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Alter?


Gareneol

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vor 7 Minuten schrieb battlecore:

Nein.

Wieso nicht?

Er kann doch auf seinem Smartphone eine Bitcoin-Wallet einrichten und auf dem Schulhof von jemand anders Bitcoin erhalten und demjenigen dann sein Taschengeld geben.

Warum sollte das verboten sein?

(Anmeldung an Exchanges erst wenn er voll geschäftsfähig ist, das ist klar)

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vor 4 Stunden schrieb bjew:

Eingeschränkt geschäftsfähig ist er ja ab 14, die Börsen werden ihn erst mit Volljährigkeit zulassen.

 

Das ist das Problem an der Sache. Alles was er bis dahin (18) macht, egal ob Gewinn oder Verlust kann von beiden Seiten zurückgefordert werden. 🧐. Ausnahme ist der "Taschengeldparagraph". OB der für Crypto gilt wage ich zu bezweifeln. 🤔

Gruß Pauli

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