coin_junkie Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 Hallo an Alle. Ich habe mal so ein paar prinzipelle Fragen. Wenn ich für 2 BTC 1000 Euro bezahlt habe und davon jetzt gerne einen Teil abstoßen möchte damit ich die investierte Summe drin habe. Wie ist das Steuerlich zu betrachten? Angenommen ich würde das zum Kurs wie jetzt 7231 Euro (rund 0,14 BTC) machen und mir auszahlen lassen. Dann wäre ja der Gewinn steuerlich "0" Euro auch wenn ich die Jahreshaltefrist nicht einhalte. Würde die Verlängerte Haltedauer die ja dann ab heute gelten würden für die 2 BTC angerechnet? Sprich 1,86 BTC und davon müsste ich 0,14 BTC länger liegen lassen, weil dafür die Haltefrist neu beginnt. Wie ist das mit den Freibetrag, wird mir der Gewinn, in dem Fall vllt +-10 Euro bei den 600 Euro angerechnet? Vielen Dank, ich hoffe es kann mir jmd. helfen und ich habe mich verständlich ausgedrückt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 1. Februar 2018 Teilen Geschrieben 1. Februar 2018 (bearbeitet) Du solltest das nicht so wirr schreiben, dann kommst Du selber auf die Antwort. Du willst 0,14 BTC zum Kurs von 7.231 Euro/BTC veraeussern ... Du erhaeltst also 1012,34 Euro (=Veraeusserungswert). Diese 0,14 BTC hast Du zum Kurs von 500 Euro/BTC angeschafft .. Du hast also 70 Euro bezahlt (=Anschaffungskosten). Du hast bei der Anschaffung 0,1% Gebuehren bezahlt, also 0,70 Euro. Und Du hast bei der Veraeusserung 0,1% Gebuehren bezahlt, also 10,12 Euro Somit betraegt Dein steuerrelevanter Gewinn: 1012,34 - 70 - 0,70 - 10,12 = 932,22 Euro Nun stellt sich dei Frage nach dem Anschaffungszeitpunkt dieser verauesserten 0,14 BTC ... wenn das innerhalb von 12 Monaten war: Glueckwunsch, da zahlste Deinen persoenlichen Einkommensteuerzatz + Soli + Kirchensteuer drauf. Bearbeitet 1. Februar 2018 von Jokin 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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