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Unterbrechung der Haltefrist 12 Monate durch Transfer auf ein anderes Wallet (wg. Split)


oldmike

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Hi zusammen,

wäre der Transfer (erfolgt im August wg. BCC Split) und bald wieder erfolgend wg. den X-Splits auf ein anderes Wallet und anschließende Rücksendung an das bestehende Wallet eine Unterbechung der Haltefrist von 12 Monaten?

Genauso - ich möchte die Coins ungerne auf das bestehende, alte Core Wallet zurück schicken sondern auf dem neu erstellten Electrum Wallet belassen. 

-> Ist das eine Unterbrechung? Besitzen tue ich SIe nach wie vor, nur die Transactions ID mit der ich sie zur Veräußerung auf Bitcoin.de schicken würde, wäre ja ein gerade eben erst erstelltes Wallet.

-> Wie würde ich dem Finanzamt diesen Umstand in der Steuererklärung erklären?

Merci euch...

 

 

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Steuern fallen nur auf Veräußerung von Coins an, also z.B. Tausch in andere Kryptowährungen oder Fiat. 

In deinem Fall hast du die Coins ja nicht veräußerst, sondern besitzt sie weiter, nur auf einer anderen Wallet, also bleibt die Haltefrist unberührt. 

 

  • Thanks 1
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Und die nächste Frage...

Meine Coins stammen von 2015, Nachweis des Kaufes kann ich leider nur durch Western Union Überweisungen bringen (Coinmama etc..).

Unterbricht eine kurze Tradingphase 2017 mit sattem Gesamtgewinn von ca. 500 € die Haltephase?

Letztes Jahr habe ich einige Coins verkauft, zwischendrin mal etwas zurück gekauft, allerdings ist der Gewinn definitiv unter 600 €.

Die Anzahl der BTC die ich veräußern möchte, wird die der Ein-/Ausgänge 2017 übersteigen.

MIr geht es dabei lediglich um das first in - first out.

 

Merci nochmal!

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Also beim Zeitraum von 2015 bis zur Tradingphase 2017 sind alle Coins ja länger als 1 Jahr gehalten und demnach steuerfrei. 

Wenn beim Trading insgesamt ein Gewinn von 500 Euro angefallen ist und die sonstigen "privaten Veräußerungsgeschäfte" (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)) insgesamt im laufenden Jahr 600 Euro nicht übersteigen (Freigrenze), sollten auch diese 500 Euro Tradinggewinne steuerfrei sein. 

Wenn die Coins nun alle verkauft werden sollen, sind die Gewinne der Coins, die nicht im Trading waren, völlig steuerfrei, da 2015 gekauft und bis heute ohne Unterbrechung gehalten. Die Gewinne der Coins, die nicht länger als 1 Jahr gehalten wurden (alle in der Tradingphase involvierten Coins, da ab damals bis jetzt nicht länger als 1 Jahr gehalten), wären zu versteuern und zwar mit dem Kursgewinn dieser Coins, der seit der Tradingphase erzielt wurde. 

 

Steuerlich zu beachten sind demnach nur die Coins, die im Trading involviert waren, da diese nun nicht länger als 1 Jahr gehalten worden sind. Solltest du noch warten und die Tradingphase länger als 1 Jahr zurückliegen, wären auch diese Coingewinne steuerfrei. Momentan wären sie das aber noch nicht. 

Zahlst du jetzt aus, wird der Kursgewinn der im Trading involvierten Coins ab dem Zeitpunkt des Erwerbs (2017) besteuert.

Bsp: Bitcoinkurs nachdem das Trading abgeschlossen worden war: 4.000€, Verkaufspreis heute: 8.000€ und es war 1 Bitcoin 2017 neu erworben, dann wären 4.000€ zu versteuern...

 

Alles echt kompliziert mit der Steuer, ich suche mir das auch so nach und nach zusammen, daher keine 100 Prozent Gewähr, so würde ich es jedenfalls bewerten. Glaube auch, dass die vom Finanzamt damit genauso ihre Mühe haben. 

