wuddy99 Geschrieben 21. August 2023 Teilen Geschrieben 21. August 2023 Hallo Leute, habe eine bzw mehrere Fragen zu einem Steuerthema. Folgendes Szenario. Wenn ich im Jahr 2021 ca 10000 EU verloren habe und meine Steuer damals gemacht habe, ohne diese Verluste anzugeben, kann ich dieses Jahr wenn ich meine Steuer mache diese Verluste nachtragen? Habe auch 2022 ca 10000 Euro Verlust gemacht. Kann ich dann 20000 eintragen? Lg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blaualge Geschrieben 21. August 2023 Teilen Geschrieben 21. August 2023 vor 51 Minuten schrieb wuddy99: Hallo Leute, habe eine bzw mehrere Fragen zu einem Steuerthema. Folgendes Szenario. Wenn ich im Jahr 2021 ca 10000 EU verloren habe und meine Steuer damals gemacht habe, ohne diese Verluste anzugeben, kann ich dieses Jahr wenn ich meine Steuer mache diese Verluste nachtragen? Habe auch 2022 ca 10000 Euro Verlust gemacht. Kann ich dann 20000 eintragen? Lg wenn die Bescheide bestandskräftig sind, eigentlich nicht. Es könnte aber lohnen, mit dem Sachbearbeiter zu reden. Hast evtl. Belege erst nach dem Bescheid erhalten .... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ratzfatz Geschrieben 21. August 2023 Teilen Geschrieben 21. August 2023 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb wuddy99: Hallo Leute, habe eine bzw mehrere Fragen zu einem Steuerthema. Folgendes Szenario. Wenn ich im Jahr 2021 ca 10000 EU verloren habe und meine Steuer damals gemacht habe, ohne diese Verluste anzugeben, kann ich dieses Jahr wenn ich meine Steuer mache diese Verluste nachtragen? Habe auch 2022 ca 10000 Euro Verlust gemacht. Kann ich dann 20000 eintragen? Lg Es gibt den Verlustrücktrag. 1 Jahr zurück sollte funktionieren. Hatte ich auch schon gemacht. Ist aber ca. 5 Jahre her. Denke daran hat sich aber nicht geändert. Die Verluste kannst du dann mit eventuellen zukünftigen Gewinnen Verrechnen. Bearbeitet 21. August 2023 von ratzfatz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blaualge Geschrieben 21. August 2023 Teilen Geschrieben 21. August 2023 vor 14 Minuten schrieb ratzfatz: Es gibt den Verlustrücktrag. 1 Jahr zurück sollte funktionieren. Hatte ich auch schon gemacht. Ist aber ca. 5 Jahre her. Denke daran hat sich aber nicht geändert. Die Verluste kannst du dann mit eventuellen zukünftigen Gewinnen Verrechnen. die Verluste müssen aber erklärt sein. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ratzfatz Geschrieben 21. August 2023 Teilen Geschrieben 21. August 2023 vor 2 Stunden schrieb blaualge: die Verluste müssen aber erklärt sein. Kann sein. Bei mir war es so... Ich hatte 2017 Gewinne versteuert und Steuern darauf gezahlt. 2018 dann Verluste gemacht. Diese Verluste dann mit Verlustrücktrag in der Steuerrechnung für 2017 gegenrechnen lassen. Du hast recht, ist was anderes wenn die Verluste gar nicht erklärt wurden. Da kann ich auch nicht weiter helfen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blaualge Geschrieben 21. August 2023 Teilen Geschrieben 21. August 2023 er kann versuchen sich dumm zu stellen und beim Sachbearbeiter rückfragen oder einfach in der nächsten Erklärkung Vor- und/oder Rücktrag beantragen . Wird zwar sicher abgelehnt, da kein entsprechender Bescheid vorliegt, kann aber auch durchrutschen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wuddy99 Geschrieben 22. August 2023 Autor Teilen Geschrieben 22. August 2023 (bearbeitet) Erstmal danke für die Antworten!👍 Habe die Steuererklärung immer selber gemacht,weil ich nicht viel eintragen musste. Habe von den jeweiligen Börsen die CSV Daten runtergeladen Und wie genau funktioniert es, wenn ich dieses Jahr z.b 20.000 EU Gewinne erziele und nächstes Jahr die Steuererklärung mache? Bekomme etwas vom Finanzamt, auf dem die Verluste stehen von den beiden Jahren zuvor? . Lg Bearbeitet 22. August 2023 von wuddy99 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 22. August 2023 Teilen Geschrieben 22. August 2023 vor 24 Minuten schrieb wuddy99: Habe die Steuererklärung immer selber gemacht,weil ich nicht viel eintragen musste. Wo genau müsste ich das Eintragen? Um es nun richtig zu machen, solltest du dich an einen Steuerberater wenden. Mit meiner Antwort kannst du wohl nicht viel anfangen: 1. "Verlustfestellung" (o.ä.) auf der ersten Seite ankreuzen. 2. Verluste in Anlage SO bei "privaten Veräußerungsgeschäften" eintragen. 3. Der Verlustrücktrag erfolgt automatisch. Verluste aus 2021 gehören in die 2022-Erklärung nicht hinein. Wenn du den 2021-Bescheid erhalten hast, lege einen Einspruch ein und melde die Verluste nach. Hast du noch keinen Bescheid erhalten, korrigiere deine 2021-Einkommensteuererklärung und reiche diese ein. Sicherster Weg: Steuerberater!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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