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Steuererklärung - Ja oder Nein?


Kaai

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Hey Guys, 

Habe eine Verständnisfrage zum Thema Steuererklärung etc. Hoffe ihr könnt mir da einen Tipp geben : D 

Habe gelesen, dass Kryptowährungen steuerfrei sind, sobald man diese mindestens 1 Jahr hält. Als steuerlich relevanter Prozess zählt hierbei der Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres. Jedoch ist dieser Prozess doch nur relevant für die Steuer, sobald Gewinne aus diesen (privaten Veräußerungsgeschäften) über der 600 Euro Freigrenze in einem Kalenderjahr liegen oder? Alles was unterhalb dieser 600 Euro Freigrenze liegt muss demnach nicht in der Anlage SO angegeben werden oder liege ich da falsch? Es handelt sich hierbei ja um eine Freigrenze, dessen Überschreitung erst eine Steuerlast auslösen würde. Heißt doch eigentlich, das eine Steuererklärung erst abgegeben werden muss, sobald die Freigrenze von 600 Euro überschritten wird oder? Würde es dann erstmal reichen, eine lückenlose Dokumentation vorzuhalten, sodass diese bei eventuellen Rückfragen vom FA ausgehändigt werden kann (z.B. wenn man in einigen Jahren mal viel Geld aufs FIAT Konto überweißt und dann eine Meldung an das zuständige FA geht aufgrund irgendwelcher Geldwäsche Richtlinien als Beispiel) ? Oder muss eine Steuererklärung abgegeben werden, da die Haltefrist von einem Jahr nicht eingehalten wurde, damit das FA überprüfen kann ob eine Steuerlast vorliegt, was ja nicht der Fall ist, weil man ja unter der 600 Euro Freigrenze liegt und somit doch nichts angeben muss oder etwa doch, da man ja eigentlich einen steuerrelevanten Vorgang durch die Veräußerung innerhalb eines Jahres in Gang gebracht hat?! Bin etwas verunsichert deswegen. 

Falls das jetzt zu umständlich geschrieben war:

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn der insgesamt erzielte Gewinn von Krypto Trades unter 600 Euro im Kalenderjahr ist? 

Habe im Vorfeld das Forum und diverse Seiten im Internet durchforstet, jedoch wurde diese Frage für mich nicht eindeutig geklärt. Manche sagen so andere sagen so. Eine Steuererklärung habe ich noch nie in meinem Leben abgegeben. Oder habe ich mich bis dato falsch gegenüber dem FA verhalten, da ich nix abgegeben habe?? War jedoch die ganzen Kalenderjahre unterhalb der 600 Euro Freigrenze. 

Das sind leider bei mir leider noch Geschichten aus dem Jahr 2017 und 2018....... welche ich jetzt aufarbeiten will, um keine Probleme zu bekommen und um gegebenenfalls noch gegensteuern zu können, damit es mal keine werden.  Merke gerade das nur HODELN das einzig wahre ist : D !!!

 

LG und Danke 

 

 

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In der Ausfüllhilfe von der Anlage SO steht folgendes: 

Zitat
Private Veräußerungsgeschäfte

Zeilen 31 bis 52

Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2020 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 Euro betragen haben.

https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2020#c9712

 

 

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Alles richtig. Du musst nichts erklären.

Ich würde das trotzdem machen. Dann sieht das FA daß du so etwas machst und ehrlich bist.

Stell dir vor du brauchst in 2 oder 3 Jahren mal einen Verlustvortrag.

Dann kommen aber ordentlich Fragen wo die Coins herkommen und du musst alles rückwirkend dokumentieren.

 

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Hey Danke Leute,

da bin ich beruhigt : D 

@Crusader  Ich Hodel ab diesem Jahr nur noch BTC, ging mir nur darum, keine Schwierigkeiten bezüglich der Vergangenheit zu bekommen. Hätte ja sein können, das ich mich völlig daneben verhalte bei dieser Sache mit dem gar nichts angeben etc..... (ergo werde ich keinen Verlustvortrag brauchen). 

