qwert Posted August 2, 2021 Share Posted August 2, 2021 Der Betrieb von Masternodes war bisher nicht gewerblich. Auch sehe ich in dem BMF Entwurf keine Angabe, dass dies gewerblich sein soll. Nur Mining wird als gewerblich eingestuft. Gibt es hier jemanden der einen Node betreibt. Falls ja, gab es hier bisher irgendwelche Probleme das gegenüber dem Finanzamt als privat einzustufen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
battlecore Posted August 3, 2021 Share Posted August 3, 2021 (edited) Gewerblich....? Wär mal interessant zu wissen was für ein Gewerbe man da anmelden soll... Maurer? Der legt ja auch Blöcke aufeinander. Edited August 3, 2021 by battlecore Link to comment Share on other sites More sharing options...
qwert Posted August 3, 2021 Author Share Posted August 3, 2021 vor 10 Minuten schrieb battlecore: Gewerblich.... Wär mal interessant zu wissen was für ein Gewerbe man da anmelden soll... Maurer? Der legt ja auch Blöcke aufeinander. Mit welcher Begründung soll das gewerblich sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
skunk Posted August 3, 2021 Share Posted August 3, 2021 vor 8 Minuten schrieb battlecore: Wär mal interessant zu wissen was für ein Gewerbe man da anmelden soll... IT Dienstleister dürfte passen. Gewerblich ist es bei mir aber auch weiterhin nicht. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Gewinn. Ich betreibe den Spaß weiterhin eher um die Netzwerke zu unterstützen und um mich weiter zu bilden. Der Reward ist eher eine Aufwandsentschädigung um zumindest die Hardware Kosten rein zu bekommen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
qwert Posted August 3, 2021 Author Share Posted August 3, 2021 vor 14 Minuten schrieb skunk: IT Dienstleister dürfte passen. Gewerblich ist es bei mir aber auch weiterhin nicht. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Gewinn. Ich betreibe den Spaß weiterhin eher um die Netzwerke zu unterstützen und um mich weiter zu bilden. Der Reward ist eher eine Aufwandsentschädigung um zumindest die Hardware Kosten rein zu bekommen. Der Aufwand geht nach dem initial Setup gegen 0. Die Rewards sind bei mir nach einem Kurssprung doch recht relativ hoch. Ich gehe mal weiterhin von nicht gewerblich aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
skunk Posted August 3, 2021 Share Posted August 3, 2021 vor 11 Minuten schrieb qwert: Der Aufwand geht nach dem initial Setup gegen 0. Die Rewards sind bei mir nach einem Kurssprung doch recht relativ hoch. Ich gehe mal weiterhin von nicht gewerblich aus. Das Finanzamt wird von Gewerblich ausgehen. Wie möchtest du das Finanzamt von deinem Standpunkt überzeugen? Hoher Reward mut 0 Aufwand sind Argumente, die das Finanzamt dabei überaus gerne hören wird weil das deren Standpunkt stärkt. Versuch es gern nochmal. Vielleicht dieses mal mit einer Formulierung, die gegen Gewerblichkeit spricht und nicht dafür. Link to comment Share on other sites More sharing options...
