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Gewinne aus Vorjahr verrechnen


Dadaesk

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Liebes Forum,

ich habe vermutlich eine recht banale Frage und finde jedoch keine eindeutige Antwort im Internet. Ich habe letztes Jahr im Dezember 8.000€ Profite mit Bitcoin realisiert. Dieses Jahr habe ich 7.000€ Verluste während der Korrektur realisiert. Lassen sich diese Summen steuerlich verrechnen? 

Ich freue mich auf eure Antworten.

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vor 35 Minuten schrieb Dadaesk:

Liebes Forum,

ich habe vermutlich eine recht banale Frage und finde jedoch keine eindeutige Antwort im Internet. Ich habe letztes Jahr im Dezember 8.000€ Profite mit Bitcoin realisiert. Dieses Jahr habe ich 7.000€ Verluste während der Korrektur realisiert. Lassen sich diese Summen steuerlich verrechnen? 

Ich freue mich auf eure Antworten.

Ja. EStG §10d. Lies Mal einfach durch.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

Aber ich telefoniere gerade gefühlt wöchentlich mit meinem FA, um das umgesetzt zu bekommen...

Bearbeitet von fox42
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vor 58 Minuten schrieb Dadaesk:

Das freut mich zu hören! Welche Passage ist denn bei den 4 Absätzen relevant? Und wieso gibt es so viele Probelme mit dem FA, wenn das eigentlich möglich ist?

Das Problem ist, dass das Finanzamt das vorige Steuerjahr am liebsten sofort bearbeiten möchte aber die Verluste aus dem aktuelle Steuerjahr erst nächstes Jahr anerkennen und verrechnen möchte. Der zeitliche Versatz ist das Problem.

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Bei mir haben dir zwischenzeitlich mal (mündlich) gesagt, dass das eh nicht geht. Weil das ja erst mit dem Rest verrechnet wird und man insgesamt ein negatives Einkommen haben muss... Quatsch.

Ich glaube, die einzelnen Sachbearbeiter haben die Fälle nicht ganz so häufig und müssen sich "erst informieren, wie das geht".

Ansonsten steht im 10d eine genaue Anleitung. Wenn "nicht verrechenbar", wird mit Vorperiode verrechnet. Der alte Steuerbescheid wird geändert. usw. ein Verlustvortrag dagegen müsste man ja extra beantragen. Steht da auch so, dass man auf den Rucktrag verzichten kann und dann halt vorgetragen wird.

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vor 11 Minuten schrieb fox42:

Wenn "nicht verrechenbar", wird mit Vorperiode verrechnet. 

Also, angenommen in 2021 wurde Gewinn gemacht und Steuern abgeführt. 

2022 wurden Verluste gemacht und in der Einkommenssteuererklärung angegeben.

Heisst das, das wird automatisch mit der Vorperiode (also 2021) verrechnet und man bekommt gegebenenfalls Steuern zurück? Ohne irgendwas beantragen o.ä. zu müssen?

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vor 1 Stunde schrieb mahatma:

Also, angenommen in 2021 wurde Gewinn gemacht und Steuern abgeführt. 

2022 wurden Verluste gemacht und in der Einkommenssteuererklärung angegeben.

Heisst das, das wird automatisch mit der Vorperiode (also 2021) verrechnet und man bekommt gegebenenfalls Steuern zurück? Ohne irgendwas beantragen o.ä. zu müssen?

Verlustrücktrag wird automatisch angenommen. Wenn du keinen Verlustrücktrag wünscht, müsstest du das meines Wissens extra beantragen.

  • Thanks 1
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vor 2 Stunden schrieb mahatma:

Also, angenommen in 2021 wurde Gewinn gemacht und Steuern abgeführt. 

2022 wurden Verluste gemacht und in der Einkommenssteuererklärung angegeben.

Heisst das, das wird automatisch mit der Vorperiode (also 2021) verrechnet und man bekommt gegebenenfalls Steuern zurück? Ohne irgendwas beantragen o.ä. zu müssen?

So verstehe ich das. An der praktischen Umsetzung arbeite ich gerade.. Das FA und mein SB irgendwie nicht. Aber ich -.-

  • Thanks 1
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vor 5 Stunden schrieb skunk:

Verlustrücktrag wird automatisch angenommen.

vor 4 Stunden schrieb fox42:

So verstehe ich das.

Danke für die Info. Ich dachte auch... Mal sehen, noch hab ich den Bescheid nicht bekommen, bin mal gespannt...

Gibts eigentlich ne Frist fürs FA, bis wann die nen Bescheid zugestellt haben müssen?

 

 

vor 4 Stunden schrieb fox42:

An der praktischen Umsetzung arbeite ich gerade.. Das FA und mein SB irgendwie nicht. Aber ich -.-

:D :D viel erfolg!!

 

Bearbeitet von mahatma
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Dank der verlängerten Frist für Steuerberater kannst du beide Steuererklärungen gleichzeitig abgeben, sofern es sich für dich rechnet, seine Gebühr zu bezahlen.

Habe das 2021&2022 so gemacht und es gab keine Probleme mit dem FA, gab gleich den Verlustrücktrag

 

Bearbeitet von AnseBundren
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  • 1 Monat später...
Am 30.1.2024 um 12:27 schrieb fox42:

Ja. EStG §10d. Lies Mal einfach durch.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

Aber ich telefoniere gerade gefühlt wöchentlich mit meinem FA, um das umgesetzt zu bekommen...

 

Am 30.1.2024 um 20:48 schrieb mahatma:

:D :D viel erfolg!!

 

Update: Ich habe den aktualisierten Steuerbescheid noch nicht bekommen, aber die Steuerrückzahlung. Ich nehme das mal als Akzeptanz :) 

  • Love it 3
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