Dadaesk Posted January 30, 2024 Posted January 30, 2024 Liebes Forum, ich habe vermutlich eine recht banale Frage und finde jedoch keine eindeutige Antwort im Internet. Ich habe letztes Jahr im Dezember 8.000€ Profite mit Bitcoin realisiert. Dieses Jahr habe ich 7.000€ Verluste während der Korrektur realisiert. Lassen sich diese Summen steuerlich verrechnen? Ich freue mich auf eure Antworten.
fox42 Posted January 30, 2024 Posted January 30, 2024 (edited) vor 35 Minuten schrieb Dadaesk: Liebes Forum, ich habe vermutlich eine recht banale Frage und finde jedoch keine eindeutige Antwort im Internet. Ich habe letztes Jahr im Dezember 8.000€ Profite mit Bitcoin realisiert. Dieses Jahr habe ich 7.000€ Verluste während der Korrektur realisiert. Lassen sich diese Summen steuerlich verrechnen? Ich freue mich auf eure Antworten. Ja. EStG §10d. Lies Mal einfach durch. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html Aber ich telefoniere gerade gefühlt wöchentlich mit meinem FA, um das umgesetzt zu bekommen... Edited January 30, 2024 by fox42
Dadaesk Posted January 30, 2024 Author Posted January 30, 2024 Das freut mich zu hören! Welche Passage ist denn bei den 4 Absätzen relevant? Und wieso gibt es so viele Probelme mit dem FA, wenn das eigentlich möglich ist?
skunk Posted January 30, 2024 Posted January 30, 2024 vor 58 Minuten schrieb Dadaesk: Das freut mich zu hören! Welche Passage ist denn bei den 4 Absätzen relevant? Und wieso gibt es so viele Probelme mit dem FA, wenn das eigentlich möglich ist? Das Problem ist, dass das Finanzamt das vorige Steuerjahr am liebsten sofort bearbeiten möchte aber die Verluste aus dem aktuelle Steuerjahr erst nächstes Jahr anerkennen und verrechnen möchte. Der zeitliche Versatz ist das Problem.
fox42 Posted January 30, 2024 Posted January 30, 2024 Bei mir haben dir zwischenzeitlich mal (mündlich) gesagt, dass das eh nicht geht. Weil das ja erst mit dem Rest verrechnet wird und man insgesamt ein negatives Einkommen haben muss... Quatsch. Ich glaube, die einzelnen Sachbearbeiter haben die Fälle nicht ganz so häufig und müssen sich "erst informieren, wie das geht". Ansonsten steht im 10d eine genaue Anleitung. Wenn "nicht verrechenbar", wird mit Vorperiode verrechnet. Der alte Steuerbescheid wird geändert. usw. ein Verlustvortrag dagegen müsste man ja extra beantragen. Steht da auch so, dass man auf den Rucktrag verzichten kann und dann halt vorgetragen wird.
mahatma Posted January 30, 2024 Posted January 30, 2024 vor 11 Minuten schrieb fox42: Wenn "nicht verrechenbar", wird mit Vorperiode verrechnet. Also, angenommen in 2021 wurde Gewinn gemacht und Steuern abgeführt. 2022 wurden Verluste gemacht und in der Einkommenssteuererklärung angegeben. Heisst das, das wird automatisch mit der Vorperiode (also 2021) verrechnet und man bekommt gegebenenfalls Steuern zurück? Ohne irgendwas beantragen o.ä. zu müssen?
