Neon Posted February 16 Share Posted February 16 Hallo, im Jahr 2021 habe ich steuerpflichtige Gewinne aus dem Verkauf von Kryptos erzielt und versteuert. 2022 sind dann viele Verluste angefallen, die ich mit einem Verlustrücktrag in der Steuererklärung angeben möchte. Wie es aussieht, fallen nun 2023 wieder Verluste an. Kann ich die nochmals mit einen Verlustrücktrag für 2021 angeben (also 2 Jahre zurück)? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted February 16 Share Posted February 16 2 Jahre: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/verlusteverlustabzug-43-verlustruecktrag_idesk_PI20354_HI2530937.html 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Neon Posted February 16 Author Share Posted February 16 (edited) Danke Jokin. Reicht es aus, in der Einkommensteuererklärung die Verluste bei privaten Veräußerungen anzugeben, damit das Finanzamt automatisch einen Rücktrag vornimmt? Oder muss man den Verlustrücktrag noch in einem anderen Steuerformular "beantragen"? Edited February 16 by Neon Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted February 16 Share Posted February 16 Geht ohne Antrag: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/verlustruecktrag/#verlustruecktrag-ohne-antrag Link to comment Share on other sites More sharing options...
skunk Posted February 16 Share Posted February 16 vor 34 Minuten schrieb Neon: Danke Jokin. Reicht es aus, in der Einkommensteuererklärung die Verluste bei privaten Veräußerungen anzugeben, damit das Finanzamt automatisch einen Rücktrag vornimmt? Oder muss man den Verlustrücktrag noch in einem anderen Steuerformular "beantragen"? Wenn du nichts weiter angibst, ist es ein Verlustvortrag und kein Rücktrag. Einen Verlustrücktrag musst du gesondert beantragen und auch die angeben in welche Summe es denn sein soll. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted February 16 Share Posted February 16 vor 1 Stunde schrieb skunk: Wenn du nichts weiter angibst, ist es ein Verlustvortrag und kein Rücktrag. Einen Verlustrücktrag musst du gesondert beantragen und auch die angeben in welche Summe es denn sein soll. Andersherum. Standardmäßig wird der Verlust zurück getragen. Den Verlustvortrag muss man mit einem Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung beantragen. 1 1 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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