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Steuern und Nachweise


berden

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Hallo Zusammen, ich habe eine Frage, für die ich noch keine klare Antwort gefunden habe.

Angenommen ich kaufe auf einer Börse (zB Coinbase) für 100 Euro Bitcoin und verkaufe das nach 15 Monaten für 200 Euro wieder, dann fallen keine Steuern an. Als Nachweis habe ich die Überweisung (KK) an Coinbase und auch den Verkauf kann ich mit Datum nachweisen. Soweit kein Problem. Wenn ich aber meinen Coin aus Sicherheitsgründen auf ein Cold Wallet transferiere und ein Jahr später von dort wieder an Coinbase zum Verkaufen, dann kann ich das ja nicht im Nachhinein dem Finanzamt nachweisen. Die Transaktionen auf den Blockchain werden die ja nicht akzeptieren. Wie regelt ihr das?

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vor 17 Stunden schrieb Amsi:

Willkommen! :)

Natürlich kannst du das damit dann nachweisen - was gibt es fälschungssicheres, als eine Blockchain?

Danke für die schnelle Antwort. Aber ist es wirklich so einfach? Ich denke nicht. Den Eigentumsnachweis einer öffentlichen Adresse habe ich, solange ich mich auf einer Börse befinde, bei der ich verifiziert bin. Max Mustermann kauft einen Bitcoin auf die öffentliche Adresse xyz. Soweit OK und nachvollziehbar. Auch beim Verkauf (FIAT) ist das nachweisbar. 

Wem aber eine andere, anonyme öffentliche Adresse gehört ist nicht nachweisbar. Folgendes Szenario:

Ich überweise meinem Vermieter 1 Bitcoin als Kaution (Luxuswohnung 😉). Damit habe ich den Coin weitergegeben. Nach drei Jahren bekomme ich die Kaution wieder auf meine Wallet zurück. Dann fängt die 1-Jahres Frist wieder zu laufen an. Keiner weiß (normalerweise) wem öffentliche Adressen gehören, gerade bei Cold Wallets.

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Ja aber du hast doch die Adresse aus der Auszahlung.
In der Blockchain ist ja alles transparent und für jeden einsehbar.

Im worst case (ist wohl noch nie passiert, aber keine Ahnung) könnte das Finanzamt verlangen, dass du einen Beweis erbringst, dass dir Adresse XYZ gehört und das ist dank Blockchain ja auch überhaupt kein Problem.

vor 19 Minuten schrieb berden:

Wem aber eine andere, anonyme öffentliche Adresse gehört ist nicht nachweisbar.

Nicht einfach so, aber man kann eine Nachricht signieren.
Wenn du mir also sagst, du hast eine Adresse XYZ (die kenne ich bereits) und da liegen 10000 BTC drauf, dann sage ich "glaub ich dir erst, wenn du mir die Nachricht mit "COINFORUM" signierst."
Gehört die Wallet wirklich dir, dann kannst du das machen, ansonsten ist es nicht möglich.

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vor 3 Stunden schrieb berden:

Ich überweise meinem Vermieter 1 Bitcoin als Kaution (Luxuswohnung 😉). Damit habe ich den Coin weitergegeben. Nach drei Jahren bekomme ich die Kaution wieder auf meine Wallet zurück. Dann fängt die 1-Jahres Frist wieder zu laufen an. Keiner weiß (normalerweise) wem öffentliche Adressen gehören, gerade bei Cold Wallets.

Dann zeigst du dem Finanzamt das passende Schriftstück aus dem die Kaution hervorgeht. Ich habe hier bei mir teilweise Emails von meinem Arbeitgeber abgeheftet um dem Finanzamt beweisen zu können für welche Aktivitäten ich welche Bonuszahlungen erhalten habe.

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