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Steuerfragen: Anschaffungskosten beim Hardfork / Werbungskosten


yury

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe zwei Fragen zur Steuerberechnung.

Frage I.: Wie es scheint gibt es mindestens zwei Arten wie Hard-Forks getrackt werden können.

1. Für die Pre-Hard-Fork Transaktionen werden BCH Transaktionen angelegt, mit gleichem Datum versehen (da sie die selbe Historie besitzen) und mit Anschaffungskosten = 0€ verbucht (etwas fragwürdig, da man ja zumindest BTC besitzen musste, die üblicherweise mit Anschaffungskosten verbunden sind). Beispielreferenz: https://www.finanzgefluester.de/bitcoin-fork-und-das-steuerrecht/

2. Wieder werden für die Pre-Hard-Fork Transaktionen entsprechende BCH Transaktionen angelegt, jetzt wird aber das Wertverhältnis zum Zeitpunk des Splits betrachtet (e.g. 1:10 bei BTC:BCH). Die Anschaffungkosten werden entsprechend aufgeteilt, sodass die Summe beider Kosten die alte Anschaffungskosten für den urpsrünglichen BTC ergeben. Dieser "Aktiensplit"ansatz kann günstig sein, um den Gewinn zu mindern der durch Altcoinverkäufe entsteht, es ist aber nur eine Umgewichtung. Im Fall eines Hardforks ist das nachvollziehbar, aber was macht man bei dem zweiten Hardfork (e.g. BTG)? Beispielreferenz: https://bitcoinblog.de/2018/04/19/fuer-uns-ist-die-fork-ein-ertragsneutraler-vorgang-so-wie-ein-aktiensplit-oder-ein-steuerneutraler-spin-off/ oder https://cryptotax.io/de/soft-und-hard-forks-was-sind-die-wirtschaftlichen-und-steuerrechtlichen-auswirkungen/

Frage II: Hat jemand bereits Werbungskosten für private Crypto-Veräußerungsgeschäfte (erfolgreich) angesetzt (und könnte evlt. auch Beispiele liefern)?

Relevant könnten sein: Kosten für Cointracking account, Kosten Internernetzugang (Anteil?), Kosten für SMS-Empfang (Authentifizierung),...

Bearbeitet von yury
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vor 1 Stunde schrieb yury:

(etwas fragwürdig, da man ja zumindest BTC besitzen musste, die üblicherweise mit Anschaffungskosten verbunden sind

BTC-Anschaffungskosten haben mit BCH nix zu tun.

vor 1 Stunde schrieb yury:

Zeitpunk des Splits betrachtet (e.g. 1:10 bei BTC:BCH).

Klingt fürchterlich kompliziert und fehleranfällig.

Ich hab zum Forkzeitpunkt einen Trade mit diesem Datum, Kauf xx BCH, Verkauf 0 Euro - fertig.

Bei BTG dasselbe wie mit allen anderen ca. 5 BTC-Forkcoins: Wenn ich sie claime und in meinen Bestand aufnehme, kommt der Forkzeitpunkt rein und 0 Euro Anschaffungskosten.

vor 1 Stunde schrieb yury:

Frage II: Hat jemand bereits Werbungskosten für private Crypto-Veräußerungsgeschäfte (erfolgreich) angesetzt (und könnte evlt. auch Beispiele liefern)?

Relevant könnten sein: Kosten für Cointracking account, Kosten Internernetzugang (Anteil?), Kosten für SMS-Empfang (Authentifizierung),...

Aber logisch! 

Auch Serverkosten kommen da bei mir rein.

Sinnvolle und plausible Werte.

Bearbeitet von Jokin
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vor 56 Minuten schrieb Jokin:

BTC-Anschaffungskosten haben mit BCH nix zu tun.

Das ist eine Meinung, und die ist derzeit noch sehr umstritten, so wie ich das mitbekomme. Theoretisch kann man die Kostenanteile zwischen den beiden Coins (Ursprungscoin und Forkcoin) unterschiedlich aufteilen. Man kann ja schließlich auch argumentieren, dass man die BCH nur bekommt, weil man vorher BTC angeschafft hat.

Die "Aktiensplit-Variante" mit dem Wertverhältnis zum Forkzeitpunkt scheint dabei beliebt zu sein, aber wie ihr schon geschrieben habt, wird das spätestens beim zweiten Fork ziemlich kompliziert. Mein Steuerberater hat es auch so dargestellt, dass es derzeit mehrere Meinungen gibt und wir vermutlich erst in der näheren Zukunft genau wissen, was hier der "richtige" Weg ist. Bis dahin ist erstmal keine Variante direkt falsch, wenn man es transparent und plausibel erklärt. Das Ganze gilt natürlich dann auch entsprechend für den Anschaffungszeitpunkt.

Ich handhabe es selbst aber auch so wie Jokin: Anschaffungspreis des Forkcoins = 0€, Anschaffungszeitpunkt = Forkzeitpunkt.

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vor 2 Stunden schrieb jscr:

Man kann ja schließlich auch argumentieren, dass man die BCH nur bekommt, weil man vorher BTC angeschafft hat.

Aber die Anschaffungskosten entstanden Dir durch die Anschaffungvon BTC und dort sind die geltend zu machen.

Mit Aktiensplit hat das gar nix zu tun, denn nach einem Split hast du ein Vielfaches derselben Aktie und nicht unterschiedliche Aktien!

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vor 27 Minuten schrieb Jokin:

Aber die Anschaffungskosten entstanden Dir durch die Anschaffungvon BTC und dort sind die geltend zu machen.

So sehe ich das persönlich auch, ich wollte nur darauf hinweisen, dass es dazu derzeit mehrere Meinungen gibt und die Sachlage noch nicht 100%ig klar zu sein scheint ?

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Danke für die Antworten so weit. Den Anschaffungszeitpunkt auf den Forkzeitpunkt zu datieren ist ein guter Punkt. Problematisch könnte sein, dass die Daten der Transaktionen abweichen, wenn man sie nachweisen muss, was dann einer Erklärung bedarf. Andererseits ist das eine risikoarme Variante, weil man dann die Jahresfrist zum Anschaffungszeitpunkt starten lässt und sich nicht etwa auf die neu entstandenen, aber in der Vergangenheit liegenden BCH Transaktionen beruft, die durch den Fork in der Historie dann evtl. schon länger als ein Jahr zurückliegen (entsprechend verzichtet man natürlich auch auf diesen möglichen Vorteil).

Welche Arten und Analogien der Berechnung nun zulässig sind hängt momentan sicherlich vom einzelnen Finanzamt ab (soweit es da noch keine übergreifenden Richtlinien gibt), aber es ist natürlich interessant zu wissen, was bisher üblicherweise akzeptiert wird.

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vor einer Stunde schrieb yury:

Andererseits ist das eine risikoarme Variante, 

Korrekt - und aus dem Grund halte ich es für extrem riskant die Jahresfrist auf’s Spiel zu setzen - ich warte sogar bis zum folgenden Kalenderjahr um absolut eindeutig risikofrei zu sein.

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