H.dampf Geschrieben 15. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2017 Hallo zusammen, seit etwa einem Monat befasse ich mich mit Kryptowährungen. Mir stellt sich folgende Frage - Kursgewinne, die ich innerhalb eines Jahres realisiere sind Steuerpflichtig. Dabei ist es egal, ob die Gewinne beim auscashen entstehen oder beim Tausch zwischen Währungen oder auch beim Kauf einer Ware. Und genau da stellt sich mir die Frage, wie man eine Kryptowährung als Zahlungsmittel verwenden kann? Man muss ja bei jeder Bezahlung schauen, ob man dadurch nicht einen Kursgewinn realisiert hat und dieser dann Steuerpflichtig im Sinne eines Veräusserungsgeschäftes ist, oder? Damit wäre eine Kryptowährung als Zahlungsmittel untauglich. Oder habe ich einen Denkfehler? Kann mir da mal jemand helfen? Grüsse Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 15. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2017 Dreh mal den Spitz um. Die Fiat-Währungen fallen. Klar, EZB Geldschwemme. Andere Notenbanken das gleiche. Man müsste mal eine Musterklage führen, ob man den Werterhalt wirklich versteuern muss oder ob es den Bürgern sein Recht ist, sein wenig übrig gebliebenes Geld, nach allen bezahlen Steuern, inklusive Soli und Sozial(zwang)abgaben vor Entwertung zu schützen. Sonst, einige Dich mit Dein gegenüber, den Preis der Ware NUR in Bitcoin anzugeben. X kostet 2014 1 Bitcoin, aktuell 1 Bitcoin, 2018 ein Bitcoin. (Wichtig, es steht den Geschäftspartner im deutschen Recht die Vertragsfreiheit zu. Man kann also den Preis in Bitcoin angeben und gleichzeitig "den wahren Wert" zur internen Umrechnung in Euro benennen. Dieser weicht dann erheblich ab am "spekulationsgetriebenen Preis ausländischer Börsen" ab. Dass das aber alles nur eine Base ist, künstlich aufgebläht und wieder jeglicher Vernunft, kannst Du ja durch verschiedene Expertenmeinungen in deutschen Medien belegen! Axiom 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SBlue1 Geschrieben 16. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 16. Dezember 2017 Preis muss aber auch in Euro angegeben werden, der Euro ist schließich offizielles Zahlungsmittel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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