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Der alte Coin würde mit einem neuen Coin ersetzt


legoboy85

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Hallo Zusammen, 

ich habe par Coins die in der nächsten Zeit nicht mehr bestehen werden das das Projekt einen neuem Coin einführt der den alten austauschen sollte.
Ist der Tausch steuerpflichtig? Die Coins habe ich mehr als Zwei Jahre jetzt gehalten.

Danke!

 

Mfg

Gregor

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vor 6 Stunden schrieb Cattle Grid:

Für die alten Coins wird fiktiv eine Veräußerung angenommen. Eine Steuerpflicht hängt von der vorangegangenen Haltefrist ab. Für die neuen Coins beginnt die Haltefrist von vorne. 

Der TE hat weder einen Coin veräußert, noch einen Coin angeschafft.

Der richtige Move ist es, die Anschaffung des alten Coins an den Neuen weiterzugeben.

Beispiel:

In 2022 Coin A zu $5 pro Coin 1000 Stück gekauft

Nehmen wir an, zwischen 2022 und 2024 gab es eine Wertsteigerung von 100% und vor dem Tausch kostet Coin A $10 pro Stück

Coin A soll durch Coin A 2.0 ersetzt werden, der evtl. andere Tokenomics hat.

Coin A 2.0 kostet $100 und er hat jetzt in 2024 100 davon bekommen. ($10k zu $10k)

Dann ändert er seine 2022er Anschaffungstransaktion und sagt, dass er statt 1000xCoin A ---> 100x Coin A 2.0 gekauft hat, zu $50 pro Stück. (Damit sich das Kaufvolumen $5000 und der Gewinn mit den Tokenomics des neuen Coins A 2.0 decken)

Kannst dein Vorgehen auch dokumentieren und das FA widersprechen lassen, wenn es denn mag. Aber im vorauseilenden Gehorsam sofort ultra-profiskalisch zu deklarieren, ist dämlich.

 

Bearbeitet von AnseBundren
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Am 1.4.2024 um 15:35 schrieb Cattle Grid:

Für die alten Coins wird fiktiv eine Veräußerung angenommen. Eine Steuerpflicht hängt von der vorangegangenen Haltefrist ab. Für die neuen Coins beginnt die Haltefrist von vorne. 

Quatsch. Wo wird denn da was veräußert? Ich stimme @AnseBundren zu.

Wenn man ein Tool wie CoinTracking nutzt haben die dafür einen Workflow bzw. entsprechende Transaktions-Typen:
https://cointracking.freshdesk.com/de/support/solutions/articles/29000025684-token-rebranding-oder-token-migration-beispiel-ven-in-vet-tausch-transaktionstyp-swap-steuerfrei

Wenn man keine Tools nutzt würde ich es mir irgendwo notieren damit ich in 5 Jahren noch weiß was los war und sonst nichts.

Bearbeitet von Matchbox
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Eine Funktionalität in einer Tracking Software sagt überhaupt nichts über die steuerliche Behandlung eines Coins/Token aus. Es kommt immer auf die Ausgestaltung des zukünftigen Coins an; bereits kleine Änderungen, die mitunter gar nicht so offensichtlich sind, führen zur Situation, dass es sich plötzlich um zwei separate Vorgänge handelt. So wie der TO das beschreibt wird der alte Coin eingestellt und es kommt etwas Neues (wie immer das auch aussehen mag), was dann an die Stelle des Alten tritt. Warum sollte das FA da von etwas anderem als von zwei separaten Vorgängen. Und letztlich obliegt es nicht dem FA hier die Klarheit herzustellen.

  • Love it 1
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vor 16 Stunden schrieb Cattle Grid:

Warum sollte das FA da von etwas anderem als von zwei separaten Vorgängen.

Zum Beispiel, weil es ein Rebranding gab. Es gibt aber noch viele weitere, auch fiktive Möglichkeiten, weshalb das Finanzamt das "begreifen" könnte ohne zwei separate Vorgänge vom TO anzunehmen. Ein Vorgang vom TO kann zumindest nicht angenommen werden, wenn dieser nichts "vorgenommen" hat. Die Änderung von Tokenomics bedingt ggf. das Ergebnis deiner Investition aka Spekulation, nicht aber die Spekulationsfrist.

Es kann gar nicht möglich sein, dass eine Situation von außen meine persönliche Spekulationsfrist beendet und mir einen steuerpflichtigen Verkauf aufnötigt. Ich alleine bestimme, ob ich einen Coin/Wirtschaftsgut veräußere oder nicht. Mit dem damit einhergehenden Risiko auch mal einen Totalverlust zu erleiden oder die steuerfreie Million.

Ähnlich zu Airdrops. Auch diese führen in der Regel nicht zu einem steuerlichen Vorgang zum "Anschaffungszeitpunkt".

 

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