Matze2701 Geschrieben 13. November 2021 Teilen Geschrieben 13. November 2021 (bearbeitet) Hallo! ich muss rückwirkend für 2017 meine Steuererklärung machen. (Fristende dieses Jahr) Hab mal über cointracking.com paar CSV-Datensätze importiert und festgestellt dass ich mit FIFO das 3fache zahlen müsste als mit LIFO. Deshalb meine Frage: Hat bei jemandem das Finanzamt die LIFO-Besteuerung abgesegnet?? Oder sind beide Methoden nicht zwingend erforderlich - siehe Punkt Grundsatz der Einzelbetrachtung. Bearbeitet 13. November 2021 von Matze2701 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gaston5 Geschrieben 29. März 2022 Teilen Geschrieben 29. März 2022 @Matze2701 wie hast du es am Ende eingereicht und hast du schon was gehört? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 29. März 2022 Teilen Geschrieben 29. März 2022 Am 13.11.2021 um 23:57 schrieb Matze2701: ich muss rückwirkend für 2017 meine Steuererklärung machen. (Fristende dieses Jahr) Ich denke du wirst schon gemerkt haben dass du es 2018 hättest machen müssen. Diese 4 Jahresregel trifft auf die wenigsten zu. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 30. März 2022 Teilen Geschrieben 30. März 2022 Finanzamt verlangt FIFO. das ist erstens eine Regel von deren Verwaltung (oder wie das heißt) und auch wegen dem BMF Entwurf wird sich bereits daran orientiert. Ich selbst werde voraussichtlich dieses Jahr dagegen Klagen (für LIFO) und dann nen eigenen Thread aufmachen und darüber berichten. 3 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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