m62tu Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Hallo, der Titel ist noch verbesserungswürdig, denn es geht um folgendes Tatsachenbeispiel: Summe X Fiat wurde für den Kauf von Y Bitcoins verwendet und der Wert von BTC hat sich verdoppelt. Jetzt werden Bitcoins verkauft, aber nur bis zum Betrag der Summe X vom Anfang. Anschließend wird Summe X wieder in Fiat ausbezahlt. Hat das bereits steuerliche Relevanz oder ist derjenige welcher bei faktisch Null gelandet und alle Folgeauszahlungen - unter 12 Montate Haltedauer - sind dann als Gewinn zu versteuern? Winterliche Grüße m Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Das Steuerrecht ist einfacher als Du denkst! Wann immer Du "etwas" (z.B. Bitcoins) "veräußerst" (z.B. Tausch in Euro oder andere Coins) wird die Zeitspanne zwischen Anschaffung und Veräußerung ermittelt. > 12 Monate: Keinen juckt's < 12 Monate: Der Gewinn ist steuerpflichtig Bei Dir ist es innerhalb der 12 Monate, also wird nun ermittelt zu welchem Preis Du die veräußerten Bitcoins angeschafft hast. In Deinem Beispiel war es der halbe Preis, daher hast Du den halben Veräußerungswert als Gewinn erzielt, der dann steuerpflichtig ist (wenn der Gesamtgewinn <600 Euro im Steuerjahr beträgt) Daher: Gerade wer ältere Bitcoins besitzt sollte unbedingt darauf achten, dass diese älter als ein Jahr sind bevor er sie verkauft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NakTara Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 (bearbeitet) Wieviel Gewinn hast Du denn gemacht? wenn Du über 600,99 EUR bist ist das steuerpflichtig - darunter frei. Bearbeitet 10. Dezember 2017 von NakTara Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 599,99 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NakTara Geschrieben 10. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Hast Recht. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html Ich hatte in Erinnerung, dass bis 600,99 abgerundet werden kannn. Im Gesetzestext steht allerdings unter 600 EUR. Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m62tu Geschrieben 10. Dezember 2017 Autor Teilen Geschrieben 10. Dezember 2017 Also steuerfrei seine Investitionssumme rausziehen ist auch erst nach 12 Monaten möglich. Auch wenn die Auszahlung die Investitionssumme unterschreitet ist es ein Gewinn? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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