skunk Posted January 30, 2024 Posted January 30, 2024 vor 1 Stunde schrieb mahatma: Also, angenommen in 2021 wurde Gewinn gemacht und Steuern abgeführt. 2022 wurden Verluste gemacht und in der Einkommenssteuererklärung angegeben. Heisst das, das wird automatisch mit der Vorperiode (also 2021) verrechnet und man bekommt gegebenenfalls Steuern zurück? Ohne irgendwas beantragen o.ä. zu müssen? Verlustrücktrag wird automatisch angenommen. Wenn du keinen Verlustrücktrag wünscht, müsstest du das meines Wissens extra beantragen. 1
fox42 Posted January 30, 2024 Posted January 30, 2024 vor 2 Stunden schrieb mahatma: Also, angenommen in 2021 wurde Gewinn gemacht und Steuern abgeführt. 2022 wurden Verluste gemacht und in der Einkommenssteuererklärung angegeben. Heisst das, das wird automatisch mit der Vorperiode (also 2021) verrechnet und man bekommt gegebenenfalls Steuern zurück? Ohne irgendwas beantragen o.ä. zu müssen? So verstehe ich das. An der praktischen Umsetzung arbeite ich gerade.. Das FA und mein SB irgendwie nicht. Aber ich -.- 1
mahatma Posted January 30, 2024 Posted January 30, 2024 (edited) vor 5 Stunden schrieb skunk: Verlustrücktrag wird automatisch angenommen. vor 4 Stunden schrieb fox42: So verstehe ich das. Danke für die Info. Ich dachte auch... Mal sehen, noch hab ich den Bescheid nicht bekommen, bin mal gespannt... Gibts eigentlich ne Frist fürs FA, bis wann die nen Bescheid zugestellt haben müssen? vor 4 Stunden schrieb fox42: An der praktischen Umsetzung arbeite ich gerade.. Das FA und mein SB irgendwie nicht. Aber ich -.- viel erfolg!! Edited January 30, 2024 by mahatma
AnseBundren Posted January 30, 2024 Posted January 30, 2024 (edited) Dank der verlängerten Frist für Steuerberater kannst du beide Steuererklärungen gleichzeitig abgeben, sofern es sich für dich rechnet, seine Gebühr zu bezahlen. Habe das 2021&2022 so gemacht und es gab keine Probleme mit dem FA, gab gleich den Verlustrücktrag Edited January 30, 2024 by AnseBundren
fox42 Posted March 1, 2024 Posted March 1, 2024 Am 30.1.2024 um 12:27 schrieb fox42: Ja. EStG §10d. Lies Mal einfach durch. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html Aber ich telefoniere gerade gefühlt wöchentlich mit meinem FA, um das umgesetzt zu bekommen... Am 30.1.2024 um 20:48 schrieb mahatma: viel erfolg!! Update: Ich habe den aktualisierten Steuerbescheid noch nicht bekommen, aber die Steuerrückzahlung. Ich nehme das mal als Akzeptanz 3
Sonni_87 Posted December 6, 2024 Posted December 6, 2024 Hallo, der Beitrag liegt ja schon länger zurück und ich habe eine ähnliche Konstellation: Ich habe in 2023 gute Gewinne in Krypto erzielt und diese bereits versteuert (Steuern habe ich Mitte 2024 bereits an das FA gezahlt). Aktuell habe ich nur realisierte Verluste (unrealisiert bin ich leicht im Plus). Die unrealisierten Gewinne möchte ich gerne (so es der Markt erlaubt) erst in 2025 realisieren, da ich glaube, dass noch etwas Luft im Tank ist. Ich habe noch nie einen Verlustrücktrag gemacht, mir scheint es aber für dieses Jahr eine Option zu sein. Mal folgende Beispielrechnung: In 2023 habe ich Gewinne von 10.000€ angegeben und darauf Steuern von 4.000€ gezahlt. In 2024 würde ich nun Verluste von 5.000€ haben. Hätte also in 2023 und 2024 einen Gesamtgewinn von 5000€ auf den Ich "nur" 2.000€ Steuern zahlen muss und würde dann theoretisch vom Finanzamt eine Steuerrückzahlung von 2000€ erhalten, korrekt? Meine Frage nun: Die Steuern für 2023 habe ich ja schon gezahlt und der Bescheid ist damit rechts- bzw. bestandskräftig. Kann ich trotzdem einen Verlustvortrag machen? Viele Grüße Sonni
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