ZineX Geschrieben 28. November 2018 Teilen Geschrieben 28. November 2018 Moinsen! Da es steuerlich sehr relevant ist (da teils nicht besteuerbar), brauch ich mal kurz Hilfe. Es gibt den Block Reward und die Transaktionsgebühr. Blockreward: Erhalte ich, wenn ich einen Block gefunden habe. (als Miner) Transaktionsgebühr: Erhalte ich, wenn ich eine Transaktion bestätigt habe. (als Miner) Soweit richtig? Denn jetzt kommt mein Dilemma: Ich hatte letztes Jahr ein Mining Rig, mit dem ich geminert hab. Natürlich probiert man verschiedene Settings,Miner(clients) etc. Ich habe also Altcoins gegen ETH geminert, ETN geschürft, bei einigen Coins gabs BTC als Belohnung. Nun fragt mich mein Steuerberater, ob ich meine "erminerten" Coins als Reward oder im Zuge der Transaktionsgebühr erhalten hab. (Weil ersteres nicht besteuerbar) Tja, nun frage ich mich, wie soll/kann ich das im Nachhinein herausfinden? Und vorallem frage ich mich, wie sollte man das (beidseitig) be/nachweisen? Jmd eine Idee? MfG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 28. November 2018 Teilen Geschrieben 28. November 2018 vor 9 Minuten schrieb ZineX: Soweit richtig? Ja vor 9 Minuten schrieb ZineX: als Reward oder im Zuge der Transaktionsgebühr erhalten hab. (Weil ersteres nicht besteuerbar) Warum sollte der Reward nicht besteuerbar sein? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
battlecore Geschrieben 29. November 2018 Teilen Geschrieben 29. November 2018 vor 14 Stunden schrieb ZineX: Moinsen! Da es steuerlich sehr relevant ist (da teils nicht besteuerbar), brauch ich mal kurz Hilfe. Es gibt den Block Reward und die Transaktionsgebühr. Blockreward: Erhalte ich, wenn ich einen Block gefunden habe. (als Miner) Transaktionsgebühr: Erhalte ich, wenn ich eine Transaktion bestätigt habe. (als Miner) Soweit richtig? Denn jetzt kommt mein Dilemma: Ich hatte letztes Jahr ein Mining Rig, mit dem ich geminert hab. Natürlich probiert man verschiedene Settings,Miner(clients) etc. Ich habe also Altcoins gegen ETH geminert, ETN geschürft, bei einigen Coins gabs BTC als Belohnung. Nun fragt mich mein Steuerberater, ob ich meine "erminerten" Coins als Reward oder im Zuge der Transaktionsgebühr erhalten hab. (Weil ersteres nicht besteuerbar) Tja, nun frage ich mich, wie soll/kann ich das im Nachhinein herausfinden? Und vorallem frage ich mich, wie sollte man das (beidseitig) be/nachweisen? Jmd eine Idee? MfG Du bekommst einen Reward als Belohnung für deinen Rechenaufwand. Dieser Reward sind die Coins die du bekommst. Was in der Rechenaufgabe enthalten ist weiß niemand, kann auch niemand wissen, ist ja verschlüsselt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ZineX Geschrieben 3. Dezember 2018 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2018 Am 28.11.2018 um 19:33 schrieb Jokin: Ja Warum sollte der Reward nicht besteuerbar sein? Hat etwas gedauert aber hier die Auffassung meines SB: Wichtig ist, dass es nur beim Mining im privaten Bereich/Privatvermögen Anwendung findet. Blockrewards sind nach Auffassung in der Fachliteratur und internen Dienstanweisungen einiger Finanzbehörden nicht steuerbar, da im Rahmen der Anschaffung kein Gegenpart zur Verfügung steht. Es fehlt an Leistungsbeziehung zu einer anderen Person. Daher wären Voraussetzungen nach §22 Nr 3 nicht erfüllt. Im Gegenzug sind bei Einnahmen durch Transaktionsgebühren eine Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs mit anderen Nutzern zu Stande gekommen. Stellt sich dennoch die Frage, wie ich im Nachhinein heraus bekommen soll, ob es Transaktionsgebühren oder Blockrewards waren, die ich erhalten habe. Vorallem da man permanent im Pool geminert hat. *grübel* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 3. Dezember 2018 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2018 vor 26 Minuten schrieb ZineX: Hat etwas gedauert aber hier die Auffassung meines SB: Wichtig ist, dass es nur beim Mining im privaten Bereich/Privatvermögen Anwendung findet. Blockrewards sind nach Auffassung in der Fachliteratur und internen Dienstanweisungen einiger Finanzbehörden nicht steuerbar, da im Rahmen der Anschaffung kein Gegenpart zur Verfügung steht. Es fehlt an Leistungsbeziehung zu einer anderen Person. Daher wären Voraussetzungen nach §22 Nr 3 nicht erfüllt. Puh, gaaanz dünnes Eis. => https://steuerberater-quermann.de/?c=Steuer-bei-Bitcoin-Mining-in-Cloud-und-Pool Da ich selber kein Mining betreibe, hab ich mich damit nicht näher beschäftigt. Generell würde ich jedoch behaupten: Wenn ich für mich selber Werte erschaffe, also Bilder male, Figürchen töpfere oder Bitcoins schürfe, dann ist das erstmal nicht einkommensteuerpflichtig. Sobald ich diese Bilder, Figürchen oder Bitcoins am Markt anbiete und Geld damit verdiene, dürfte das steuerrechtlich relevant werden. Daher ist es sicher nicht verkehrt die geminten Bitcoins auf keinen Fall zu verkaufen sondern erstmal in die eigene Sammlung aufzunehmen. ABER! ... auch bei Schenkungen kann es zu einer Steuerpflicht kommen obwohl man Wertgegenstände lediglich in seine Sammlung aufnimmt - man kann es also so oder andersherum auslegen und argumentieren. Aber auch hier gilt: Ich bin kein Steuerfachmann und lerne gern noch hinzu. 🙂 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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