Btchodler Geschrieben 13. Juni 2020 Teilen Geschrieben 13. Juni 2020 Hallo, ich habe gerade nachgeschaut bei Huobi ob ich noch irgendwo den BTC Kauf einsehen kann. Leider finde ich in der History nur noch den Withdrawal an mein Hardware Wallet. Reicht das dem Finanzamt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 13. Juni 2020 Teilen Geschrieben 13. Juni 2020 Lass die BTC 12 Monate lang auf dieser Adresse, dann interessiert das Finanzamt dafür nicht mehr. Verkaufst Du die BTC vorher, musst Du den Anschaffungspreis kennen. 1 3 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura360 Geschrieben 15. Juni 2020 Teilen Geschrieben 15. Juni 2020 Am 13.6.2020 um 22:02 schrieb Jokin: Lass die BTC 12 Monate lang auf dieser Adresse, dann interessiert das Finanzamt dafür nicht mehr. Verkaufst Du die BTC vorher, musst Du den Anschaffungspreis kennen. Konntest Du bereits eine Info erhalten ob der Nachweiss per Blockchain mittlerweile bei den Finanzämtern anerkannt wird? Bist da immer so gut informiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 15. Juni 2020 Teilen Geschrieben 15. Juni 2020 vor 7 Minuten schrieb Acura360: Konntest Du bereits eine Info erhalten ob der Nachweiss per Blockchain mittlerweile bei den Finanzämtern anerkannt wird? Bist da immer so gut informiert. Ich hatte bisher nicht die Notwendigkeit. Aber was sollte dagegen sprechen? Die Blockchain ist nicht manipulierbar. Dem Finanzamt würde auch eine unterschriebene Erklärung reichen um Sachverhalte zu bestätigen, also warum nicht das was in der Blockchain steht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura360 Geschrieben 15. Juni 2020 Teilen Geschrieben 15. Juni 2020 Weil dann das FA argumentieren könnte das es einen nachweiss der geldlichen Mittel sehen möchte sowie den Kaufpreis von damals - Argumentation ist dazu das hier das Geld ja aus dubiosen Geschäften, Waffenhandel etc. kommen könnte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 15. Juni 2020 Teilen Geschrieben 15. Juni 2020 vor 1 Minute schrieb Acura360: Weil dann das FA argumentieren könnte das es einen nachweiss der geldlichen Mittel sehen möchte sowie den Kaufpreis von damals - Argumentation ist dazu das hier das Geld ja aus dubiosen Geschäften, Waffenhandel etc. kommen könnte. Dann gibst Du eine schriftliche Erklärung ab. Fertig. Solange das Finanzamt (eher die Steuerfahndung) seine Zweifel nicht bekräftigen kann, ist das erledigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acura360 Geschrieben 15. Juni 2020 Teilen Geschrieben 15. Juni 2020 (bearbeitet) Meinste dass das so einfach geht? Ich meine, ich wäre Freund davon wenns so akzeptiert werden würde - kann es mir jedoch nicht so einfach vorstellen, da zumeist die FA Bearbeiter bisher noch keinen durchblick haben bei Blockchain und TXID überprüfen wenn ich denen was aushändige. Bearbeitet 15. Juni 2020 von Acura360 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 16. Juni 2020 Teilen Geschrieben 16. Juni 2020 vor 4 Stunden schrieb Acura360: Meinste dass das so einfach geht? Ja, was ist denn eine Einkommensteuererklärung sonst?!? Du erklärst Dein Einkommen indem Du ein paar Zettel ausfüllst und das unterschreibst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wacken88 Geschrieben 23. Juni 2020 Teilen Geschrieben 23. Juni 2020 Mit der Blockchain alleine kannst du aber nicht belegen, dass du nicht im Vorfeld bereits gehandelt hast (möglicherweise steuerpflichtig?!) und sie anschließend einfach nur hast liegen lassen. Oder sehe ich das falsch? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
naja Geschrieben 7. Juli 2020 Teilen Geschrieben 7. Juli 2020 Am 15.6.2020 um 21:51 schrieb Jokin: Dann gibst Du eine schriftliche Erklärung ab. Fertig. Solange das Finanzamt (eher die Steuerfahndung) seine Zweifel nicht bekräftigen kann, ist das erledigt. Hast du bereits Erfahrungen damit? Ich kann dem FA kein Kaufdatum etc geben sondern nur die Tatsache, daass sie seit mehr als 1 Jahr auf meinem Ledger liegen. Meinst du das reicht? Die Coins kommen von verscheiedenen kleineren Wallets von mir und hab sie dann auf dem Ledger gesammelt. Reicht das als Erklärung dann? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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