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ERC-20 Token erstellen Rechtslage in Deutschland


Gast

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Moin.

Ihr dürft hier keine Rechtsberatung geben, das ist klar.

Aber nehmen wir mal an, wir hätten folgendes Szenario: Ein deutscher Bürger minted in der ERC-20 Chain einen Token. Der Token hat keine Funktion, ein richtiger Shitcoin ohne Sinn. Er ist nicht an richtigen Exchanges, nur an Swaps und wird nur via BTC oder Altcoins erworben. Den Token kann man burnen, sonst nix (keine fees etc.). Die Liquidity Token werden zu 100% gelocked, 75% der Token kommen in den Pool.

Wäre so ein Token erst bei der BaFin anzumelden? Wird das reguliert? Was wäre mit dem KWG? Bräuchte man ein Prospekt? Whitepaper?

Ich meine, es dauert keine 20 Minuten einen ERC-20 Token zu erstellen auf gewissen Websites, und das oben beschriebene Szenario ist nicht gerade aufwändig.
Nur liest man ja hier und da, man solle auf keinen Fall einfach einen Token erstellen aus Spaß, ohne eine vorherige Rechtsberatung.

Seit dem SHIB Hype befasse ich mich ab und an mit Tokens, und finde das Thema schon interessant. Man müsste ja nicht mal ein klassisches ICO mit allem drum und dran durchführen, sondern nur den Token erstellen, ein wenig Liquidity schaffen mit ETH, den Shitcoin shillen und schauen was passiert.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/WA/dl_wa_merkblatt_ICOs.html

Ich habe das hier gelesen zum Teil, werde jedoch nicht ganz schlau draus.

Bearbeitet von key-7
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Zitat

Rechtliche Einordnung von Currency Token Derzeit fehlt es an gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Currency Token, sodass sich die rechtliche Einordnung schwierig gestaltet. Currency Token fallen in der Regel nicht unter den Währungsbegriff, sondern stellen private Zahlungsmittel bzw. Tauschobjekte dar. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnet Currency Token zwar als Finanzinstrumente in der Form der Rechnungseinheit gemäß § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 7 Kreditwesengesetz (KWG) ein, nicht aber als Wertpapiere i.S.d. Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) oder als Vermögensanlagen i.S.d. Vermögenanlagengesetzes (VermAnlG). Gegenteiliger Auffassung war das Kammergericht Berlin, welches Kryptowährung nicht als Finanzinstrument in Form einer Rechnungseinheit einstufte (KG Berlin, Urteil vom 25.09.2018 – Az. 161 Ss 28/18).

https://www.sbs-legal.de/lexikon/kryptorecht-currency-token

Private Zahlungsmittel bzw. Tauschobjekte sind dann ja nicht reguliert. Der Contract Owner müsste dann ja nur etwaige Gewinne in Fiat über 600€ versteuern.

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vor 7 Stunden schrieb key-7:

Aber nehmen wir mal an, wir hätten folgendes Szenario: Ein deutscher Bürger minted in der ERC-20 Chain einen Token. Der Token hat keine Funktion, ein richtiger Shitcoin ohne Sinn.

Kannst du grundsätzlich jederzeit machen.

vor 7 Stunden schrieb key-7:

Er ist nicht an richtigen Exchanges, nur an Swaps und wird nur via BTC oder Altcoins erworben.

Hier wird es jetzt grenzwertig. Wozu genau willst du deinen Shitcoin überhaupt verkaufen? Was erzählst du den neuen Eigentümern des Token?

Die liebe SEC würde an dieser Stelle die Frage stellen mit welcher Erwartung die neuen Eigentümer den Token kaufen. Wenn Ihnen irgendjemand Kurssteigerungen in Aussicht gestellt hat, wird das ganze schnell zu einem Security mit allen damit verbundenen Auflagen und Pflichten. Die SEC erwartet von dir in so einem Fall, dass du den Token gar nicht erst zum Verkauf anbietest. Also Token drucken ja aber verkaufen nein.

Bearbeitet von skunk
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Wieso verkaufen? Ist ein Swap ein Verkauf? Oder ein Tausch? Und warum die SEC? Geht es nicht um die Rechtslage in DE, wo der Token geminted werden würde?

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vor 24 Minuten schrieb key-7:

Wieso verkaufen? Ist ein Swap ein Verkauf? Oder ein Tausch?

Also in D werden diese Vorgänge aufsichts- und steuerrechtlich gleich behandelt. 

vor 27 Minuten schrieb key-7:

Und warum die SEC?

Ersetze SEC durch BAFin.

Falls du deinen Token später auch US-Amerikanern zugänglich machen solltest, kann die SEC wieder ins Spiel kommen. Oder willst du nur in D swappen? 

