MrCrypto Geschrieben 12. März 2023 Teilen Geschrieben 12. März 2023 Hallo zusammen, Ich habe eine kurze Frage. Mal angenommen ich habe ich Jahr 2022 zum Teil Gewinne als auch Verluste mit dem handeln von Kryptos gemacht. Jedoch auf das Jahr gesehen insgesamt einen Verlust. Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung zu den privaten Veräußerungsgeschäften zu machen weil ich ja zum Teil auch gewinne gemacht habe, oder bin ich dazu aufgrund des Verlustes insgesamt nicht zu verpflichtet? PS: Mir ist bewusst dass ich damit auch einen Verlustrücktrag oder Verlustvortrag machen könnte. Es geht mir jediglich darum ob es verpflichtet ist oder nicht. Ich würde mich über eure Antworten freuen Herzliche Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 12. März 2023 Teilen Geschrieben 12. März 2023 Soweit mir bekannt bist du nicht dazu verpflichtet, wenn du in dem Steuerjahr insgesamt keinen Gewinn hast. Allerdings musst du darauf achten, dass du unterschiedliche Einkommensarten nicht vermischst. Wenn alles nur aus Trading am Spot Markt als private Vermögensverwaltung zustandekommt, dann darfst du das alles miteinander verrechnen. Aber zb. Einnahmen aus Staking/Lending und so ziemlich alle anderen Arten Einkommen mit Crypto zu generieren fallen unter eine andere Einkommensart, die nicht mit Tradinggewinnen/verlusten verrechnet werden darf. Also hast du zb. Gewinn durch Staking, abner Verlust durch Trading, zahlst du dennoch Steuern auf die Stakinggewinne. Selbiges gilt auch für Trading mit Finanzprodukten wie Futures usw. die dann stattdessen der Kapitalertragsteuer unterliegen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrCrypto Geschrieben 12. März 2023 Autor Teilen Geschrieben 12. März 2023 vor 7 Minuten schrieb Serpens66: Soweit mir bekannt bist du nicht dazu verpflichtet, wenn du in dem Steuerjahr insgesamt keinen Gewinn hast. Allerdings musst du darauf achten, dass du unterschiedliche Einkommensarten nicht vermischst. Wenn alles nur aus Trading am Spot Markt als private Vermögensverwaltung zustandekommt, dann darfst du das alles miteinander verrechnen. Aber zb. Einnahmen aus Staking/Lending und so ziemlich alle anderen Arten Einkommen mit Crypto zu generieren fallen unter eine andere Einkommensart, die nicht mit Tradinggewinnen/verlusten verrechnet werden darf. Also hast du zb. Gewinn durch Staking, abner Verlust durch Trading, zahlst du dennoch Steuern auf die Stakinggewinne. Selbiges gilt auch für Trading mit Finanzprodukten wie Futures usw. die dann stattdessen der Kapitalertragsteuer unterliegen. Vielen Dank für die schnelle Antwort! So hatte ich es auch verstanden. Ich benutze Cointracking, da wird es ja bereits schon richtig zugeordnet wenn richtig eingetragen. In dem Steuerreport stand dann unter private Veräußerungsgeschäfte ein Verlust. Danke nochmal für die Aufklärung! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skunk Geschrieben 12. März 2023 Teilen Geschrieben 12. März 2023 vor 1 Minute schrieb MrCrypto: In dem Steuerreport stand dann unter private Veräußerungsgeschäfte ein Verlust. Nur zur Sicherheit. Bei den Staking und Mining Einnahmen steht im Report kein Gewinn? Darfst du nicht mit den Trading Verlusten verrechnen und müsstest den Teil dann trotzdem angeben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MrCrypto Geschrieben 12. März 2023 Autor Teilen Geschrieben 12. März 2023 vor 5 Minuten schrieb skunk: Nur zur Sicherheit. Bei den Staking und Mining Einnahmen steht im Report kein Gewinn? Darfst du nicht mit den Trading Verlusten verrechnen und müsstest den Teil dann trotzdem angeben. Da steht nichts. Bezieht sich also alles auf die reinen privaten Veräußerungsgeschäfte. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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