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SAFEMOON "upgrade" steuerpflichtig?


jordi356

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

wahrscheinlich kennt jemand schon SAFEMOON
vor kurzem haben sie ihren contract "upgraded"

und ich muss von SAFEMOON V1 nach SAFEMOON V2 wechseln

Was meint ihr? der Wechsel von V1 nach V2 ist steuerpflichtig?
(Ich weiß nicht, ob wie eine FORK betrachtet werden kann)

Vielen Dank :)

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Hier ein etwas nerviger Beitrag.

Er behauptet der Tausch sei steuerfrei.

https://coinmarketbag.com/safemoon-v2-migration-mit-metamask-trustwallet-mehr-reflections-auf-v1-sollte-man-noch-abwarten/

Ich bin da anderer Ansicht.

Das sind verschiedene Coins und der alte wird effektiv verkauft.

Aber ist ja gut, da kann man gleich die Verluste steuerlich realisieren.  :)

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Vielen Dank, 
ich hatte das Video gesehen.

hat er in einem Kommentar geschrieben:

"Die Migration von V1 zu V2 ist NICHT steuerpflichtig.
Wir befinden uns dabei weder bei einem privaten Veräußerungsgeschäft, noch erwirtschaften wir aktiv ein gewinnbringendes Geschäft, da sich der Wert dadurch nicht verändert."

aber ich bin mir da nicht sicher :)

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vorweg: keine ahnung wie genau das bei safemoon abläuft, aber ich versuchs mal allgemein:

ist sicherlich nicht eindeutig beantwortbar, ist halt alles ungeklärt.
Ich persönlich würde es aber tatsächlich mit einem Fork vergleichen (ist es doch eigentlich meistens auch tatsächlich, oder?) und dann greift das, was im BMF Entwurf zum Thema Forks steht. Unter anderem also die Fußstapfentehorie, dass der Anschaffungszeitpunkt für den neuen Coin übernommen wird und die Anschaffungskosten aufgeteilt (alternativ laut Steuerberater auch möglich: Anschaffungskosten V1 bleiben komplett bei V1 und V2 hat Anschaffungskosten von 0€)

Bei einem Fork wie er beim BMF definiert ist, haben wir hinterher 2 coins und der Nutzer hat auch beide coins.
Wenn das bei safemoon auch so ist, dann ist alles klar, der Fork selbst hat keine steuerrelevanz (nur die obige Aufteilung), aber du kannst V1 zb. zu Preis 0 verkaufen und damit Verluste realisieren.
Wenn du nun durch die Migration aber automatisch deine V1 coins weggibst und dafür V2 coins bekommst, ist das ein bisschen komplizierter... dazu fällt mir grad nicht soviel ein und vermutlich ist es so bei safemoon...

-> Aber dann gilt wie immer: Es so bei der Steuer angeben, wie es für dich am günstigsten ist MIT schriftlicher Erklärung was du warum wie berücksichtig hast (zb. eben dieses Safemoon upgrade, dass du es als Fork einstufst und entsprechend behandelst). Wenn das Finanzamt dann anderer Meinung sein sollte, werden sie sich schon bei dir melden.

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vor 54 Minuten schrieb Serpens66:

ist sicherlich nicht eindeutig beantwortbar, ist halt alles ungeklärt.
Ich persönlich würde es aber tatsächlich mit einem Fork vergleichen (ist es doch eigentlich meistens auch tatsächlich, oder?) und dann greift das, was im BMF Entwurf zum Thema Forks steht. Unter anderem also die Fußstapfentehorie, dass der Anschaffungszeitpunkt für den neuen Coin übernommen wird und die Anschaffungskosten aufgeteilt (alternativ laut Steuerberater auch möglich: Anschaffungskosten V1 bleiben komplett bei V1 und V2 hat Anschaffungskosten von 0€)

Bei einem Fork wie er beim BMF definiert ist, haben wir hinterher 2 coins und der Nutzer hat auch beide coins.
Wenn das bei safemoon auch so ist, dann ist alles klar, der Fork selbst hat keine steuerrelevanz (nur die obige Aufteilung), aber du kannst V1 zb. zu Preis 0 verkaufen und damit Verluste realisieren.
Wenn du nun durch die Migration aber automatisch deine V1 coins weggibst und dafür V2 coins bekommst, ist das ein bisschen komplizierter... dazu fällt mir grad nicht soviel ein und vermutlich ist es so bei safemoon...
 

Wenn das nun wirklich nur ein Reverse Split 1000:1 wie bei einer Aktie wäre dann wäre das sicherlich steurlich neutral.

Ist es aber nicht.

Diese Coins haben schon verschiedene Eigenschaften. Schon wegen der Gebühren von wegen 5/10 Prozent.

Das ist ein neues Produkt und der Wechsel daher m.E. steuerpflichtig.

  • Thanks 1
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vielen herzlichen Dank für alle Antworten.

unter Berücksichtigung all eurer Meinungen,
um "sicher" zu sein,
vielleicht wäre es am besten, mindestens ein Jahr mit dem "SWAP" zu warten. (aber es dauert noch laaaange, Ich hoffe, das wird klappen)

Wenn ich die Coins länger als 12 Monate besessen habe, dann sollte die Veräußerung (SWAP) steuerfrei sein. 

könnte das die beste Lösung sein? :)

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besser im BMF Entwurf zu Forks nachlesen, das ist dann wenigstens die eine (von zig) möglichen Auslegungen, die vom Finanzamt auf jedenfall akzeptiert wird (wenns ein Fork ist): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf

(und tatsächlich ist die Auslegung vom BMF sehr sinnvoll und logisch nachvollziehbar, während andere Auslegungen die ich so über die Jahre gesehen hatte, alle große Probleme und Exploits hatten)

Bearbeitet von Serpens66
  • Thanks 2
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Ihr spricht hier von dem update von V1 zu V2.

Meine Frage ist, wie wird dies gemacht? 

 

Ich habe noch paar SFM rumliegen und sehe heute, dass ich die weder auszahlen noch tauschen kann. 

Das wird wohl sein, weil ich das Update noch nicht gemacht habe. 

Kann mir da jemand helfen. 

lg

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  • 4 Wochen später...

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