wirklich jeder Neuling eine private Vorlesestunde für Paragraph 23 des EStG bekommen? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Daniel_ Posted January 9, 2018 Author Share Posted January 9, 2018 Hallo Jokin, entschuldige bitte die offensichtlich "blöde" Frage. Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn jemand so lange hier ist wie du einem immer die selben Anfängerfragen irgendwann nerven. Zu meiner Verteidigung kann ich jedoch nur sagen, dass ich mich tatsächlich vor dem Stellen dieser Frage auch schon ausführlich über das Thema informiert habe. Doch da im Internet nicht selten viel Blödsinn steht wollte ich das ganze sicherheitshalber auch nochmal von einer komplett anderen Quelle bestätigt bekommen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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