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Steuern 2017


bassdude

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So, hab mich durch Crypto nicht an die Steuern 2017 ran getraut. Nehmen wir das beispiel ich hab 10 BTC in 2013 gekauft und 2 in 2017 verkauft. 

 

Reicht es wenn ich ein Screenshot vom Kauf von 2BTC in 2013 (und nicht von den ganzen 10BTC) + Screenshot von Veräußerung von 2BTC 4 Jahre später zeige? Ich will nicht mehr zeigen als notwendig.

Zusätzlich, in welchem Formular gebe ich das dann an?

Bearbeitet von bassdude
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wenn ich ohne jeglichen Zweifel in 2013 gekauft und in 2017 verkauft hätte, dann wäre das für mich steuerfrei. Ich würde da gar nix angeben.

Hinweis: die Steuerfreiheit darf nur das Finanzamt feststellen. D.h. man muss eigentlich alles angeben, auch wenn man weiß, dass es steuerfrei ist. Eigentlich. ;):lol:

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vor 18 Minuten schrieb bassdude:

Zusätzlich, in welchem Formular gebe ich das dann an?

Kannste in die Anlage SO eintragen. Sobald der Beamte sieht, dass die Anschaffung mehr als 12 Monate her ist, überspringt er den Teil.

Kannste Dir also auch gleich schenken.

vor 3 Minuten schrieb Drayton:

Hinweis: die Steuerfreiheit darf nur das Finanzamt feststellen. 

Ja, für Zweifelsfälle.

Aber hier ist es doch absolut eindeutig.

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Danke für die Antworten - Mir ist bewusst, dass es steuerfrei ist, aber bisher hatte ich immer gehört nur das Finanzamt darf das feststellen. Was passiert thereotisch wenn man es nicht angibt und es rauskommt?

Zur Anlage SO - dann einfach beim Abschnitt Private Veräßerungsgeschäfte?

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vor einer Stunde schrieb bassdude:

Mir ist bewusst, dass es steuerfrei ist, aber bisher hatte ich immer gehört nur das Finanzamt darf das feststellen.

Das ist auch so. 

 

vor einer Stunde schrieb bassdude:

Was passiert thereotisch wenn man es nicht angibt und es rauskommt?

Galgen ;)

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vor 5 Stunden schrieb bassdude:

Zur Anlage SO - dann einfach beim Abschnitt Private Veräßerungsgeschäfte?

Exakt.

vor 5 Stunden schrieb bassdude:

Was passiert thereotisch wenn man es nicht angibt und es rauskommt?

Dann wird jemand feststellen (z.B. die Steuerfahndung), dass die Anschaffung bereits länger als ein Jahr zurück liegt und nicht steuerrelevant ist.

Eigentlich nix anderes als wenn Du privat einen Oldtimer verkaufst und mehr Geld bekommst als Du bezahlt hast. Den gibt auch niemand in der Steuererklärung an.

vor 3 Stunden schrieb Drayton:

Das ist auch so. 

Wo steht das?

Ganz im Gegenteil - wenn man in seiner Einkommensteuererklärung alle Erträge ungeachtet der 12 Monate als Gewinn ausweist, dann übernimmt das FA einfach die Angaben ohne jeden Trade selber zu prüfen ob nun die 12 Monate dazwischen liegen.

Da sollte man wirklich sehr stark aufpassen und nur das steuerpflichtige Einkommen angeben.

Sollten Zweifel seitens des FA bestehen, wird nachgefragt oder der Steuerbescheid ausgestellt und die Sache im Anschluss an die Steuerfahndung übergeben.

(ich hab oft genug und lang genug 2017 mit FA und Steuerfahndung telefoniert)

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vor 5 Stunden schrieb Jokin:

Wo steht das?

Coin-"Handel" ist ein privates Veräußerungsgeschäft. Unterliegt also dem Einkommensteuergesetz. Die Einkommensteuererklärung ist keine Steueranmeldung. D.h. die Steuer wird nicht vom Steuerpflichtigen, sondern vom Finanzamt ermittelt. 

Vergleiche auch: 

§ 155
Steuerfestsetzung

(1) Die Steuern werden, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Finanzbehörde durch Steuerbescheid festgesetzt. Steuerbescheid ist der nach § 122 Abs. 1 bekannt gegebene Verwaltungsakt. Dies gilt auch für die volle oder teilweise Freistellung von einer Steuer und für die Ablehnung eines Antrags auf Steuerfestsetzung.

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Ja, richtig.

Die Steuern werden vom Finanzamt errechnet.

Das hat aber nichts damit zu tun was man in die Steuererklärung reinschreibt oder nicht.

Das steht hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Und dort steht, dass Einkünfte aus " Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. " in die Steuererklärung gehören.
Liegt die Anschaffung mehr als ein Jahr zurück kommt das da nicht rein.

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vor 43 Minuten schrieb Jokin:

Ja, richtig.

Die Steuern werden vom Finanzamt errechnet.

Das hat aber nichts damit zu tun was man in die Steuererklärung reinschreibt oder nicht.

Das steht hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Und dort steht, dass Einkünfte aus " Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. " in die Steuererklärung gehören.
Liegt die Anschaffung mehr als ein Jahr zurück kommt das da nicht rein.

Sehe ich nicht so: der Grundsatz, dass das FA die Steuer ermittelt bleibt aus meiner Sicht bestehen. Er hat ja "Einnahmen" aus privatem Veräußerungsgeschäft. Aber, wie ich auch oben geschrieben hab, ich würde nichts angeben. Insofern gehen wir zwar von unterschiedlichen Grundlagen aus, das Ergebnis ist aber gleich. ;)

Bearbeitet von Drayton
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