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Bitcoin Haltefrist als Gewerbetreibender


alpha008

Empfohlene Beiträge

Guten Tag

 

Eine Frage ich besitze einen ebay Shop dort Verkaufe ich Geschenkartikel Videospiele ect. Daher habe ich natürlich ein Kleingewerbe... gibt es daher keine Haltefrist zum Beispiel ich kaufe bitcoins halte diese 2 Jahre und verkaufe sie dann wieder ist das in dem Fall dann Gewerblicher Handel? Da ich es Privat anlegen möchte.

 

Vielen Dank 

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vor 1 Stunde schrieb alpha008:

ist das in dem Fall dann Gewerblicher Handel?

Ja, weil die Coins in deinem Betriebsvermögen liegen.

vor 1 Stunde schrieb alpha008:

Da ich es Privat anlegen möchte.

Dazu musst du das Vermögen in dein Privatvermögen übernehmen.

https://www.steuerberatung-breit.de/privatentnahmen-diese-3-risiken-muessen-sie-bei-kgs-und-einzelunternehmen-beachten/

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vor 8 Minuten schrieb alpha008:

Danke das wäre ja der Fall wenn Geld vom Geschäftskonto auf das Private Konto überwiesen wird und die Bitcoins dann mit dem Privat Konto bezahlt werden oder?

Korrekt.

Wenn du Bitcoin mit deinem Privatvermögen kaufst dann sind das deine Bitcoin. Wenn du Bitcoins mit dem Geld vom Geschäftskonto kaufst dann gehören sie dem Gewerbe mit allen daraus resultierenden Konsequenzen. Mit einer Privatentnahme kannst du Geld vom Geschäftskonto auf dein privates Konto umbuchen und dann die Bitcoins kaufen. Musst dann eben die Privatentnahme versteuern.

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vor 4 Stunden schrieb alpha008:

Danke das wäre ja der Fall wenn Geld vom Geschäftskonto auf das Private Konto überwiesen wird und die Bitcoins dann mit dem Privat Konto bezahlt werden oder?

Du kannst auch die Bitcoin aus dem Betriebsvermögen entnehmen. Das geht bei Immobilien ja auch ohne den Verkauf.

Steuerrechtlich einfacher ist wahrscheinlich erst der Verkauf der Bitcoin aus dem Betriebsvermögen heraus, im zweiten Schritt entnimmst du das Geld aus dem Betriebsvermögen in dein Privatvermögen um dann im dritten Schritt die Bitcoin aus deinem Privatvermögen heraus zu kaufen.

Im Idealfall tust du das wenn der Bitcoinkurs im Keller ist, dann kannst du den Veräußerungsverlust möglicherweise gegen den Betriebsgewinn rechnen, du hast zudem nur eine geringere Privatentnahme (Geld), daher auch da eine geringere Steuerlast.

 

... hierzu fragst du aber am besten deinen Steuerberater. Und wenn der sich nicht auskennt, dann nimm die Analogie zu Immobilien oder einem Auto.

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