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vor 2 Stunden schrieb key-7:

F* ist das alles kompliziert. Die Regierungen gönnen einem ja auch gar keinen Spaß.

Es gibt genug Menschen, die sich auf Kosten anderer bereichern. Die Opfer dieser Taten empfinden das garantiert nicht als Spaß.....

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vor 3 Stunden schrieb Peer_Gynt:

Falls du deinen Token später auch US-Amerikanern zugänglich machen solltest, kann die SEC wieder ins Spiel kommen. Oder willst du nur in D swappen? 

Na ja, Uniswap ist ja international erreichbar.

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Also kann man davon ausgehen, dass Leute aus dem Raum DE und anderen Ländern mit strengen Regularien Beim erstellen von Blockchain Tokens VPNs nutzen, anonyme E-Mailadressen, evtl. gasfees von ETH zu Monero zu ETH machen, anonyme Wallets nutzen, Websites zum Shillen anonym hosten oder eine anonym nutzbare Plattform nutzen ... ?

Bearbeitet von key-7
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vor einer Stunde schrieb key-7:

Also kann man davon ausgehen, dass Leute aus dem Raum DE und anderen Ländern mit strengen Regularien Beim erstellen von Blockchain Tokens VPNs nutzen, anonyme E-Mailadressen, evtl. gasfees von ETH zu Monero zu ETH machen, anonyme Wallets nutzen, Websites zum Shillen anonym hosten oder eine anonym nutzbare Plattform nutzen ... ?

Nein. Jeder der dieses Wissen hat, kann problemlos einen gut bezahlten Job bekommen. Scam Token bewerben tun eher Menschen mit schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Denen fehlt dieses Wissen meist komplett.

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Hmm... ohne Smartcontracts coden zu können kann man ja einfach Token minten z.B. auf Trustswap oder Bitbond. Man muss ja nicht mal unseriöse Absichten haben wie Scam oder Pump & Dumps.

Wie man das Token Pairing durchführt auf einer Swap für Liquidity, die LP Token locked, ggf. andere Sachen einrichtet, den Shitcoin shillt etc. ... das ist kein Hexenwerk und man kann recherchieren wie das geht innerhalb von wenigen Stunden. Man benötigt nur je nach Netzwerk Gasfees. Es kann trotzdem lukrativer sein als ein gutbezahlter Job wenn man sehr viel Glück hat.

Die Leute hinter SHIB blieben doch auch erstmal anonym, oder sind es noch?

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vor 4 Minuten schrieb Squirrel:

Zum Glück. Du willst Leute einfach nur abzocken. 

Na du musst es ja wissen, wo du mich doch so gut kennst.

Bearbeitet von key-7
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vor 5 Minuten schrieb key-7:

Man muss ja nicht mal unseriöse Absichten haben wie Scam oder Pump & Dumps.

Die Personen mit seriösen Absichten erfüllen einfach die Auflagen und bekommen dann keine Probleme mit den Aufsichtsbehörden. Logisch oder?

vor 6 Minuten schrieb key-7:

Es kann trotzdem lukrativer sein als ein gutbezahlter Job wenn man sehr viel Glück hat.

Kann man machen. Ist dann nur eben eine Straftat. Und ganz ehrlich bei der Summe die mir unter einem lukrativen Job vorschwebt ist es das echt nicht Wert.

vor 9 Minuten schrieb key-7:

Die Leute hinter SHIB blieben doch auch erstmal anonym, oder sind es noch?

Da wäre ich vorsichtig. Legale Aktivitäten zu anonymisieren funktioniert recht problemlos. Bei Straftaten hilft die Anonymität dann aber nicht mehr. Es gibt genug Beispiele in denen die Justiz gewonnen hat obwohl auf maximale Anonymität Wert gelegt wurde. Es gibt keinen 100 Prozentigen Schutz.

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Ich wollte mich informieren über die Rechtslage. Ich war hier und da etwas zynisch. Das ist alles. Mir jetzt etwas zu unterstellen... jo, tut das, wenn ihr wollt und ihr euch dann besser fühlt. Ich hatte nie vor jemanden abzuzocken oder sonst was. Ich war nur verblüfft wie einfach es scheinbar ist, einen Token zu minten auf manchen Websites. Es gibt dort noch nicht mal Hinweise zu Regularien, keine Disclaimer, dass das Minten bzw. dann folgendes Pairen/Liquidity erstellen je nach Wohnsitz eine Straftat darstellen kann oder mit Behörden geklärt werden muss.

Ihr könnt ja mal den Kollegen hier fragen, wie viele Leute er abgezockt hat...

 

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