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Umsatzsteuer bei Verkauf von Bitcoins innerhalb eines Jahres nach Kauf


San Luca
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Hallo,

 

fällt derzeit Umsatzsteuer an, wenn man Bitcoins die man vor weniger als einem Jahr erworben hat, nun beispielsweise über Bitcoin.de verkauft? Bis vor kurzem galt meines Wissens, dass sie erst nach einem Jahr nach Kauf ohne anfallende Umsatzsteuer weiterverkauft werden konnten. Nun gab es ja das EuGH-Urteil und ich wollte fragen, ob sich an diesem konkreten Sachverhalt etwas geändert hat?

 

Vielen Dank für eure Antworten

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um auch nochmal eine direkte antwort zu schreiben:

 

Umsatzsteuer und ein Jahr Haltefrist haben nichts miteinander zu tun.

Soweit ich weiß, war die Auffassung vor dem Urteil, dass auf gewerblichen Verkauf von Bitcoins (also auch wenn du als Händler bitcoins eingenommen hast und in € umwandelst), du Umsatzsteuer zahlen musst.

Da das natürlich Blödsinn ist, wurde es mit dem neuen Urteil aufgehoben. Man muss also nie Umsatzsteuer auf den Handel mit Bitcoins zahlen.

 

Was man allerdings zahlen muss sind z.b Einkommenssteuer, wenn du privat die bitcoins innerhalb eines Jahres verkaufst (privates Veräußerungsgeschäft). Wenn du sie länger gehalten hast, dann keine steuern.

 

Bin natürlich kein Steuerberater usw. und diese Infos spiegeln nur wieder, was ich nebenbei so mitbekommen habe.

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