Insbesondere mit Cloudmining und wenn man mit Bitcoin etwas bezahlt hat, wird es noch lustiger, ich glaube kaum, dass die vom Finanzamt da durchblicken. Wenn man das nach bestem Gewissen macht und kooperativ ist, sollten die einem nichts können. ;) 

Steuerberater können in dem Fall auch helfen, ist aber natürlich ein schwieriges Thema. 

 

Vielleicht schreibt nochmal ein Profi seine Erfahrungen, der schonmal mit Bitcoin eine Steuererklärung gemacht hat, wie gesagt, bin erst seit kurzem dabei und insbesondere Cloudmining wird ja noch kontrovers diskutiert...

 

Bearbeitet von MK-BTC
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Shid... ebay.

Damit sollte ich über 600 kommen. Eventuell. Das Nachberechnen ist so schwierig.

Was ist mein tatsächlicher Gewinn?

Ich habe im Sommer 2017 drei  BTC  verkauft, also von meinem alten Wallet auf bitcoin.de gesendet und verkauft.

Kurz danach 1 BTC nach gekauft und gleich wieder verkauft, Gewinn ca. 500€.

Ende des Jahres wieder 2 BTC von meinem alten Wallet auf bitcoin.de überwiesen und verkauft.

Besagt die First In- First Out Methode, dass dieser eine steuerpflichtig wäre?

Merci Dir!

Bearbeitet von oldmike
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War es so?

Bestand Wallet: 5 / Bestand Bitcoin.de: 0

... dann hast Du 3 BTC an bitcoin.de gesendet und diese verkauft (Gewinn nicht steuerrelevant, da Anschaffung > 12 Monate her)

Bestand Wallet: 2 / Bestand Bitcoin.de: 0

... dann hast Du auf bitcoin.de einen BTC gekauft und diesen wieder verkauft (500 Euro Gewinn)

Bestand Wallet: 2 / Bestand Bitcoin.de: 0

... dann 2 BTC an bitcoin.de geschickt und verkauft (Gewinn wieder nicht steuerrelevant)

Bestand Wallet: 0 / Bestand Bitcoin.de: 0

... somit ist alles fein, Du musst das alles sehr genau dokumentieren, auch die Veräußerungen der Coins mit den steuerfreien Gewinnen.

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vor 16 Stunden schrieb oldmike:

Ich habe im Sommer 2017 drei  BTC  verkauft, also von meinem alten Wallet auf bitcoin.de gesendet und verkauft.

Kurz danach 1 BTC nach gekauft und gleich wieder verkauft, Gewinn ca. 500€.

Ja genau, dann ist das steuerfrei, da ja nur der eine Coin in der Tradingphase 2017 gekauft und direkt wieder verkauft wurde (mit 500€ Gewinn). 

Die BTC, die du jetzt veräußern möchtest, sind ja alle noch von 2015, also komplett steuerfrei. 

Ich war oben davon ausgegangen, dass du damals in der Tradingphase neue Bitcoin gekauft und bis heute gehalten hast. Da wäre dann Steuer angefallen. Sind ja aber von 2015, demnach keine Steuer darauf. 

 

Wenn du mit allen anderen Veräußerungsgeschäften in dem Jahr jetzt noch unter 600€ bleibst, sind alle Gewinne aus BTC steuerfrei ;) 

 

vor 16 Stunden schrieb Jokin:

.. somit ist alles fein, Du musst das alles sehr genau dokumentieren, auch die Veräußerungen der Coins mit den steuerfreien Gewinnen.

Ist halt echt so, auch wenn es erst einmal Arbeit ist, am Ende ist man froh drüber...

 

@Jokin Gibt es da bestimmte Muster-Tabellen, wie sowas aussieht, bzw. welche Angaben rein müssen und welche nicht?

Insbesondere für wenige Transaktionen im einstelligen Bereich pro Jahr wäre z.B. cointracking etwas mit Kanonen auf Spatzen geschossen...

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