Zum Inhalt springen

Kann man einen Kryptotradingverlust, der in einem Jahr stattgefunden hat, in dem man keine Steuern zahlen musste, weil man mit allen seinen Einkünften unter dem Grundfreibetrag lag, auf das nächste Jahr übertragen ?


SchellLeonard

Empfohlene Beiträge

Hallo, 2021 lagen alle meine Einkünfte weit unter dem Grundfreibetrag von 9744 €.

Im Jahr 2021 habe ich mir eine Kryptowährung für 6000 Euro gekauft, dann ist diese auf 5000 Euro gefallen und ich habe sie mit 1000 Euro Verlust verkauft und mir stattdessen kurz danach eine andere Kryptowährung für die 5000 Euro gekauft.

Im Jahr 2021 habe ich also 1000 Euro Verlust mir Kryptowährungen erzielt.

 

Wie ist das jetzt im Jahr 2022, kann ich hier die 1000 Euro Verlust vom Vorjahr gegenrechnen ?

Ich gehe davon aus, dass wenn im Jahr 2022 wieder meine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen und auch der Gewinn nach dem Verkauf der Kryptowährung die ich letztes Jahr gekauft habe, dann kann ich logischerweise den Verlust vom letzten Jahr nicht gegenrechnen.

 

Was wäre aber, wenn die Kryptowährung die ich letztes Jahr für 5000 gekauft habe, ich im Jahr 2022 durch glückliche Umstände für 20000 Euro verkaufen könnte, dann kann ich mich logischweise auch nicht mehr auf den Grundfreibetrag berufen und ich müsste Steuern zahlen, das müssten dann um die 5000 Euro sein. Wenn ich den 9984 Euro Grundfreibetrag für das Jahr 2022 von den 15000 Euro Gewinn abziehe und ich keine weiteren Einkünfte im Jahr 2022 hätte.

Kann ich nun von den ca. 5000 Euro zu versteuernden Gewinn, die 1000 Euro Tradingverlust vom Vorjahr abziehen, so dass ich nur noch 4000 Euro versteuern müsste ?

Was glaubt ihr ?

Bearbeitet von SchellLeonard
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb SchellLeonard:

Wie ist das jetzt im Jahr 2022, kann ich hier die 1000 Euro Verlust vom Vorjahr gegenrechnen ?

Ja.

Dazu musst du eine Einkommensteuererklärung für 2021 abgeben und dort das Häkchen für die Verlustfeststellung (oder so ähnlich) anhaken (Mantelbogen, ganz oben)

vor 11 Stunden schrieb SchellLeonard:

Ich gehe davon aus, dass wenn im Jahr 2022 wieder meine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen und auch der Gewinn nach dem Verkauf der Kryptowährung die ich letztes Jahr gekauft habe, dann kann ich logischerweise den Verlust vom letzten Jahr nicht gegenrechnen.

Richtig, dann trägst du die Verluste ein weiteres Jahr weiter.

vor 11 Stunden schrieb SchellLeonard:

Was wäre aber, wenn die Kryptowährung die ich letztes Jahr für 5000 gekauft habe, ich im Jahr 2022 durch glückliche Umstände für 20000 Euro verkaufen könnte, dann kann ich mich logischweise auch nicht mehr auf den Grundfreibetrag berufen und ich müsste Steuern zahlen, das müssten dann um die 5000 Euro sein. Wenn ich den 9984 Euro Grundfreibetrag für das Jahr 2022 von den 15000 Euro Gewinn abziehe und ich keine weiteren Einkünfte im Jahr 2022 hätte.

Klar, dann musst du Steuern zahlen und der Verlustvortrag wird mit den Gewinnen verrechnet.

vor 11 Stunden schrieb SchellLeonard:

Kann ich nun von den ca. 5000 Euro zu versteuernden Gewinn, die 1000 Euro Tradingverlust vom Vorjahr abziehen, so dass ich nur noch 4000 Euro versteuern müsste ?

Ja, das geht - das machst aber nicht du sondern das Finanzamt macht das.

Du erhältst dazu auch einen separaten Steuerbescheid.

  • Thanks 2
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen Dank.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich zwar nicht im Jahr 2021, aber dann im Jahr 2022 Steuern zahlen muss. Könnte ich auch theoretisch bei der Steuererklärung für das Jahr 2022, die ich dann im Januar 2023 schreibe und abschicke, den Trading-Verlust vom Jahr 2021 noch rückwirkend geltend machen ?

 

Bearbeitet von SchellLeonard
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb SchellLeonard:

Vielen Dank.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich zwar nicht im Jahr 2021, aber dann im Jahr 2022 Steuern zahlen muss. Könnte ich auch theoretisch bei der Steuererklärung für das Jahr 2022, die ich dann im Januar 2023 schreibe und abschicke, den Trading-Verlust vom Jahr 2021 noch rückwirkend geltend machen ?

Du kannst in der 2022er Erklärung nicht den Verlust von 2021 angeben. D.h. du musst eh eine Erklärung für 2021 machen - gerade wenn du den Verlust geltend machen willst.

Ob du das zeitgleich machen kannst, da bin ich gerade überfragt, ob die erklärungspflichtig bist, wenn du nur Verluste hattest.

Bearbeitet von fox42
  • Up 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, dann müsste ich bis zum 31.Juli 2022 Zeit haben, meine Steuererklärung für das Jahr 2021 abzugeben. 

 

Im Idealfall steigt die Kryptowährung die ich letztes Jahr gekauft haben auch erst nach einem Jahr richtig stark an, dann müsste der Verkauf sogar steuerfrei sein.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.