user123345678 Geschrieben 29. Januar 2022 Teilen Geschrieben 29. Januar 2022 (bearbeitet) Guten Tag, Ich bin leider in der Situation, das ich letztes Jahr im ganzen mit Kryptowährungen Verluste gemacht habe. Also mein Ergebnis, wenn ich alle Gewinne und Verluste aufrechne ist negativ für dasJahr 2021. Nun ist meine Frage: Muss ich trotzdem die Transaktionen in der Steuererklärung angeben? Kann es passieren, dass ich trotzdem Steuern nachzahlen muss? Die zweite Frage kommt vor allem aus Erzählungen aus der USA. Soweit ich weiß, kann man ja in Deutschland Verluste mit Gewinnen gegenrechnen und daher sollte dieser Fall ja nicht eintreten können oder? Soweit ich das verstanden habe, wird in Deutschland das ganze ja quasi wie ein Gehalt besteuert (Veräußerungsgeschäft). D.h wenn ich in einem Jahr ein negatives Ergebnis erzielt hab, muss ich sicher keine Steuern zahlen? Evtl. könnte, dass jemand für mich bestätigen, denn wenn nicht muss ich natürlich. das evtl. benötigte Geld zurücklegen. Edit: Hier handelt es sich ausschließlich um Spothandel und nicht um Futures o.Ä Mit freundlichen Grüßen Bearbeitet 29. Januar 2022 von user123345678 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 29. Januar 2022 Teilen Geschrieben 29. Januar 2022 vor 2 Stunden schrieb user123345678: Muss ich trotzdem die Transaktionen in der Steuererklärung angeben? Warum willst du keinen Verlustvortrag geltend machen? vor 2 Stunden schrieb user123345678: Kann es passieren, dass ich trotzdem Steuern nachzahlen muss? Wenn deine Berechnung korrekt ist, dann nicht. vor 2 Stunden schrieb user123345678: Soweit ich das verstanden habe, wird in Deutschland das ganze ja quasi wie ein Gehalt besteuert (Veräußerungsgeschäft). D.h wenn ich in einem Jahr ein negatives Ergebnis erzielt hab, muss ich sicher keine Steuern zahlen? Nein, das ist falsch. Verluste aus "privaten Veräußerungsgeschäften" mindern nicht deine anderen Einkünfte. Du kannst Verluste nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnen. vor 2 Stunden schrieb user123345678: Edit: Hier handelt es sich ausschließlich um Spothandel und nicht um Futures o.Ä Und ich hoffe auch: Deutschland. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Veganiel Geschrieben 31. Januar 2022 Teilen Geschrieben 31. Januar 2022 Am 29.1.2022 um 16:00 schrieb Jokin: Warum willst du keinen Verlustvortrag geltend machen? Wenn deine Berechnung korrekt ist, dann nicht. Nein, das ist falsch. Verluste aus "privaten Veräußerungsgeschäften" mindern nicht deine anderen Einkünfte. Du kannst Verluste nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnen. Und ich hoffe auch: Deutschland. Also wenn man die Gewinne von einem coin mit Verlusten mit einem anderen coin verrechnet und dann auf unter 600€ Gewinn kommt muss man meiner Meinung nach keine Steuern zahlen. Also Beispiel: ein coin macht 1000 Gewinn und ein anderer 1000 Verlust. Dann müssen die 1000€ Gewinn nicht versteuert werden da der Verlust gegengezeichnet wird. aber bin mir leider nicht sicher 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::. o.Z.o.n.e .::.. Geschrieben 1. Februar 2022 Teilen Geschrieben 1. Februar 2022 vor 4 Stunden schrieb Veganiel: aber bin mir leider nicht sicher Zumindest in DE, sei Dir versichert — es ist so. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BTCinvestor Geschrieben 1. Februar 2022 Teilen Geschrieben 1. Februar 2022 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..: Zumindest in DE, sei Dir versichert — es ist so. Gilt hier eigentlich auch die 20.000 € Grenze, bis zu der man Verluste maximal gegenrechnen kann? Oder gilt die nur bei KESt-pflichtigen Finanzinstrumenten? Bearbeitet 1. Februar 2022 von BTCinvestor Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..::. o.Z.o.n.e .::.. Geschrieben 1. Februar 2022 Teilen Geschrieben 1. Februar 2022 (bearbeitet) vor 27 Minuten schrieb BTCinvestor: Gilt hier eigentlich auch die 20.000 € Grenze, bis zu der man Verluste maximal gegenrechnen kann? Nein. vor 27 Minuten schrieb BTCinvestor: Oder gilt die nur bei KESt-pflichtigen Finanzinstrumenten? Ja. Anmerkung: Dies ist keine Steuerberatung! ;o)) PS. Ich bitte zu beachten, das sich das noch dieses Jahr alles ändern kann. Wir werden sehen. Bearbeitet 1. Februar 2022 von ..::. o.Z.o.n.e .::.. PS … 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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