 

Kann mir jemand vllt noch dabei helfen, wie ich Transaktionen von MEW von 2018 nachweisen kann? Habe dazu leider nur noch die Adresse mehr jedoch nicht. Hatte damals erst etwas ETH als Gas von Bitpanda dorthin verschoben und dann einige Trons von Binance auf diese Adresse. Jedoch nach kurzer Zeit die Trons wieder nach Binance zurückgeschoben und dann ab 2018 dort liegen lassen. Brauche jedoch die Transaktionen auch für Cointracker, damit alles stimmig ist. MEW hab ich danach gelöscht, weil mir das zu unsicher war. Vllt hat jemand noch einen Tipp. Falls jemand die Adresse braucht bitte eben sagen, dann such ich die raus, wenn mir das was zur Lösung beitragen sollte. 

 

LG und Danke

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vor 18 Minuten schrieb bjew:

Könnte durchaus sein, dass das FA der Ansicht ist, dass durch die Crypto-Geschäfte eine Erklärungspflicht eingetreten ist - weiss der Teufel .... - SO kannste dann abgeben oder auch nicht.

Das wäre mir jetzt neu und die Leute wollen sich doch keine unnötige Arbeit machen.

Aber wenn sie aus Zufall merken daß jemand 50k Gewinn nach 365 Tagen realisiert hat dann wird das schon düster.  :)

Ich habe mich da auch schon immer gefragt wie das rechtlich in einem Schaltjahr aussieht und keine Antwort gefunden. Hat das Jahr nun 365,25 Tage oder muß man 367 Tage warten?

Bearbeitet von Crusader
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@bjew 

Zitat

Zu Erklärungspflicht/Abgabepflicht. Das FA erkennt das ja nicht von sich aus (ausser möglicherweise bei Immobilien), sondern wälzt das auf den Steuerpflichtigen ab und sagt dann, obbeine Abgabepflicht besteht.

Wie meinst du das? Abgabepflicht besteht doch nur wenn ich den Tatbestand einer Abgabe erfülle und dabei ist es ja klar das ich mich darum selber kümmern muss, dass das alles Ordnungsgemäß dokumentiert und vorgehalten wird. 

 

vllt nochmal jemand kurz hierzu:

Zitat

Kann mir jemand vllt noch dabei helfen, wie ich Transaktionen von MEW von 2018 nachweisen kann? Habe dazu leider nur noch die Adresse mehr jedoch nicht. Hatte damals erst etwas ETH als Gas von Bitpanda dorthin verschoben und dann einige Trons von Binance auf diese Adresse von MEW. Jedoch nach kurzer Zeit die Trons wieder nach Binance zurückgeschoben und dann ab 2018 dort liegen lassen. Brauche jedoch die Transaktionen auch für Cointracker, damit alles stimmig ist. MEW hab ich danach gelöscht, weil mir das zu unsicher war. Vllt hat jemand noch einen Tipp. Falls jemand die Adresse braucht bitte eben sagen, dann such ich die raus, wenn mir das was zur Lösung beitragen sollte. 

 

Kann mir jemand Rat geben wie ich dabei am Besten vorgehen sollte ?

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vor 39 Minuten schrieb bjew:

ich würde vom Kalenderjahr ausgehen, im Schaltjahr also von 366 Tagen. Bitpanda (Österreich) siehtves auch so, bei Immobilien wird offensichtlich auch so verfahren.

Das ist sicherlich alles nicht so wirklich sicher.

Also besser einen Tag länger warten.

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Okay, sry für meine dumme Frage mit MEW, hab das nun selber herausgefunden : D 

Gott hat mir mein Hirn ja zum Glück nicht umsonst gegeben : D 

@bjew und @Crusader

Danke für eure Konstruktiven Meinungen. Ich weiß dafür könnt ihr euch nichts kaufen, aber war dennoch gut zu hören.

 

LG

 

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  • 2 Wochen später...

Also kurz zusammengefasst: 

1. Unter 600€ Gewinn aus sämtlichen Tätigkeiten, (also Trading, Lending, Futures, Staking) muss keine Steuererklärung abgegeben werden (wenn man auch noch nie eine abgegeben hat). 

 

2. Trotz dessen wird eine Dokumentation empfohlen, auch das Erstellen einer Steuererklärung aus dieser Dokumentation ist empfehlenswert sowie ggf. auch die Einreichung dieser an das FA, obwohl nicht notwendig, sondern eher als Absichrung für sich selbst, wenn evtl. mal in Zukunft größere Gewinne erzielt werden sollten.

 

Habe ich die Infos korrekt zusammengefasst oder etwas falsch verstanden? Würde mich um eine Bestätigung (ich denke im Sinne vieler Studenten, Schüler etc.) freuen! :)

Bearbeitet von Dakalanomo
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