qwert Posted August 3, 2021 Author Share Posted August 3, 2021 vor 2 Minuten schrieb skunk: Das Finanzamt wird von Gewerblich ausgehen. Wie möchtest du das Finanzamt von deinem Standpunkt überzeugen? Hoher Reward mut 0 Aufwand sind Argumente, die das Finanzamt dabei überaus gerne hören wird weil das deren Standpunkt stärkt. Versuch es gern nochmal. Vielleicht dieses mal mit einer Formulierung, die gegen Gewerblichkeit spricht und nicht dafür. Ich habe keinen Grund für oder gegen Gewerblichkeit genannt. Ich frage nur ob jemand Erfahrungen mit dem Finanzamt bzgl. Masternodes hat. Das meiste was ich im Netz finde spricht gegen Gewerblichkeit, bspw. https://cryptotax.io/masternodes-und-steuern/. Zitat: Zitat Zusammenfassend kann eine Gewerblichkeit somit aufgrund fehlender Selbständigkeit und Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung – falls das Gesamtbild der Verhältnisse nicht dagegenspricht – abgelehnt werden. Der Betrieb einer Masternode überschreitet regelmäßig nicht die private Vermögensverwaltung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
battlecore Posted August 3, 2021 Share Posted August 3, 2021 vor 59 Minuten schrieb qwert: Mit welcher Begründung soll das gewerblich sein? Ich hab mal das Fragezeichen oben ergänzt. War nicht als Standpunkt gemeint das es gewerblich ist. Fakt ist das man kein Gewerbe bekommt wenn man nichtmal soviel Gewinn wie ein Kleinunternehmer / ehemals Ich-AG erwirtschaftet. Das ist Liebhaberei. Da kann das Finanzamt zetern und wettern. Wenns so ist dann isses so. Aber da unter bestimmten Grenzen, 24000 Euro beim Mining?, weder Gewerbesteuer noch Umsatzsteuer fällig ist bleibt das ohnehin folgenlos. Und weil bei geminten Coins keine Anschaffung vorliegt gibts auch keine Steuer beim Verkauf. Das muss erstmal alles definiert werden. Einfach nen Text raushauen können die je gern machen. Juckt nur keinen da es so gar nicht umsetzbar ist. Für Liebhaberei hat noch keiner ein Gewerbe erfunden. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
skunk Posted August 3, 2021 Share Posted August 3, 2021 vor 17 Minuten schrieb qwert: Ich habe keinen Grund für oder gegen Gewerblichkeit genannt. Ich frage nur ob jemand Erfahrungen mit dem Finanzamt bzgl. Masternodes hat. Das meiste was ich im Netz finde spricht gegen Gewerblichkeit, bspw. https://cryptotax.io/masternodes-und-steuern/. Zitat: Ab 25.000€ Gewinn wird es für das Finanzamt interessant. Ab da macht es einen Unterschied ob sie dich als Gewerbe einstufen oder nicht. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
qwert Posted August 3, 2021 Author Share Posted August 3, 2021 (edited) vor 7 Minuten schrieb skunk: Ab 25.000€ Gewinn wird es für das Finanzamt interessant. Ab da macht es einen Unterschied ob sie dich als Gewerbe einstufen oder nicht. Wie können Sie das "nur" vom Betrag abhängig machen, wenn die Punkte für eine Gewerbe nicht erfüllt sind. Jetzt das ganze Zitat von Cryptotax (ich nehme mal an, sie haben die Aussagen von Anwälten/Steuerberatern bestätigen lassen und hauen solche Aussagen nicht einfach so raus ). Zitat Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb fordern gemäß § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vier positive Tatbestandsmerkmale: Gewinnerzielungsabsicht Nachhaltige Betätigung Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Selbständigkeit Außerdem kann mit Hilfe drei weiterer negativer Abgrenzungsmerkmale die Tätigkeit von den Einkünften aus Gewerbebetrieb abgegrenzt werden: Abgrenzung gegenüber der privaten Vermögensverwaltung Abgrenzung gegenüber der selbstständigen Arbeit i.S.d. § 18 EStG Abgrenzung gegenüber Land- und Forstwirtschaft i.S.d. § 13 EStG Zusammenfassend kann eine Gewerblichkeit somit aufgrund fehlender Selbständigkeit und Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung – falls das Gesamtbild der Verhältnisse nicht dagegenspricht – abgelehnt werden. Ich lese in den Kommentaren heraus, dass man in diesem Fall die Steuererklärung lieber von einem Berater machen lassen sollte. Scheinbar gibt es in Deutschland niemanden der Masternodes betreibt und Erfahrungen mit dem FA gemacht hat :). Edited August 3, 2021 by qwert Link to comment Share on other sites More sharing options...
