jAmai Geschrieben 25. Januar 2019 Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 Hallo, ich bin gerade dabei, meine private Steuererklärung für das Jahr 2018 über die Plattform von Smartsteuer abzuwickeln. Das Steuerprogramm gibt mir unter Werbungskosten den Hinweis, " Tragen Sie Ihre Kosten zum steuerpflichtigen Handel mit Kryptowährungen ein. Das sind Kosten wie Fachbücher, Schreibwaren und technische Ausrüstung.". Mir war bis jetzt nicht bekannt, dass solche Dinge absatzfähig sind. Hat jemand von euch bereits Erfahrungen z.B.: mit dem Absetzen einer Hardwarewallet oder eines Computers für den handeln mit Kryptos aus dem Steuerjahr 2017 ? Grüße 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jAmai Geschrieben 25. Januar 2019 Autor Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 Zitat Und ich nehme mal an, dass die Kosten für solche Materialien nur mit dem Gewinn aus Veräußerungen verrechnet werden können und man sie nicht separat anrechnen lassen kann ? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 25. Januar 2019 Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 Ach komm schon ... ... Google kennste? Suchbegriffe: "Definition Werbungskosten" und "Fachbuch Werbungskosten" und zack, da haste alles was Du brauchst. Eine Hardwarewallet ist ein Arbeitsmittel und kommt ebenso in die Werbungskosten wie die Kosten für den Internetzugang und der Computer, den man sich angeschafft hat (Achtung, AfA beachten!) Ob das dann auch alles anerkannt wird, steht auf einen anderen Blatt, das kann von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich sein - aber das ist zweitrangig, denn was nicht von vorn herein mit drin ist, kann später nicht mehr geltend gemacht werden. Ich hab alles mit angegeben was ich zum Kryptohandel gebraucht habe - da ist auch mein neues Macbook Pro mit drin. Rausnehmen kann man das dann immernoch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ap7fxm Geschrieben 25. Januar 2019 Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 "Steuererklärung für das Jahr 2018" "mit dem Absetzen einer Hardwarewallet oder eines Computers für den handeln mit Kryptos aus dem Steuerjahr 2017" Wenn 2017 nichts angegeben wurde, dann wird das schon lustiger. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 25. Januar 2019 Teilen Geschrieben 25. Januar 2019 Huch, stimmt - also Ausgaben aus dem Vorjahr kann man nicht mehr geltend machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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