battlecore Posted August 3, 2021 Share Posted August 3, 2021 Das Problem ist das nach dem neuen Gesetzentwurf das minen generall gewerblich sein soll. Totaler Schwachsinn weil das schlicht nicht möglich ist. Oder ist der Gesetzentwurf schon durch? Irgendwas wsr diese Woche mit nem neuen Gesetz, weiss nicht ob das da auch schon drin ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
battlecore Posted August 3, 2021 Share Posted August 3, 2021 vor 2 Minuten schrieb qwert: Scheinbar gibt es in Deutschland niemanden der Masternodes betreibt und Erfahrungen mit dem FA gemacht hat :). Die FA haben selbst keine Erfahrung damit. Und das BMF schon garnicht. Mal abwarten ob es Klagen gibt. Dann wirds klarer. Obwohl...bei Staking warten wir auch schon zig Jahre. Link to comment Share on other sites More sharing options...
skunk Posted August 3, 2021 Share Posted August 3, 2021 vor 6 Minuten schrieb qwert: Wie können Sie das "nur" vom Betrag abhängig machen, wenn die Punkte für eine Gewerbe nicht erfüllt sind. Da hast du mich falsch verstanden. Sie können auch bei einem kleineren Betrag ein Gewerbe daraus machen. Unter 25.000 € dürfte aber meines Wissens keine Gewerbesteuer anfallen womit es für dich zum Nullsummenspiel wird. Ob mit oder ohne Gewerbe du zahlst in beiden Fälle die gleiche Steuer. Mit Gewerbe wäre vielleicht der Papierkrieg ein wenig aufwändiger aber das sollte sich noch in Grenzen halten. Wenn du dagegen über 25.000 € landest kommt irgendwann der Moment wo es kein Nullsummenspiel mehr ist und du mit Gewerbe mehr steuern zahlen musst. Ab da wird es für das Finanzamt interessant und ich würde ihnen etwas mehr Hartnäckigkeit zutrauen wenn es darum geht das zum Gewerbe zu deklarieren. Da wird es dann für dich etwas schwierig auf Liebhaberei zu plädieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
qwert Posted August 3, 2021 Author Share Posted August 3, 2021 vor 8 Minuten schrieb bjew: für "gewerblich" gibt es keine Definition bezgl. Tätigkeit. Hier wird mit den 7 defierten Einkunftsarten abgeglichen. Dabei stellt sich letztendlich die Frage, ob relevante Einkünfte generiert werden (können). Als Ing. besteht , je nach Beschreibung, durchaus die Chance, es mit seinem Ingenieurbüro zu verquicken, bei anderen weniger. Wenn du Wert auf Gewerblichkeit legst (z.b. durch Gewerbeanmeldung), machen die möglicherweise ein paar Jahre mit, sollten sie dann mal feststellen, da kömmt nix rum, nachen sie Hobby draus - und das kann teuer werden, denn sie werden die Vergangenheit aufwickeln. Ich würde versuchen, das erst mal ohne Gewerbe anzugehen und abwarten, was das FA dazu meint. Übrigens, da denken nur wenige dran, Gewerbe strahlt auch auf das Privatleben aus, angefangen von der erweitertn Steuererklärung, Babk und nicht zuletzt auf Haftungsfragen, Gewährleistung , wenn du deine Schrottkarre verscherbelst, .... Gewerbe wäre alleine aus den Steuerabgaben eine Katastrophe. Der Betrieb von Masternodes würde sich dann denke ich nicht mehr lohnen. Klar, ich werde es versuchen ohne Gewerbe anzugehen. Die Frage ist, soll man die Steuererklärung gleich von einem Berater machen lassen oder eher selbst. Ich denke, mit einem Berater hätte man mehr Chancen, dass es ohne Gewerbe durchgeht. Ich bräuchte ihn eigentlich nur für eine Begründung/Begleitschreiben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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